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Original von geschlossen
Erstellt: 01.03.06, 12:57
In einer dt.Fernsehserie wurde mal gesagt das im Ausland Lebende nur den Nachweis erbringen brauchen das der Schwipschwager ( was immer das auch sein mag ) eine Urgrossmutter haben muss wo man noch heute nachweisen kann das der ehemalige Schäferhund deutscher Abstammung war.
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Das sagt Wikipedia dazu:
Schwippschwager oder Schwippschwägerin ist die Bezeichnung für eine bestimmte Art von Beziehungen zwischen den Angehörigen von Ehe- bzw. Lebenspartnern. Speziell ist hiermit die Beziehung zwischen einem Geschwisterteil des einen Ehe- oder Lebenspartners zu einem Geschwisterteil des anderen Ehe- oder Lebenspartners gemeint. Der Begriff wird auch für das Verhältnis angewandt, das zwischen dem Ehe- oder Lebenspartner des einen Geschwisters und dem Ehe- oder Lebenspartner des anderen Geschwisters besteht.
Schwippschwägerschaft ist eine sogenannte entfernte Schwägerschaft.
Die Art der Schwägerschaft, die die Geschwister des einen Partners zu der Familie des anderen Partners haben, hängt also vom Grad der Verwandtschaft bezüglich des anderen Partners ab:
geht es um die Verwandtschaft mit dem anderen Partner selbst, nennt man es Schwägerschaft;
geht es um die Verwandtschaft zu dessen Geschwistern, nennt man es Schwippschwägerschaft;
Man kann somit die Schwägerschaft "mal so herum" und "mal anders herum" (schwipp oder schwapp) betrachten.
Der Bruder des einen Partners ist gleichzeitig Schwager des anderen Partners und Schwippschwager der Geschwister des anderen Partners. Analog ist die Schwester des einen Partners gleichzeitig Schwägerin des anderen Partners und Schwippschwägerin der Geschwister des anderen Partners.
Laut § 1590 BGB gilt eine Schwägerschaft nur zwischen dem Ehegatten und den (Bluts-)Verwandten des anderen Ehegatten. Analoges gilt für §11 LPartG. Rechtlich gibt es somit keinen Anspruch auf Aussageverweigerung auf Grund des Verwandtschaftsverhältnisses für Schwippschwäger. Auch die Befangenheitsregeln, die für Schwäger gelten, werden auf Schwippschwäger nicht angewandt.
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Schwippschwager“
Lt. Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz ist Deutscher, .... wer einen deutschen Elternteil hat.
Wenn Du nachweisen kannst, daß Du in gerader und ununterbrochenenr Linie von einem Deutschen abstammst, bist Du Deutscher. Dieses Gesetz ist u. a. die Grundlage für die Rückkehr und Wiedereingliederung der Auslandsdeutschen, z. B. der Wolgadeutschen, Siebenbürger Sachsen u. a.
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