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2. Oktober 2014 | 10.28 Uhr
Selbst überspitzte Kritik ist noch zulässig
Karlsruhe . Wann wird Kritik an Behörden zu einer unzlässigen Schmähkritik? Solange die Herabsetzung der betreffenden Beamten nicht im Vordergrund steht, ist auch Schmähkritik zulässig - auch wenn diese überzogen und ausfällig ist.
Die Meldung der Pressestelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p.../bvg14-086.html
Ebenso interessant:
http://blog.beck.de/2013/01/22/wenn-der-...chuldig-in-haft
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 02.10.2014 15:05.
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