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gastli
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Wohnort: terrigenus
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26.10.2013 ~ 11:51 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze geplant |
Beitrag Kennung: 659651
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[altonablogt]
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) liebäugeln mit Verschärfungen bei Hartz IV-Empfängern. Auch wenn die eingereichten Vorschläge in den stattgefundenen Workshops z.T. keine Mehrheit gefunden hat, sind sie bestrebt diese in einem Gesetzgebungsverfahren voranzubringen. Dabei werden sie unterstützt aus den Arbeitsgruppen des Bundes, der Länder, kommunalen Spitzenverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die ASMK übt ihren Vorsitz mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus. Dieser Blogeintrag dient zur Verbreitung dieser z.T. unglaublichen Vorschläge, welche bereits von unterschiedlichsten Quellen1 aufgenommen wurde.
Das Papier findet sich im Gesamten bei Harald Thomé.
Unter dem Namen „AG Rechtsvereinfachung im SGB II“ könnten folgende Verschärfungen eintreten:
Sei nach zwei Jahren rentabel!
#21 Die Dauer der Selbstständigkeit soll auf maximal 24 Monaten begrenzt werden, sofern sie nicht innerhalb dieser Zeit rentabel ist.
Anmerkung: Intern galt zumeist bereits die Grenze von 24 Monaten oder je nach Einzelfall auch kürzer oder länger. Dieses lag zumeist in der Entscheidungsgewalt des zuständigen Sachbearbeiters in den Jobcentern.
Kinderarmut wird gefördert!
#32 Der bisherige Mehrbedarf für Alleinerziehende soll an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt werden. Für die Alleinerziehenden bedeutet dieses Einbußen zwischen 138 Euro und 229 Euro. Bisher ist dieser Betrag vom Alter und Anzahl der Kinder abhängig. So erhält ein/e Alleinerziehende/r mit einem Kind bis sieben Jahren einen zusätzlichen Betrag von 139 Euro.
Anmerkung: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist im Schnitt rund 600 000 Alleinerziehende für das laufende Jahr aus. Gerade sie sind von Armut betroffen und es fehlt an flexiblen Arbeitsplätzen und Kinderbetreuung.
Outet euch!
#44 Energieversorger sollen bei Stromschulden das Jobcenter informieren, um so drohende Energiesperren abzuwenden
Anmerkung: Hierzu muss sich der Hartz IV-Empfänger beim Energieversorger als dieser outen. Eine weitere öffentliche Stigmatisierung von Betroffenen.
Hürde durch Gebühren bei Klage!
#99 Einführung einer Gebühr in Höhe von z.B. 20 Euro bei Einreichung einer Klage
Anmerkung: Bisher war die Kostenfreiheit für Verfahren bei Behörden nach SGG 183 und SGB X 64 geregelt.
Strafe muss weiterhin sein – Sanktionen!
Beim leidigen Thema der Sanktionen nach § 31 sollen insbesondere die Sanktionsregelungen im U25 (junge Menschen von 15 Jahren bis 25 Jahren) verkürzt oder entschärft werden. So sollen die Kosten der Unterkunft nicht mehr gekürzt werden dürfen (#113, #11
. Vorschläge zu neuen Staffelungen von 20%, 50% und 100% (#111) kommen ebenfalls vor, wie auch der Vorschlag nachträgliche Pflichterfüllung zu honieren, um so die Leistungskürzung auf sechs Wochen zeitlich zu begrenzen (#119). Bisher war dieses nur im U25-Bereich möglich. Allerdings könnte es auch sein, das ab dem dritten Meldeversäumnis die Leistung vorläufig eingestellt wird (#123), sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
Ein Ausschnitt aus einem Gesamtpaket, das sowohl die benannten Verschärfungen mit sich bringt, aber auch Erleichterungen. So sollen laufende Einnahmen erst im Folgemonat (#2) angerechnet werdern. Bisher wurde diese im Monat der Zahlung berücksichtigt, so dass besonders bei Rentenbeginn oder Arbeitsaufnahme Arbeitslosengeld II eingestellt wurde. Die Menschen standen ohne Geld da und waren auf ein Darlehen der Jobcenter angewiesen, sofern es bewilligt wurde. So soll das Arbeitslosengeld II als Zuschuss solange bezahlt werden, bis die Rente oder der Lohn tatsächlich gezahlt ist.
Sicher ist jedoch, dass über Verschärfungen und Einschnitte von Rechten der Hartz IV-Empfänger nachgedacht wird. Eine Fortsetzung der Arbeitsgruppen soll 2014 stattfinden. Man kann davon ausgehen, dass bei einer großen Koalition die Machenschaften der Agenda 2010 still und heimlich im Parlament fortgesetzt werden. Dazu bedarf es keiner Übung, da die SPD und unter Fortsetzung der CDU bei Einschränkungen von Sozialrechten bei Hartz IV geübt sind. Gefordert sind nun die Oppositionsparteien, Sozialverbände, Initiativen, Betroffene und Gewerkschaften sich laut dagegen zu stemmen und Kritik zu üben. Die Grünen können zeigen, dass sie nicht nur mit sich selbst beschäftigt sind, Veggis-Days lieben und ihren damaligen Bockmist mit der SPD nicht weiterführen wollen. Wie weit werden die Bürgerrechte von Hartz IV-Empfängern noch beschnitten? Was muss noch geschehen, damit sich die Betroffenen erheben?
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