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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland. die letzte Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. In seiner Tätigkeit als Gericht ist es unabhängig. Als Behörde untersteht es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das Bundesarbeitsgericht nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Seit dem 1999 erfolgten Umzug von Kassel nach Erfurt hat das Gericht seinen Sitz auf dem Gelände des ehemaligen Hornwerks der Zitadelle Petersberg.
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