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Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger
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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
05.02.2008 ~ 10:04 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger |
Beitrag Kennung: 106274
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Nun scheint die letzte Form von Anstand gefallen zu sein die Zweiklassenmedizin setzt zum Endspurt an wer Arm ist und dazu noch von staatlichen Transferleisungen abhängig ist soll scheinbar nur noch ein Minimum an Gesundheitsfürsorge erhalten.
Zitat: |
Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger
Nächste Phase nach "Erwerbsprognose"
Von Uwe Müller Gera. Heidemarie B. ist entsetzt: Ihr Bruder, der nach einer schweren Krankheit zur Kur nach Bad Klosterlausnitz kam, musste nach zehn Tagen seinen Rehabilitationsaufenthalt beenden.
Jürgen F. hatte in seiner Geraer Wohnung einen Schlaganfall erlitten. Nachbarn hatten die Wohnung öffnen lassen, wo der Mann bereits zwei Tage bewusstlos lag, wie sich später herausstellen sollte. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte Schlaganfall und Hirnblutung. Nach dem Klinikaufenthalt erhielt Jürgen F. eine Reha-Kur in Bad Klosterlausnitz. "Und man höre und staune, am achten Tag, einem Freitag, rief seine zuständige Krankenhkasse an, er müsse am Sonntag entlassen werden. Obwohl nach Meinung der behandelnden Ärzte er sich nicht alleine versorgen kann", äußert sich die in Berlin lebende Schwester entsetzt. Als sie sich bei der Innungskrankenkasse Thüringen erkundigte, habe ihr eine Mitarbeiterin mitgeteilt, Hartz-IV-Empfängern stehe eine Reha nur für zehn Tage zu und außerdem sei kein Geld da.
Eine solch unqualifizierte Aussage zum Leistungsanspruch eines Hartz-IV-Empfängers sei von keinem Mitarbeiter des Reha-Teams der IKK Thüringen getroffen worden, wehrt Pressesprecherin Franziska Becher ab. Die ersten zehn Tage der Kur hätten eine akutstationäre Prägung - die Kosten trägt dafür regelmäßig die gesetzliche Krankenversicherung.
Die sich anschließende Phase C der Reha - also die, welche Jürgen F. verwehrt wurde - wird je nach "Erwerbsprognose" von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung gezahlt. Wobei unter "Erwerbsprognose" die Einschätzung ist, ob mit der Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit des Patienten wiederhergstellt werden könne.
Im Falle von Jürgen F. ging nach sieben Tagen ein Antrag auf Verlängerung der Kostenübernahme bei der Innungskrankenkasse ein. Dieser sei noch am selben Tag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weitergeleitet worden. In der Bewertung sei man zu dem Ergebnis gekommen, "dass eine medizinische Notwendigkeit zur Fortführung der Reha - jedenfalls im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung - nicht besteht."
http://www.otz.de/otz/otz.gera.volltext....=OTZ&dbserver=1
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