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Ich bin Schöffe am Jugendgericht zu Erfurt. Einzelheiten darf ich aus verständlichen Gründen nicht wiedergeben. Aber: Was hier als rechtsextreme Straftat(en) eingestuft wird (von wem eigentlich?) habe ich selbst schon in Verhandlungen erlebt. Beispiel: Ein Jugendlicher, an sich vollkommen unpolitisch, stockbesoffen in einer Horde, zeigt den Hitlergruß und brüllt Heil mein Führer. Auf die Frage der Richterin, was er sich dabei gedacht habe, kam die Antwort, das wisse er nicht, er könne sich so recht an nichts erinnern, er war sturzbesoffen und mit Politik habe er nichts am Hut, er wollte nur mal die Polizei ärgern. Ein Dummer-Jungen-Streich, nichts weiter. Allerdings mit Folgen. Zeigen "verfassungswidriger Symbole".
Soviel zu vorgeblich rechtsextremen Straftaten. Einer solchen Statistik traue ich genauso wenig wie der Arbeitslosenstatistik. Um sich zu den 611 Fällen rechtsextremer Straftaten objektiv äußern zu können, müsste ich die 611 Gerichtsakten eingesehen haben. Mich würde nicht wundern, wenn hier auch alle Ordnungswidrigkeiten eingezählt sind.
Herasun: Alle Fragen beanworten sich nach Lesen der Erfurter Erklärung des Bürgerrates vom 09.11.2007, nachlesbar auf unserer Netzseite, URL siehe unten.
Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 06.01.2008 22:25.
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