Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit gegenüber Behörden
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2. Oktober 2014 | 10.28 Uhr Selbst überspitzte Kritik ist noch zulässig
Karlsruhe . Wann wird Kritik an Behörden zu einer unzlässigen Schmähkritik? Solange die Herabsetzung der betreffenden Beamten nicht im Vordergrund steht, ist auch Schmähkritik zulässig - auch wenn diese überzogen und ausfällig ist.
Die Meldung der Pressestelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/p.../bvg14-086.html
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