online spielen
Forum-Thueringen, Diskussinsforum, OnlineSpiele und Veranstaltungskalender für Thüringen.
Portalstartseite des Forum Thüringen Forenübersicht des Forum Thüringen online spielen Kalender Galerie - aktuelle und historische Fotos aus Thüringen Registrierung Suche
.:. Vielen Dank an Liesa44, Jumpa, James T. Kirk, nightwolf, KIWI, Susi37, Saltiel, Jule, Micha1962, Jens626, HeMu, guenniev, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.

 
+ Portal-Navigation +
Startseite
Forum
Spiele
Veranstaltungen
Galerie

Suche
Themen 24h / Neu / GL
Kalender

Anmelden
Registrieren

FT-Landkarte
RSS-Auswahl
mobile Ansicht

Regeln
Hilfe
Werbung

FT auf Telegram
FT auf Twitter
FT auf Facebook

Spenden für das Forum-Thüringen

Forum-Thueringen» Speziell» Familie, Partnerschaft, Kinder, Freizeit » Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam
~~ derzeit Werbefrei ~~
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Fox_22   FT-Nutzer
16 geschriebene Beiträge
Wohnort: Köln



08.10.2014 ~ 07:44 Uhr ~ Fox_22 schreibt:
im Forum Thüringen seit: 07.10.2014
2 erhaltene Danksagungen
Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam Beitrag Kennung: 718995
gelesener Beitrag - ID 718995


Hallo

und zwar geht es darum,

mein freund und ich sind zusammen aber leben in getrennten wohnungen.
Wir erziehen unsere gemeinsame tochter zusammen....er ist voll berufstätig und ich hartz4 empfängerin im moment!

Und jetz ist die frage muss er unterhalt zahlen? Denn ich verlange kein unterhalt und er kann es auch nicht zahlen weil er schon eine große tochter hat ausser seiner ersten beziehung.

Wie sage ich dem amt das ich kein unterhalt verlange bzw.will und vorallem geht das überhaupt???

vielen vielen dank für eure hilfe smile )



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



08.10.2014 ~ 11:12 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam Beitrag Kennung: 719022
gelesener Beitrag - ID 719022


Zitat:
Und jetz ist die frage muss er unterhalt zahlen?


Kurz gesagt ja, leben die Kindeseltern nicht zusammen, so ist der Elternteil, welches das Kind nicht in seiner Obhut hat, zu Kindesunterhalt verpflichtet. Dabei besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden. In beiden Fällen müssen diese allerdings unverheiratet sein, da mit einer Eheschließung der Unterhaltsanspruch vorrangig auf den eigenen Ehepartner übergeht.

Zum nachlesen hier einmal eine Erläuterung auf Wikipedia


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 08.10.2014 11:13.



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.044 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



08.10.2014 ~ 14:57 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
RE: Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam Beitrag Kennung: 719061
gelesener Beitrag - ID 719061


Zitat:

§ 33 Übergang von Ansprüchen

(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.

(2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person
1. mit der oder dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,
2. mit der oder dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht;
dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche
a) minderjähriger Leistungsberechtigter,
b) Leistungsberechtigter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, gegen ihre Eltern,
3. in einem Kindschaftsverhältnis zur oder zum Verpflichteten steht und
a) schwanger ist oder
b) ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.

[Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html]

Du bist verpflichtet den Unterhaltsanspruch geltend zu machen. Ansonsten sehen das die Jobcenter als Leistungsbetrug an.



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Fox_22   FT-Nutzer
16 geschriebene Beiträge
Wohnort: Köln



09.10.2014 ~ 07:43 Uhr ~ Fox_22 schreibt:
im Forum Thüringen seit: 07.10.2014
2 erhaltene Danksagungen
RE: Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam Beitrag Kennung: 719188
gelesener Beitrag - ID 719188


Danke Adeodatus und Gastli für eine ausführliche Antwort smile )



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Sarrrha   Sarrrha ist weiblich FT-Nutzer
72 geschriebene Beiträge
Wohnort: Tenne



13.09.2016 ~ 20:48 Uhr ~ Sarrrha schreibt:
images/avatars/avatar-2038.jpg im Forum Thüringen seit: 07.05.2015
7 erhaltene Danksagungen
RE: Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam Beitrag Kennung: 845467
gelesener Beitrag - ID 845467


Ja, wenn du verzichtest, dann kannst du Probleme bekommen. Das hatte ich nach meiner Scheidung mit meinem Unterhalt auch. Werdet euch einig was geht und lasst das vom Anwalt dokumentieren. Pass aber auf, dass du dich nicht fesselst, wenn es mal nicht mehr so gut laufen sollte.



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen
Forum-Thueringen» Speziell» Familie, Partnerschaft, Kinder, Freizeit » Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam

Forum-Thüringen | Gera-Forum | mau-photo | ML.Photographie | xx3x.de

Die Betreiber des Forum Thüringen übernehmen keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten.
Ein Beitrag gibt lediglich die Ansicht und Meinung des jeweiligen Nutzers wieder, die sich nicht mit der Meinung des Internetseitenbetreibers decken muss.
Lesen Sie hierzu auch vor Nutzung dieser Webseite unsere AGB. Wir sehen uns als politisch und konfessionell neutrale Diskussions- und Spieleplattform, nicht nur für Thüringer.

Impressum | Datenschutz | Bannerauswahl und Werbemittel | Suche | RSS-Auswahl | Archive | Sitemap
   RSS |» Beiträge | » Themen | » Gera | » Fun | » Spiel © Forum Thüringen