Ist Höcke nicht im Eichsfeldkreis angetreten, wo er nicht einmal ein Direktmandat erringen konnte? In ganz Thüringen kann er jedenfalls nicht angetreten, deshalb ist die Agitation der Presse unangemessen, zumal es noch viele andere Parteien gibt.
Damit ist klar wie negativ sich ein nicht dem GG entsprechendes Wahlgesetz auswirkt, was schuld daran ist das Höcke in den Landtag kommt. Die Parteien haben sich damit selbst privilegiert.
Also muß man sich über diejenigen unterhalten, welche das Wahlgesetz GG widrig verzapft haben und dessen Folgen, an Stelle über die Thüringer herzufallen.
Statt diese Fakten darzustellen macht die Presse daraus Agitation und Propaganda gegen die Thüringer auf eine unfeine Art und Weise. Ich finde das ist weder objektiv noch professionell, weil so Humanismus, Menschenwürde und Menschlichkeit verletzt werden.
Dabei muß man bedenken, das die Wahlbeteiligung 64,9% betragen hat wovon die AfD 23,4% erhielt, das entspricht nach den Wahlberechtigten 15,2% derselben.
Die Landtagswahl in Thüringen in Zahlen
Wahlberechtigte: 1,73 Millionen Thüringer
Stimmen: zwei - eine für den Direktkandidaten des Wahlkreises, eine für die Wahl der Landesliste einer Partei
Wahlkreise: 44
Sitze im Landtag: 88 ohne Überhangmandate aus Listenstimmen (nicht durch direkte und gleiche Wahl im Landtag verhandene Abgeordnete 44 - Parteisoldaten für den Fraktionszwang - seit es Übehangmandate gibt sind diese in der Überzahl, was das Prinzip der Parität, halbe - halbe, verletzt.).
Nach dem GG gibt es nur eine Möglichkeit für das Wahlgesetz 88 Direktmandate. Parteienprotektion (44 Listenkandidaten +2 Stimmen Überhangmandate) sind nach dem GG untersagt.
Ergebnisse Direktkandidaten:
https://www.mdr.de/thueringen/landtagswa...idaten-102.html
Die Verhältnisse der Direktkandidaten der Parteien in % waren nicht im Internet nicht zu finden. Hier darf jeder selbst auszählen!
Das wäre das Wahlergebnis in Thüringen, wenn entsprechend des GG gewählt würde
AfD 11 25% ; CDU 21 47,73%; Linke 11 25%; SPD 1 2,27%
Aus diesen Folgen sollte man Konsequenzen ziehen und das Wahlgesetz dem GG gemäß gestalten; z.B, wie in Österreich,wo es deshalb kein Stimmensplitting gibt; übrigens auch keine Überhangmandate.
Die Bevölkerung, der Souverän, mag auch keine unbeliebten Politiker über Parteilisten, auf´s Auge gedrückt bekommen. dieses trägt unser GG Rechnung da es nur Direktkandidaten erwähnt,