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RE: Scheitert Flüchlingspolitik scheitert EU |
Beitrag Kennung: 783820
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http://www.t-online.de/nachrichten/ausla...chen-staat.html
Zitat: |
Konflikte
Putin schmiedet Pläne für Bündnis gegen Islamischen Staat
04.09.2015, 20:36 Uhr | dpa
Auch für eine Lösung der innersyrischen Krise sehen die Russen eine Chance: Putin zufolge ist Präsident Baschar al-Assad zu Neuwahlen und einer Beteiligung seiner Gegner an der Regierung bereit. "Wir wollen eine internationale Koalition im Kampf gegen den Terrorismus und Extremismus gründen", betonte Putin.
Dafür habe der Kreml-Chef auch mit den Führungen in der Türkei, Saudi-Arabien, Jordanien und Ägypten gesprochen. Chefdiplomat Sergej Lawrow zufolge will Russland die Anti-Terror-Allianz mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates ausstatten. Die USA sehen den Plan Lawrow zufolge mit Zurückhaltung.
Einen Kampfeinsatz von russischen Soldaten schloss Putin zwar nicht ausdrücklich aus, doch stehe das Thema noch nicht auf der Tagesordnung, betonte der Präsident der Agentur Interfax zufolge. Bislang sei es verfrüht, von einem Gefechtseinsatz russischer Soldaten gegen den IS zu sprechen, sagte Putin. |
http://www.gmx.net/magazine/politik/flue...oesung-30899132
Zitat: |
Deutschland nimmt Tausende Flüchtlinge auf - Politik ringt um Lösung
Aktualisiert am 06. September 2015, 16:34 Uhr
Berlin/München/Budapest (dpa) - Es ist ein bewegendes Wochenende. In Ungarn gestrandete Flüchtlinge kommen nach Deutschland, ein Zug nach dem anderen trifft ein. Die EU allerdings ist nach wie vor zerstritten. In Berlin treffen sich die Spitzen der Koalition. Auch der Papst meldet sich zu Wort.
Angesichts der dramatischen Situation hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr österreichischer Amtskollege Werner Faymann am Freitagabend in Absprache mit der ungarischen Regierung eine Ausnahmeregelung vereinbart. Demnach durften die Flüchtlinge ohne bürokratische Hürden und Kontrollen einreisen. Wien verwies auf eine "Notlage" an der ungarischen Grenze.
Einreiseerlaubnis eine "falsche Entscheidung"
In der Koalition löste die Entscheidung von Kanzlerin Merkel zur Aufnahme der in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge Streit aus. Massive Kritik kam von der CSU. Die vom Bund erteilte Einreiseerlaubnis sei eine "falsche Entscheidung", sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer.
CSU-Chef Horst Seehofer forderte von Merkel eine klare Position bei der Verteilung der Flüchtlinge in der EU. "Wir können nicht als Bundesrepublik auf Dauer bei 28 Mitgliedsstaaten beinahe sämtliche Flüchtlinge aufnehmen", sagte der bayerische Ministerpräsident am Sonntag. "Das hält auf Dauer keine Gesellschaft aus." |
Was sagt das GG dazu? Wo liegen die Grenzen des Asylrechts?
http://pub.uni-bielefeld.de/luur/downloa...fileOId=2312773
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1)Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93) |
Inwiefern trifft das Asylrecht auf Kriegsgebiete zu in denen Menschen leben die nicht politisch verfolgt sind?
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Ostukraine?
Leider kann ich im GG keinerlei Hinweise auf ein Asylrecht für Kriegsflüchtlinge finden. Kann da Jemand weiter helfen?
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