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Verbrennung von Grünschnitt untersagen ??
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Tom
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FT-Nutzer
3.694 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Skatstadt
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24.04.2008 ~ 12:42 Uhr ~ Tom schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
24 erhaltene Danksagungen
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Verbrennung von Grünschnitt untersagen ?? |
Beitrag Kennung: 130075
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Zitat: |
Baum- und Strauchschnitt dürfen derzeit noch innerhalb bestimmter Zeiträume verbrannt werden. Ginge es aber nach Oberbürgermeister Michael Wolf, sollte die Verbrennung im Altenburger Land in naher Zukunft verboten werden. Doch wie er in einer Pressemitteilung der Stadt festhielt, könne die Stadt kein Verbot aussprechen, da dafür das Landratsamt zuständig sei. Diese Aussage ist nicht zutreffend.
Die Äußerung wurde im Landratsamt als Untere Abfallbehörde mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. „In einem Schreiben an Michael Wolf haben wir bereits vor seiner Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das Landratsamtsamt lediglich für die Verbrennungszeiträume zuständig ist und auf den „Ort des Verbrennens“ keinen Einfluss hat. Deshalb haben wir eine enge Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden empfohlen“, sagte Birgit Seiler, Fachbereichleiterin Bauen und Umwelt.
„Sollte nämlich eine Verbrennung innerhalb des Stadtgebietes nicht möglich sein, beispielsweise infolge mangelnder Abstandsflächen, können Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit als Ordnungsbehörde die beantragten Verbrennungen untersagen.“
Die Entscheidung über die Örtlichkeit trifft die jeweilige Kommune im Rahmen der per Verordnung geregelten Anzeigepflicht. Die Verbrennung von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt muss grundsätzlich durch den jeweiligen Bürger bei seiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung angezeigt werden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszuschließen. Die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann daraufhin Anordnungen treffen, die die Art und Weise der Verbrennung regelt, z. B. den Ort, die Beaufsichtigung oder auch die Bereitstellung von Feuerlöschgeräten.
i.A. Franziska Kühne, Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit |
www.altenburgerland.de
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