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Wortverdreherei. Der lateinische Begriff des Deliktes ist nicht gleichbedeutend mit dem juristischen Begriff des Propagandadeliktes. Bei letzterem kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, was auch in den meisten Fällen so ist. Ähnlich einem Verkehrsdelikt. Zu schnelles Fahren. Fast immer eine Ordnungwidrigkeit, erst bei exorbitantem Tempo (etwa 200 in der Stadt) als Straftat gewertet.
StGB § 86a Zeigen verfassungswidriger Symbole. Strafrahmen bis zu 3 Jahre, nach unten offen (sonst stände von X Jahren). Es obliegt dem Gericht, hier zu entscheiden ob gezielter Vorsatz nachweisbar oder halt eben aus reinem Blödsinn unter Trunkenheit. Letzteres kann ein Richter als Ordnungswidrigkeit einstufen.
Nochmals: Wikipedia ist eine Quelle 3.Ordnung und damit bestenfalls eine Orientierungshilfe, ansonsten unlelevant.
StGB § 17a Vermummung: "Es ist auch verboten, ... an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen." Die im Thema eingestelten Bilder zeigen Personen, die 17a erfüllen. Ohne jeden Zweifel. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Als Einzeltatbestand sicherlich. In Tateinheit mit Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Landfriedensbruch nicht mehr, dann ist es ein Straftatbestand.
Indymedia ist keine seriöse Quelle, sondern eine linksradikale Propagandaplattform. Also unrelevant. Nach dieser Quelle ist der Bürgerrat rechtsradikal, rechtsextrem und sogar rassistisch-antisemitisch. Die Seite dürfte jetzt inzwischen im Ergebnis einer Strafanzeige aus dem Weltnetz entfernt worden sein.
Fee schreibt "Für das Hacken der Naziseiten sage ich übrigens aufrichtig: DANKE! Das war beinahe das schönste Weihnachtsgeschenk... Ich muss hinzufügen, dass ich das Hacken von Naziseiten ausdrücklich billige. Ich würde es sogar, mit dem ein oder anderen Freibier belohnen... " Auch das ist eine unmittelbare Aufforderung zu Straftaten. Nicht zum ersten Mal in diesem Forum!
Und gleich noch etwas zu den unseriösen Praktiken der linksextremen militanten Antifa, sie schreibt:
a) "Der Neonazi Patrick Wieschke absolviert derzeit ein Praktikum in der Landtagsfraktion der NPD in Mecklenburg-Vorpommern. Wieschke, der seit einiger Zeit vom gewalttätigen Knacki zum salbungsvollen Politredner der rechten Szene in Thüringen mutierte, ist einer der Hauptinitiatoren der neuen Strategie, die NPD in der Mitte der Gesellschaft hoffähig zu machen." Verleumdung. Eine Person, die eine Strafe verbüßt hat, darf nicht weiter mit dieser Strafe belastet werden (gewalttätiger Knacki).
b) "Im Fraunhofer Institut in Ilmenau, am Campus der Universität arbeitet seit einiger Zeit der überregional in Erscheinung tretende Nazikader Stefan Kolb aus Zella-Mehlis. Ob er seinen Arbeitskolleg_innen von seinen faschistischen Aktivitäten erzählt, ist unklar. Doch um diesen Kernpunkt in Kolbs Lebenslauf zur Geltung zu bringen und ihm die gebührende Öffentlichkeit zu verschaffen, wurde er nun am Arbeitsplatz als Faschist geoutet." ... "Wir fordern Kolbs Arbeitgeber, das Fraunhofer Institut auf, sich entsprechend ihrer Grundsätze, aus denen hervorgeht, dass sie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ablehnen, von einem Arbeitsverhältnis mit einem Nazikader zu distanzieren und Kolb nicht weiter die finanzielle Basis für seine menschenverachtende Arbeit als Faschist zu gewähren." Verleumdung, Rufmord, versuchte Nötigung, Aufruf zu Rechtsbeugung und Rechtsbruch. Stalinistisch! Geistige Brandstiftung von extrem inks. So schauen sie aus die Aktionen der Antifa. Am Ende finden sich sogar in der PDSED noch Rechtsanwälte, wie Genosse Prezwosnik, die Rechtsbeugung gar noch Kraft ihres Berufes versuchen. Ich war 2007 selbst Zeuge eines solchen Vorganges auf dem Erfurter Anger. Skandalös! Kommentar überflüssig.
Schlusssatz siehe Thema NPD will Jugendschöffen stellen. Bitte dort nachlesen.
Dieser Beitrag wurde 15 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 07.01.2008 04:55.
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