| Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das statistische Bundesamt die offizielle Zahl der Arbeitslosen in Deutschland veröffentlicht. Als Arbeitslosenzahl soll gelten: Die Summe aller im gesamten Berichtszeitraum arbeitslosen bzw. arbeitsuchenden Menschen, die Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I), nach dem SGB II (ALG II), arbeitsuchend mit oder ohne Leistungsbezug sind oder sich in einer Arbeitsgelegenheit, einer Fortbildungs- oder sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. |