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Altenburg: Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt Herbst 2008
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Tom
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FT-Nutzer
3.694 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Skatstadt
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23.09.2008 ~ 19:00 Uhr ~ Tom schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
24 erhaltene Danksagungen
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Altenburg: Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt Herbst 2008 |
Beitrag Kennung: 163832
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Mit dem Herbst rücken auch wieder die Tage näher, an denen Gartenbesitzer im Landkreis ihren unbelasteten, trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen dürfen. Erlaubt ist dies von Montag, 13. Oktober bis Sonntag, 26. Oktober 2008. Gesetzliche Grundlage ist die Pflanzenabfall-Verordnung vom 09. März 1999, die für das Verbrennen bestimmte Bedingungen und Hinweise vorsieht.
So darf das Wohl der Allgemeinheit dabei nicht beeinträchtigt und keine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch und Abgase hervorrufen werden. Dies gilt insbesondere im Umfeld des Kreiskrankenhauses Altenburg. Es dürfen zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers keine häuslichen Abfälle, Altreifen, Mineralölprodukte, Plasteabfälle, behandelte Hölzer etc. benutzt werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Die Feuerstelle muss mindestens 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 100 Meter zu Waldflächen, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Nutzflächen mit leicht entzündbarem Bewuchs sowie 5 Meter zur Grundstücksgrenze entfernt sein. Die Gartenabfälle dürfen erst am Tage des Verbrennens auf die Feuerstelle gelegt werden. Dieses Umsetzen dient dazu, dass ungeeignete Stoffe aussortiert werden und Tiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten können. Die Verbrennungsstelle sollte bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden.
Jeder Bürger, der Baum- oder Strauchschnitt verbrennen möchte, ist verpflichtet, dies mindestens zwei Werktage vor der beabsichtigten Verbrennung der Gemeinde oder Stadt anzuzeigen. Damit will man auch verhindern, dass durch das Verbrennen womöglich ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wird. Die Verwaltungen können zudem zusätzliche Anordnungen zur gefahrlosen Verbrennung treffen.
www.altenburgerland.de
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