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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds
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RudiRatlos
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07.09.2012 ~ 00:20 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582146
gelesener Beitrag - ID 582146


Zitat:
Staatsdiener dürfen Mitglieder der NPD sein

Ein Urteil des Arbeitsgerichts setzt Richtlinien für den öffentlichen Dienst: Staatsdiener dürfen Mitglieder der NPD sein. Sie dürfen aber nicht gegen den Staat agieren. Damit wurde die Kündigung eines Finanzbeamten legitimiert.

http://www.focus.de/finanzen/karriere/ur...aid_814712.html


Aha, so ähnlich wie "stille Teilhaber" also. Aber wer entscheidet konkret wie intensiv der Betreffende aktiv in der NPD sein darf? Immer das Gericht oder Pi-mal-Daumen?


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 07.09.2012 00:22.



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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07.09.2012 ~ 02:28 Uhr ~ SirBernd schreibt:
images/avatars/avatar-2086.jpg im Forum Thüringen seit: 18.09.2007
811 erhaltene Danksagungen
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582173
gelesener Beitrag - ID 582173


Tja Staatsdiener dürfen, andere noch nicht mal mit einer Person dieser Partei befreundet sein ...

wie z.B.
Olympia-Ruderin Nadja Drygalla



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07.09.2012 ~ 05:16 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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erhaltene Verwarnungen:
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582174
gelesener Beitrag - ID 582174


Warum gibt es dafür nicht einfach Berufsverbote wie zu Zeiten Willy Brands?
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass
Zitat:

Radikalenerlass
Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und Bundeskanzler Willy Brandts vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige. Der Erlass zielte im Besonderen auf die Deutsche Kommunistische Partei. Er wurde 1976 von der Regierungskoalition aus SPD und FDP einseitig aufgekündigt, als politisch keine Einmütigkeit mehr darüber bestand und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1975 keine Klarheit gebracht hatte. Seitdem gehen die Landesregierungen eigene Wege.

Die Kampagne gegen die Praxis der „Berufsverbote“ wurde auch im Ausland unterstützt, von François Mitterrand, dem Vorsitzenden der Sozialistischen Partei Frankreichs, von Jean-Paul Sartre, der Russell-Stiftung. Die Bezeichnung „Berufsverbot“ war zwar juristisch nicht begründet, hat aber als griffiges Schlagwort auch Einzug in andere Sprachen gefunden (so zum Beispiel in Frankreich[1]). Der Hintergrund für die Bezeichnung liegt darin, dass manche Berufe wie Lehrer oder Lokomotivführer in der Realität fast immer zum öffentlichen Dienst gehören bzw. gehörten. Für einen Betroffenen war die entsprechende Berufsausübung daher kaum noch möglich.

Bereits in den 1950er Jahren gab es einen ähnlichen Erlass, den Adenauer-Erlass.




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07.09.2012 ~ 09:28 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582188
gelesener Beitrag - ID 582188


Zum Sachverhalt siehe auch:
http://www.glasnost.de/hist/apo/radikalerl.html
Zitat:
1. Nach den Beamtengesetzen in Bund und Ländern darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, sind Beamte verpflichtet, sich aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen.

2.1 Bewerber

2.1.1 Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.

2.1.2 Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel rechtfertigen in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages.


2.2 Beamte
Erfüllt ein Beamter durch Handlungen oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Anforderungen des § 35 Beamtenrechtsrahmengesetz nicht, aufgrund derer er verpflichtet ist, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des GG zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, so hat der Dienstherr aufgrund des jeweils ermittelten Sachverhaltes die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung des Beamten aus dem Dienst anzustreben ist.

3. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten entsprechend den jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen dieselben Grundsätze.


Quelle: Ministerialblatt von Nordrhein-Westfalen, 1972, S. 324


Beispiel:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundb...r-a-405708.html
Zitat:
13.03.2006
Urteil Berufsverbot für linken Lehrer
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Nichteinstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy bestätigt. Seine Antifa-Vergangenheit macht ihn zum Staatsfeind. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren.
#
#
#
"Diffamierendes Bild des Staates"
Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen".
Diese Sichtweise teilten die Richter nicht. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende Bernd Heß, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird".


Ich denke damit wurde vom Gericht eine klare notwendige Grenze gezogen.

Interressant wäre auch ein Urteil was den Islamismus in dieser Hinsicht anbestrifft.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 07.09.2012 09:29.



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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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07.09.2012 ~ 12:16 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
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RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582205
gelesener Beitrag - ID 582205


Zitat:
Warum gibt es dafür nicht einfach Berufsverbote wie zu Zeiten Willy Brands?


Weil ein faschistoider Staat nur Berufsverbote gegen Kommunisten anwendet.
Nazis sind schützenswert.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von nameless: 07.09.2012 12:17.



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07.09.2012 ~ 13:23 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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erhaltene Verwarnungen:
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582211
gelesener Beitrag - ID 582211


Für Nazis gibt es genauso Berufsverbote wie für Linksradikale etc. pp., nur zu Berufsverboten von entsprechenden Glaubensfanatikern habe ich nichts gefunden, aber vielleicht kennt ja hier Jemand welche.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 07.09.2012 13:28.



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RudiRatlos
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07.09.2012 ~ 14:19 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582228
gelesener Beitrag - ID 582228


Zumindest gab es Kündigungen zB bei Callcentern wenn die Telefonisten da mit religiösen Sprüchen kamen. Direkt Berufsverbote wohl eher nicht.

Aber auch die Kommunisten hielten/halten die Leute von Stellen fern die eine Verfassungstreue verlangten und belohnten/belohnen sowas noch mit Knast oben drauf. Rotfaschisten?



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Adeodatus
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07.09.2012 ~ 14:30 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582230
gelesener Beitrag - ID 582230


Das Thema heißt

Zitat:
Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds



Zitat:
Aber auch die Kommunisten hielten/halten die Leute von Stellen fern die eine Verfassungstreue verlangten und belohnten/belohnen sowas noch mit Knast oben drauf. Rotfaschisten?


@ RudiRatlos Thema verfehlt 6 setzen.



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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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07.09.2012 ~ 16:06 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
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RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582261
gelesener Beitrag - ID 582261


Dafür kann er nichts. Das ist der reflexartige Schaum vorm Maul wenn gegen Kommunisten gewettert werden kann. Zusammen mit herbeifabulierter Stasiphobie sollte das analog zum Alkoholismus als Krankheit anerkannt werden.

Ich bleibe dabei. Gegen Nazis wurde kein Berufsverbot verhängt. Sie werden beschützt.
http://www.n-tv.de/politik/NPD-Schornste...cle4749821.html
http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/...hrerin-hamburg/



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RudiRatlos
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07.09.2012 ~ 17:05 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582276
gelesener Beitrag - ID 582276


Zitat:
Adeodatus hat am 07. September 2012 um 14:30 Uhr folgendes geschrieben:
Das Thema heißt

Zitat:
Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds


@ RudiRatlos Thema verfehlt 6 setzen.


Da liegst du falsch, weil es wie @nameless richtig schreibt eine Reaktion ist, nämlich auf deren Beitrag:

Zitat:
nameless hat am 07. September 2012 um 12:16 Uhr folgendes geschrieben:
Weil ein faschistoider Staat nur Berufsverbote gegen Kommunisten anwendet.
Nazis sind schützenswert.


Und dies ohne jeglichen Schaum oder von ihr herbeifabulierter Stasiphobie da sich meine Antwort nicht nur auf die vergangene DDR bezieht.

Der Im Eingangsbeitrag genannte Beamte und NPD-Mitglied wurde entlassen und diese Entlassung wurde auch rechtskräftig bestätigt. Bei den von @nameless nun noch gelieferten Links handelt es sich um gänzlich andere Ausgangslagen. Als Bergündung für ihre These also irrelevant. Eine reine Mitgliedschaft in der NPD ist also kein Grund für Berufsverbote, dies gilt auch für DKP, MLPD und auch Die Linke.

Erst die verfassungsfeindliche Betätigung als Mitglied der genannten Parteien begründet ein Berufsverbot, die Anwendung des Radikalenerlasses ist seit 1975 nicht mehr zum Zuge gekommen.



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08.09.2012 ~ 05:07 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582360
gelesener Beitrag - ID 582360


Zitat:
nameless hat am 07. September 2012 um 16:06 Uhr folgendes geschrieben:
Ich bleibe dabei. Gegen Nazis wurde kein Berufsverbot verhängt. Sie werden beschützt.
http://www.n-tv.de/politik/NPD-Schornste...cle4749821.html
http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/...hrerin-hamburg/


Analysiert doch mal ganz einfach, was tun die Nazis und was tun die Linken.
Was tun die Nazis nicht und was tun die Linken nicht.

Wenn ihr das Ergebnis habt, dann wißt ihr warum es so ist wie es ist.

Klassenkampf und Verunglimpfung des vorhandenen Staates, wer macht das?

Worin wiederspricht wer dem Eid des GG auf den Staat.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 08.09.2012 05:08.



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08.09.2012 ~ 05:54 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582364
gelesener Beitrag - ID 582364


Die Regierung ist bemüht die Verhältnisse der Menschen zu verbessern!
Wir leben in einem Sozialstaat. Es gibt Bürgerbeteiligung usw..
-soziale Mindestnormen gegen Verelendung
-Menschenrechte statt - unerträglicher menschlicher Verhältnisse
+ Umgangsformen
+ Mißachtung
+ Mobbing
+ Diskriminierung
+ Religion

Was fehlt, was könnte noch hinzukommen?


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 08.09.2012 05:56.



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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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08.09.2012 ~ 08:03 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
125 erhaltene Danksagungen
RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582371
gelesener Beitrag - ID 582371


Zitat:
Analysiert doch mal ganz einfach, was tun die Nazis und was tun die Linken.
Was tun die Nazis nicht und was tun die Linken nicht.

Wenn ihr das Ergebnis habt, dann wißt ihr warum es so ist wie es ist.


Na sag ich doch.
Nazis gehören zum System. Sie haben diesen Staat schließlich aufgebaut.
Nazis sind schutzbedürftig.

Zitat:
Erst die verfassungsfeindliche Betätigung als Mitglied der genannten Parteien begründet ein Berufsverbot, die Anwendung des Radikalenerlasses ist seit 1975 nicht mehr zum Zuge gekommen.


Der Rudi wie immer ratlos und zu Scherzen aufgelegt.

http://www.berufsverbote.de/

Fallschilderungen

http://www.berufsverbote.de/fall.html



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08.09.2012 ~ 09:31 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Urteil zur Kündigung eines NPD-Mitglieds Beitrag Kennung: 582380
gelesener Beitrag - ID 582380


Alle werden gleich behandelt:
Siehe:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-...68a8e190.0.html
Berufsverbot für rechte Lehrerin

Die wir Mentalität der Gruppen, sie sehen halt immer nur sich.



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