|
Fasse einmal die Pressemeldungen in diesem Jahr zusammen dann komme ich für dieses Jahr auf ~2,8 Mio. Flüchtlinge. Die Erfassungsrate liegt also bei ca. 1/3.
Für dieses Jahr ergäbe das eine Belastung von 2,8 x 75 Mrd. € = 210 Mrd. €. In den letzten Jahren, ab Mitte 2011, stieg die Bevölkerung von ~ 80,2 Mio. auf 82 Mio. infolge Flüchtlingen. Die Kosten verschweigt man uns. Ich schätze es sind zusammen ca. 250 - 260 Mrd., deren Hauptanteil die Länder zu tragen haben. Die Auswirkungen sehen wir bei Straßen und Brücken sowie der Kultur.
Verschuldungen usw. gehen wahrscheinlich auf das Konto und immer mehr Steuern und Abgaben werden verlangt. Grundsteuer und Energieabgaben sind die signifikanten Preistreiber. Sowie eine Verschleierungspolitik an stelle von offenen Finanzen. An diese Zustände muss mal ein Untersuchungsausschuss ran und alle Finanzierungen auf Umwegen offen legen.
Niemand weis was die anderen Flüchtlinge tun und wo sie sind. Was ist das für ein Staat, in welchem die Verantwortlichen ohne etwas zu wissen herumfaseln. Darüber sollten sie einmal nachdenken, aber das wollen sie nicht, sie werfen lieber mit Diskriminierungen, wie einst die Nazis um sich, gastli.
http://www.sueddeutsche.de/politik/asylb...olfen-1.2632661
http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...tschlands-.html
Zitat: |
"Benennt, was Euch bedrückt!"
Gauck warnt auch vor Überforderung bei Einwanderung
12.12.2015, 11:35 Uhr | AFP, dpa
Gauck warnt bei Einwanderung vor Überforderung Deutschlands . Bundespräsident Gauck will Antworten auf die Sorgen der Menschen nicht dem rechten Rand überlassen. (Quelle: dpa)
Bundespräsident Joachim Gauck hat zwar Verständnis für Wirtschaftsmigranten geäußert. Gleichzeitig warnte er, dass eine allzu großzügige Aufnahme Deutschland überfordern könnte. Die Aufnahme sämtlicher Migranten "würde schlicht nicht funktionieren", so Gauck.
Er "verstehe sehr gut, dass Menschen auch vor Armut nach Europa fliehen", sagte Gauck der "Sächsischen Zeitung". "Aber alle aufnehmen zu wollen, die kommen, das wäre ein gewagter Kurs in Richtung der reinen Moral." Die Folgen der Überforderung der Hilfsbereiten seien "zu häufig Abwehr, Entsolidarisierung und Aggression", machte der Bundespräsident deutlich. "Und es könnte eine bedrohliche Entwicklung verstärken, die wir schon jetzt beobachten - dass der rechte Rand an Zulauf gewinnt."
"Sorgen der Menschen annehmen"
Missbrauch des Slogans der friedlichen Revolution |
Ich glaube Herr Gauck hat die Rede des Papstes im Bundestag nicht verstanden. Wer will schon gern Sklave anderer sein, oder einer Zweckversklavung dienen.
Grundgesetz:
Zitat: |
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 ), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Art 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des
folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. |
Was macht jedoch diese Regierung? sie erlegt der Bevölkerung eine Zahlungspflicht per Abgaben für Millionen von Flüchtlingen, ohne jegliche Grenze auf.
Sieht so Freiheit aus? Das übertrifft alles was es im Sozialismus gab. Entspricht eine solche Alimentierungsverpflichtung der Bevölkerung noch dem GG?
über 10 Jahre hat man die Renten gekürzt. Für wie viele Flüchtlinge wurde dieses Geld verwendet die in dieser Zeit zu uns kamen? Der sogenannte Soli-Zuschlag, für Aufbau Ost, wird ja auch für alles mögliche, nur nicht dafür, verwendet. So sieht die Vertrauensbasis zwischen den Politikern und der Bevölkerung aus.
Diesbezüglich könnte ich mir eine Klage des bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer beim Bundesverfassungsgericht vorstellen.
Dieser Beitrag wurde 7 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 12.12.2015 15:06.
|