Storries auf dem Arbeitsamt

Bernhard P.
Ihr kennt doch sicher den alten Spruch: "Wenn Einer eine Reise tut dann kann er was erzählen." Dies trifft wohl auch zu wenn man als Arbeitsloser alle viertel Jahre zum "Arbeitsamt" reisen muss.
Heute war es wieder so weit. Ich habe mich in der letzten Zeit ziemlich erkältet und wollte deshalb heute das Arbeitsamt bitten meinen Termin für heute 9.30 Uhr um etwa ewine Woche zu verschieben. Grund ich fühle mich nicht besonders zur Zeit, bin ziemlich erkältet und wollte auch auf dem Arbeitsamt keinen unnötig anstecken.
Sehr barsch wurde ich am Telefon durch einen männlichen Mitarbeiter des Arbeitsamtes abgefertigt der es nicht akzeptierte den Termin um eine Woche zu verschieben. Ich bekam zur Antwort:

"Wenn sie keinen gültigen Krankenschein haben dann haben sie hier zum Termin zu erscheinen."

Der Inhalt des Gespräches auf dem Amt verlief im wesentlichem wie immer. Ich erzählte das meine Jobbemühungen keinen Erfolg hatten und das Arbeitsamt teilte mir mit das sie keine freien Stellen haben.

Bleibt noch das Problem, wie ich denn auf die Schnelle vor 9.30 Uhr schnell noch einen Krankenschein hätte besorgen können wenn die Wartezeiten in Erfurter Arztpraxen mittlerweile durchschnittlich 2 bis 3 Stunden betragen. Der Angestellte auf dem Arbeitsamt war sicher zu sehr mit "Beamtenmikado" beschäftigt und ärgerte sich wohl das ich ihn mit meinem Anruf gestört habe,

Mir blieb wieder mal nur die Erkenntnis:

"Die Antwort weiß ganz allein der Wind."
Daniel
Zitat:
mcbernie hat am 22. Oktober 2007 um 12:16 Uhr folgendes geschrieben:
Der Angestellte auf dem Arbeitsamt war sicher zu sehr mit "Beamtenmikado" beschäftigt und ärgerte sich wohl das ich ihn mit meinem Anruf gestört habe


Sei froh, dass du Deinen Bearbeiter noch persönlich anrufen kannst. In den meisten Gegenden in diesem Land kannst du nur eine o180 - Nummer wählen, wo dir auch dort nach ewiger Wartezeit in einer Warteschleife ein unfähiger Amtsinsasse beweist wie unfähig er ist und Fehl an seinem Platze.
Hugo
Zitat:
Ich habe mich in der letzten Zeit ziemlich erkältet und wollte deshalb heute das Arbeitsamt bitten meinen Termin für heute 9.30 Uhr um etwa ewine Woche zu verschieben. Grund ich fühle mich nicht besonders zur Zeit, bin ziemlich erkältet und wollte auch auf dem Arbeitsamt keinen unnötig anstecken.....
Bleibt noch das Problem, wie ich denn auf die Schnelle vor 9.30 Uhr schnell noch einen Krankenschein hätte besorgen können


Hast du den Termin so kurzfristig erhalten, daß du nicht schon am Tag vorher zum Arzt hast gehen können?
Wenn du im Arbeitsverhältnis stehst, mußt du auch sofort einen Krankenschein vorlegen, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst. MANCHE Firmen ermöglichen es, sich mit einem Anruf für bis zu drei Tagen zu entschuldigen, es steht im Arbeitsvertrag, wie das geregelt ist, im Bescheid über ALG genauso.

Zitat:
Sehr barsch wurde ich am Telefon durch einen männlichen Mitarbeiter des Arbeitsamtes abgefertigt der es nicht akzeptierte den Termin um eine Woche zu verschieben. Ich bekam zur Antwort:
"Wenn sie keinen gültigen Krankenschein haben dann haben sie hier zum Termin zu erscheinen."


Wie soll der Arbeitsamt-Sachbearbeiter (nicht alle Beschäftigten beim Arbeitsamt sind Beamte) wissen, WOHER du anrufst? Du wärst nicht der Erste, der von Mallorca aus anruft und deshalb seinen Termin nicht wahrnehmen kann ... (Ich will selbstverständlich dir damit nichts unterstellen)
Ich verstehe die Aufregung nicht. Es muß sich jeder an die Spielregeln halten, im Job ebenso wie als ALG-Bezieher ...
Bernhard P.
Arbeitsamtstorries kennt man ja.
Bernhard P.
Jetzt ehrlich mal, Hugo. Das man keinen Job für mich hat hätte man mir auch am Telefon sagen können. Aber es ist ja inzwischen normal das stark erkältete Menschen lieber auf Arbeit gehen aus Angst den Job zu riskieren. Lieber werden die Kollegen angesteckt. Das findest du also richtig so, Hugo?
Hugo
Der Schnupfen ist dir wohl auf die Augen geschlagen. Lies richtig, was ich geschrieben habe.
RudiRatlos
@mcB

Recht hat der Hugo. Da hast du dich schön dusselig verhalten.
Ob die nun einen Job für dich hatten oder nicht ist garnicht relevant, du mußt deine Eigenbemühungen nachweisen, und das mein Guter geht kaum telefonisch.
EFler
Zitat:
RudiRatlos hat am 25. Oktober 2007 um 00:55 Uhr folgendes geschrieben:



@mcB

Recht hat der Hugo. Da hast du dich schön dusselig verhalten.
Ob die nun einen Job für dich hatten oder nicht ist garnicht relevant, du mußt deine Eigenbemühungen nachweisen, und das mein Guter geht kaum telefonisch.




Das ist doch alles nur graue Theorie, fakt ist das es Millionen Menschen hier gibt, die schon hunderte Bewerbungen geschrieben, aber nichts als absagen bekommen haben.
Bernhard P.
Efler sagte:

Zitat:
Das ist doch alles nur graue Theorie, fakt ist das es Millionen Menschen hier gibt, die schon hunderte Bewerbungen geschrieben, aber nichts als absagen bekommen haben.


Ja ganz konkret habe ich 214 Bewerbungen geschrieben. Aber nach Rudi Ratlos sicher noch zu wenig. Außerdem war dies ja nicht das eigentliche Thema.
Rudi extra noch mal zur Erinnerung an dich. Ich war ziemlich stark erkältet und wollte lediglich vermeiden meine Bazillen beim Arbeitsamt unter die Leute zu bringen. Deshalb bat ich um eine Terminverlegung um eine Woche. Keinen hätte ich da geschädigt und einige vielleicht vor Grippebazillen bewahrt.

Aber mich wundert inzwischen nichts mehr wenn sogar Busfahrer gekündigt werden die auf der öffentlichen Toilette eine Klopapierrole haben mitgehen lassen weil sie Durchfall hatten. Der Busfahrer wollte auf Arbeit, hatte Angst sich krankschreiben zu lassen. Jetzt wurde er für seine "mutige Tat" belohnt und darf künftig zu Hause bleiben. Was für ein fürsorglicher Chef. Kann der Busfahrer doch jetzt den ganzen Tag sein Stoffwechselendprodukt rausschleudern.
Simson
Zitat:
mcbernie hat am 25. Oktober 2007 um 08:13 Uhr folgendes geschrieben:
Ja ganz konkret habe ich 214 Bewerbungen geschrieben.

@ mcbernie:

Meine Anerkennung für Deine Bemühungen!

Darf ich mal fragen, über welchen Zeitraum hinweg Du diese Bewerbungen geschrieben hast und zu wievielen Vorstellungsgesprächen Du aufgrund Deiner Bewerbungen eingeladen wurdest? Hast Du Dich auf Stellenausschreibungen/-angebote hin beworben oder aus eigener Initiative ohne daß eine konkrete Stelle ausgeschrieben/angeboten war?
RudiRatlos
Zitat:
mcbernie hat am 25. Oktober 2007 um 08:13 Uhr folgendes geschrieben:



Efler sagte:

Zitat:
Das ist doch alles nur graue Theorie, fakt ist das es Millionen Menschen hier gibt, die schon hunderte Bewerbungen geschrieben, aber nichts als absagen bekommen haben.


Ja ganz konkret habe ich 214 Bewerbungen geschrieben. Aber nach Rudi Ratlos sicher noch zu wenig. Außerdem war dies ja nicht das eigentliche Thema.
Rudi extra noch mal zur Erinnerung an dich. Ich war ziemlich stark erkältet und wollte lediglich vermeiden meine Bazillen beim Arbeitsamt unter die Leute zu bringen. Deshalb bat ich um eine Terminverlegung um eine Woche. Keinen hätte ich da geschädigt und einige vielleicht vor Grippebazillen bewahrt.

Aber mich wundert inzwischen nichts mehr wenn sogar Busfahrer gekündigt werden die auf der öffentlichen Toilette eine Klopapierrole haben mitgehen lassen weil sie Durchfall hatten. Der Busfahrer wollte auf Arbeit, hatte Angst sich krankschreiben zu lassen. Jetzt wurde er für seine "mutige Tat" belohnt und darf künftig zu Hause bleiben. Was für ein fürsorglicher Chef. Kann der Busfahrer doch jetzt den ganzen Tag sein Stoffwechselendprodukt rausschleudern.


Ich bestreite ja auch nicht das du dich redlich bemühst in Arbeit zu kommen.
Nichtsdestotrotz beschimpfst du zu Unrecht den Mitarbeiter der ARGE, ein K-Schein hätte für Klarheit gesorgt. Und den holt man sich nun mal rechtzeitig vor dem Termin dort, du erwartest eine Einladung dorthin ja auch mehrere Tage im voraus. Folglich bist doch du der Kleingeistige.
Bernhard P.
Im Gegensatz zu einer Einladung kommt eine Krankheit leider oft über Nacht RR.
Da man beim Arzt aber in der Regel auch schon 2 bis 3 Stunden warten muss, ist bereits schlimmer als zu DDR-Zeiten, wäre es wohl dafür an diesem Tag zu spät gewesen. Außerdem früher ging es auch. Nur "im Interesse der Menschen" hat die Arge ja ihre Spielregeln verschärft. Das du das noch tolerierstund rechtfertigst muss wohl nicht noch sonderlich kommentiert werden, Rudi.
Simson
Wenn bei mir über Nacht eine Krankheit kommt, dann rufe ich früh meinen Arbeitgeber an, daß ich erkrankt bin und nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dann gehe ich zum Arzt. Und den Krankenschein, den ich ja erst nach meinem planmäßigen Arbeitsbeginn erhalte, schicke ich meinem Arbeitgeber anschließend unverzüglich per Post zu. Sollte das bei der Arbeitsagentur anders geregelt sein?

Lieber mcbernie, äh Entschuldigung, liebes Füchschen, nach Deinem Profil warst Du zum Ende der DDR 4 Jahre alt. Dafür kannst Du erstaunlich gut einen solchen Vergleich ziehen:

Zitat:
Füchschen hat am 26. Oktober 2007 um 05:47 Uhr folgendes geschrieben:
... ist bereits schlimmer als zu DDR-Zeiten, ...
Bernhard P.
Was soll das Simson? Es gibt Leute die haben die DDR noch nicht mal live erlebt aber maßen sich an sie zu verurteilen. Ansonsten ist das Thema für mich erledigt. Wie viele die miesen Methoden der Arge auch noch rechtfertigen ist immerhin bemerkenswert und gibt mir Aufschluss über die Denkweisen die einige an den Tag legen. Was soll das, eine Meinung darf jeder haben? Wenn du mir zugestimmt häättest dann hätte es mich sowieso gewundert.
Pfiffikus
Zitat:
mcbernie hat am 26. Oktober 2007 um 12:46 Uhr folgendes geschrieben:

Wie viele die miesen Methoden der Arge auch noch rechtfertigen ist immerhin bemerkenswert und gibt mir Aufschluss über die Denkweisen die einige an den Tag legen.
..
Wenn du mir zugestimmt häättest dann hätte es mich sowieso gewundert.

Was soll das nun wieder? Simson hat hier die geltende Rechtslage erwähnt. Das dürfte nicht nur bei der ARGE so sein, sondern auch in den übrigen 214 Unternehmen, in denen du dich beworben hast.

Du solltest dich dafür entschuldigen, ein korrektes Vorgehen des zuständigen Sachbearbeiters als "die miesen Methoden der Arge" bezeichnet zu haben!


Pfiffikus,
der schwarz für einen Bewerbungserfolg sieht, falls du da andere Vorstellungen an den Tag legst
Simson
Ich war bei Deinem Telefonat und Deinem Termin bei der Arbeitsagentur nicht dabei und kann nicht ausschließen, daß Du dabei vielleicht unhöflich oder unkorrekt behandelt wurdest.

Liebes Füchschen mcbernie, Du hast Dir doch offenbar schon selbst zugestimmt, was soll ich da noch tun?

Es wäre doch sinnvoller, wenn Du mal die gestellten konkreten Fragen beantworten und nicht kneifen würdest:

Zitat:
Simson hat am 25. Oktober 2007 um 19:42 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
mcbernie hat am 25. Oktober 2007 um 08:13 Uhr folgendes geschrieben:
Ja ganz konkret habe ich 214 Bewerbungen geschrieben.

@ mcbernie:

Meine Anerkennung für Deine Bemühungen!

Darf ich mal fragen, über welchen Zeitraum hinweg Du diese Bewerbungen geschrieben hast und zu wievielen Vorstellungsgesprächen Du aufgrund Deiner Bewerbungen eingeladen wurdest? Hast Du Dich auf Stellenausschreibungen/-angebote hin beworben oder aus eigener Initiative ohne daß eine konkrete Stelle ausgeschrieben/angeboten war?


Zitat:
Simson hat am 26. Oktober 2007 um 12:15 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn bei mir über Nacht eine Krankheit kommt, dann rufe ich früh meinen Arbeitgeber an, daß ich erkrankt bin und nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dann gehe ich zum Arzt. Und den Krankenschein, den ich ja erst nach meinem planmäßigen Arbeitsbeginn erhalte, schicke ich meinem Arbeitgeber anschließend unverzüglich per Post zu. Sollte das bei der Arbeitsagentur anders geregelt sein?
meilenstein
@Simson
du weißt es doch, das füchschenmcbangelice immer kneift, wenn es konkret wird .....
andy112
Zitat:
meilenstein hat am 26. Oktober 2007 um 15:40 Uhr folgendes geschrieben:



@Simson
du weißt es doch, das füchschenmcbangelice immer kneift, wenn es konkret wird .....




dafür sind die sogenannten linken ja bekannt!
gastli
Ganz so einfach ist das alles doch nicht. Für ALG II Empfänger gilt eine gesonderte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.

Das bedeutet eben für ALG II-Bezieher - es gilt nur dann jemand als "richtig" krank, wenn diese betreffende Person nicht einmal mehr in der Lage ist einer leichten Tätigkeit für drei Std. täglich nachzukommen.
Es wird also vom behandelnden Arzt erfragt werden, ob der Versicherte im Berufsleben steht, ob er arbeitslos ist und in welchem Umfang er sich der BA "zur Verfügung stellt". Für die Abgrenzung der ALG II-Empfänger (3-Std.-Regelung) wird ebenfalls erfragt werden müssen, ob eben ALG II bezogen wird.
Im Normalfall gilt man als krank, wenn man eben nicht arbeitsfähig ist - unabhängig vom Std.-Aufwand der ausgeübten Tätigkeit, so konnte und durfte man mit einer Krankschreibung/AU durchaus auch einkaufen gehen und ist gezwungen etwa Einladungen von Ämtern, so auch der BA und der ARGE nachzukommen, es sei denn, man ist halt bettlägerig krankgeschrieben.
Pfiffikus
Hallo Gastli,

Zitat:
gastli hat am 26. Oktober 2007 um 16:22 Uhr folgendes geschrieben:

Ganz so einfach ist das alles doch nicht. Für ALG II Empfänger gilt eine gesonderte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.

Das bedeutet eben für ALG II-Bezieher - es gilt nur dann jemand als "richtig" krank, wenn diese betreffende Person nicht einmal mehr in der Lage ist einer leichten Tätigkeit für drei Std. täglich nachzukommen. ...

ich hab mir wiedermal die Mühe gemacht, mal kurz nachzulesen, was du da gepostet hast. Wenigstens hab ich kurz reingeschaut. Daraus ergibt sich für mich folgendes Bild:

Erstens
Du hast uns Briefe mit Änderungsvorschlägen gezeigt. In dem Gesetzestext, den ich ergoogelt habe, ist die im Brief vorgeschlagene Passage (Absatz 3 des §2) noch nicht ergänzt worden.
Link1
Link2
Link3
Link4

Anfangs dachte ich, dass ein Webmaster noch nicht aktualisiert hat, doch die Webmaster dieser Republik können ja nicht alle gleichzeitig triefen. Somit gibt es da im derzeit geltenden Recht keine "gesonderte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie für ALG II Empfänger". Das Prozedere, welches Simson beschrieben hat, entspricht voll und ganz der derzeit gültigen Rechtslage.
Wäre die Pflicht, den Einladungen nachzukommen, bereits rechtskräftig geändert worden, hätten wir an dieser Stelle gewiss darüber etwas erfahren.
McBerni hat also die ARGE zu Unrecht beschimpft und sollte sich dafür entschuldigen.


Zweitens
Es geht im §2 SGB V nicht um die Pflicht, am Arbeitsplatz zu erscheinen, bzw. einer Einladung der ARGE Folge zu leisten. Vielmehr geht es um den Bezug von Leistungen.
Ohne die passenden Pressemeldungen aus diesem Zeitraum zu recherchieren, glaube ich mich zu erinnern, dass sich die ARGEn mit den Kommunen und den Sozialkassen einigen mussten, wer diese Leistungen von der ARGE bekommt (weil man 3 und mehr Stunden arbeiten kann) und wer Sozialhilfe, Invalidenrente und was auch immer für Leistungen zu bekommen hat. Durch die Presse gingen einige Fälle, dass den ARGEn von den Kommunen Personen gemeldet worden sind, die am Arbeitsmarkt praktisch nicht vermittelbar waren. Ich bin der Meinung, der von dir gezeigte Briefwechsel sollte nur Klarheit zur Zuständigkeit der einzelnen Leistungsträger schaffen sollte. Aber nicht das von Simson geschilderte Verfahren verändern.


Drittens
Zitat:
gastli hat am 26. Oktober 2007 um 16:22 Uhr folgendes geschrieben:

Es wird also vom behandelnden Arzt erfragt werden, ob der Versicherte im Berufsleben steht, ob er arbeitslos ist und in welchem Umfang er sich der BA "zur Verfügung stellt". Für die Abgrenzung der ALG II-Empfänger (3-Std.-Regelung) wird ebenfalls erfragt werden müssen, ob eben ALG II bezogen wird.

Im Profil der ersten Inkarnation von felixed steht ja, dass er Arzt sei. Fragen wir ihn doch mal, ob ihm gesonderte Formulare "Krankenscheine für Empfänger von ALG II" bekannt sind oder sogar vorliegen?


Pfiffikus,
der hofft, diese Panik-Ente nachhaltig entschärft zu haben