|
RE: Thema freies Internet |
Beitrag Kennung: 464833
|
|
|
|
[AK Zensur]
Der AK Zensur legte Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz ein
Der AK Zensur hat am 22. Februar 2011 fristgerecht die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das „Zugangserschwerungsgesetz“ beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und den Künstler und Netzaktivisten padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur zusätzlich eine öffentliche Unterstützerliste starten.
Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich immer vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewandt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist. [http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html]
Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:
„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“
Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:
„Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“
Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, erklärt:
„Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“
|
|
|
|
|
|
|