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Forum-Thueringen» Speziell» Computer, Technik & Co » Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.036 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



06.02.2016 ~ 08:30 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt Beitrag Kennung: 812097
gelesener Beitrag - ID 812097


Zitat:
Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt
Verspricht ein Telefonanbieter unbegrenztes Datenvolumen, muss er das auch liefern. Das Landgericht Potsdam hat entschieden: Eine Drosselung ab einer bestimmten Grenze ist nicht zulässig.

Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 148/14), teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit.
...
Auch eine Vertragsklausel, die den Provider schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte, erklärte das Gericht für unzulässig.
...
[Wermutstropfen] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.770 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



08.02.2016 ~ 18:18 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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1305 erhaltene Danksagungen
RE: Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt Beitrag Kennung: 812653
gelesener Beitrag - ID 812653


Zitat:
gastli hat am 06. Februar 2016 um 08:30 Uhr folgendes geschrieben:
Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.

Das sehe ich nicht so.

Wenn es dem Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich so angeboten worden ist, dann soll der Kunde doch bekommen, was er bestellt hat (und nur das, was er bestellt und bezahlt)!

Zu bemängeln wäre die Klausel allenfalls dann, wenn sie nicht in einer Mindestschriftgröße in kontrastreicher Färbung ausgedruckt worden sein sollte.
Mir liegt aktuell so ein Werbedingens von Vodafone vor. Da steht in grauer Schrift auf weißem Grund in 3pt-Schriftgröße auch solches Zeugs. Wenn das Gericht eine solche Klausel für unwirksam erklären würde, wegen der Schriftgröße, dann fände ich das in Ordnung.

Wenn ein solches Urteil rechtskräftig würde, dann wäre es den Anbietern künftig nicht mehr möglich, Sparverträge mit diesen geringen Datenvolumen anzubieten.


Pfiffikus,
der monatlich nur etwa 10 Euro Handyrechnung zahlen muss



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Sarrrha   Sarrrha ist weiblich FT-Nutzer
72 geschriebene Beiträge
Wohnort: Tenne



25.04.2016 ~ 21:44 Uhr ~ Sarrrha schreibt:
images/avatars/avatar-2038.jpg im Forum Thüringen seit: 07.05.2015
7 erhaltene Danksagungen
RE: Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt Beitrag Kennung: 824215
gelesener Beitrag - ID 824215


Na das ist doch wie bei DSL es kommt einfach auf den genauen Wortlaut an. Steht 500MB dann müssen sie nicht mehr liefern. Steht Internetflat ohne Volumenangabe, dürfen sie nicht begrenzen.



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Walter99   FT-Nutzer
4 geschriebene Beiträge
Wohnort: Meierhoffer



06.05.2016 ~ 15:18 Uhr ~ Walter99 schreibt:
images/avatars/avatar-2090.gif im Forum Thüringen seit: 06.05.2016
0 erhaltene Danksagungen
RE: Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt Beitrag Kennung: 826335
gelesener Beitrag - ID 826335


Zitat:
gastli hat am 06. Februar 2016 um 08:30 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt
Verspricht ein Telefonanbieter unbegrenztes Datenvolumen, muss er das auch liefern. Das Landgericht Potsdam hat entschieden: Eine Drosselung ab einer bestimmten Grenze ist nicht zulässig.

Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 148/14), teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit.
...
Auch eine Vertragsklausel, die den Provider schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte, erklärte das Gericht für unzulässig.
...
[Wermutstropfen] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.


Die Verträge sind so aufgebaut, dass es nur auf den ersten Blick unbegrenzt ist. Bei Vodafone ist es so der Tarif heißt Red 3GB, wo es eigentlich eingegeben wird, das eine Internet Fall für jedes Tarif es gibt, aber nach dem die 3 GB aufgebracht sind, steht es in den Verträgen, dass es zu einer Drosselung kommt, wo man bis auf 128KB pro Sekunde bekommen kann, und mit solcher Geschwindigkeit hast Du eigentlich Internet Flat, aber Du kaum eine Seite aufmachen kannst, weil es mehre Minuten dauern kann bis eine Seite mit mehren Grafiken und Animationen aufgerufen wird. In Endeffekt so ein Beschluss bring überhaupt nichts.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.036 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



22.04.2017 ~ 13:34 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt Beitrag Kennung: 877129
gelesener Beitrag - ID 877129


Zitat:
TKG-Reform: Schwarz-Rot will gebrochene Bandbreitenversprechen nicht ahnden
Viele Internetanschlüsse sind in der Praxis deutlich langsamer als von den Providern versprochen. Vor allem die angepriesenen Spitzenübertragungsraten werden häufig nicht erreicht, geht aus dem aktuellen "Bericht zur Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur hervor. Für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sind die ernüchternden Ergebnisse aber kein Grund, um Sanktionen gegen Zugangsanbieter vorzusehen. Die Regulierungsbehörde soll laut der Koalition stattdessen nur fortan jährlich berichten, inwiefern Provider "erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig" von vertraglichen Angaben zur Bandbreite abweichen.
[Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...en-3690968.html]

Nicht mal die Hälfte der Nutzer bekommen 60 Prozent der bezahlten Bandbreite.
Und im Mobilfunknetz sieht das NOCH übler aus.
Wie es sich für einen lupenreinen Kapitalistenstaat gehört, regiert die Bundesregierung aber nicht wegen diesem krassen Betrug an den Kunden.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.036 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



02.12.2017 ~ 11:07 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt Beitrag Kennung: 898552
gelesener Beitrag - ID 898552


Bei der Tagesschau kann man auch an Hand von Grfiken sehr deutlich sehen wie deutsche Nutzer verarscht und abgezockt werden.

Zitat:
Mobiles Surfen
Fast überall billiger als in Deutschland
[Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/mobilfunkstudie-101.html]



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