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Zum Ende der Seite springen Regelsatz nach SGB II 2018 - Was beinhaltet er?
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.034 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



26.11.2017 ~ 16:00 Uhr ~ gastli schreibt:
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2258 erhaltene Danksagungen
Regelsatz nach SGB II 2018 - Was beinhaltet er? Beitrag Kennung: 897773
gelesener Beitrag - ID 897773


Neben den Mietkosten, die zusätzlich [ev. teilweise] gezahlt werden, musst du als Alleinstehender mit 416,- Euro monatlich leben.
Die Auflistung zeigt, wofür wieviel zur Verfügung steht [Werte gerundet]:
Essen und Trinken – ca. 130,- Euro
Freizeit – ca. 50,- Euro
Internet, Telefon, Post – ca. 40,- Euro
Kleidung - ca. 39,- Euro
Strom und Haushalt – ca. 35,- Euro
Sonstige Einkäufe – ca. 730,- Euro
Bus & Bahn, Auto – ca. 26,- Euro
Gesundheit, Körperpflege – ca. 18,- Euro
Restaurants, Hotels – ca. 8,50 Euro
Bildung und Lernen – ca. 1,50 Euro



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2017 ~ 21:04 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1305 erhaltene Danksagungen
RE: Regelsatz nach SGB II 2018 - Was beinhaltet er? Beitrag Kennung: 897802
gelesener Beitrag - ID 897802


Zitat:
gastli hat am 26. November 2017 um 16:00 Uhr folgendes geschrieben:
Sonstige Einkäufe – ca. 730,- Euro
Glaube ich nicht.


Pfiffikus,
der das für einen Tippsfehler hält



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.034 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



11.09.2018 ~ 15:24 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
RE: Regelsatz nach SGB II 2018 - Was beinhaltet er? Beitrag Kennung: 928979
gelesener Beitrag - ID 928979


Ja klar ist das ein Tippfehler.

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Hartz IV: Die Lüge von Arndt Kirchhoff
Da reißt wieder einmal so ein widerlicher Mensch, der in diesem widerlichen System seine cwiderlichen Motive ausleben kann sein Maul auf.
Hatten wir ja schon ewig nicht mehr, die Beschimpfung der Kapitalismusopfer als sich bereichernde Schmarotzer.
Willkommen Kirchhoff im Club der Sarrazins, Westerwelles und Clements.

Zitat:
In einem Artikel der Rheinischen Post behauptet Arbeitgeber – Boss Arndt Kirchhoff, dass ein Beamter in der unteren Gehaltsstufe fast genauso viel hätte, wie ein Hartz IV-Empfänger mit zwei Kindern.

Hartz IV-Regelsatz ein Elternteil = 416 Euro
Mehrbedarf alleinerziehend = 99,84 Euro
Regelsatz der zwei Kinder: 592 Euro
Warmmiete Drei-Personen-Bedarfsgemeinschaft (von der Region abhängig) ca. 600 Euro

Zusammen macht das etwa: 1707,84 Euro Netto Hartz IV - Regelbedarf inklusive angerechnetes Kindergeld! Die Auszahlungshöhe von Hartz IV beträgt also 1319,84 Euro!

Besoldung Neu-BeamterInnen = ca. 2581 Euro Brutto / ca. 2100 Netto bei Steuerklasse 2
Beamtenzuschlag für zwei Kinder über 7 Jahre: 222 Euro + 380 Euro reguläres Kindergeld = 602 Euro

Zusammen macht das etwa: 2702,00 Euro Netto Beamtenbesoldung!“

Und über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Rentenbeiträge, möglicherweise sogar Betriebsrenten und so weiter reden wir hierbei noch gar nicht.
[Quelle: wie oben]

Kirchhoff entpuppt sich also als nicht weiter als ein neoliberales Lügenmaul.



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