Es gibt nach der VDI 2077
drei verschiedene Abrechnungsverfahren.
Siehe:
http://www.vermieter-forum.com/abrechnun...vdi-2077-a.html
Zitat: |
18.02.2014 18:40 ----- Rohrwärmeabgabe VDI 2077 #13
schramme ----- VDI 2077 Beiblatt 2009-03- 5.Rechn. Ermittlung Anteil Längen ungedämmte Rohre i.d.Whg
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1. Messtechnische Ermittlung
2. Bilanzverfahren
3. Rechnerische Ermittlung
- jeweils unter Bewertung von eingesetzten Messsystemen wie:
a) HKVV - Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip oder
b) HKVE - Heizkostenverteiler mit elektrischer Energieversorgung oder
c) WMZ - Wärmemengenzähler
zu 1. Möglich sind Varianten 1a) - 1b) - 1c) nur, wenn die Rohrwärme messtechnisch miterfasst wird.
Voraussetzung ist: zusätzliche Messtechnik - z. B. Wärmemengenzähler fürs Rohr selbst und vorhandenes
zu 2. Möglich sind Varianten 2b) - 2c)
Voraussetzung: Aufmaß bezieht sich auf die Rohrabmessungen (z. B. Rietschel-Henneberg Systeme)
zu 3. Möglich sind Varianten 3a) - 3b) - 3c)
Voraussetzung: Aufmaß bezieht sich auf die Rohrabmessungen und Betriebsbedingungen
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Zur Herstellung einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung reicht es m.E. jedoch völlig aus, wenn gemäß VDI 2077 4.6 die Wärmeabgabe der Rohrleitungen als Sonderfall (sogenanntes Schweizer Verfahren)
ermittelt wird. Hierzu wird das Aufmaß (Länge+Durchmesser der Heizungsrohre) + mittlere Temperatur des Heizwassers und die Betriebsdauer abgeschätzt. Das Ganze kann noch weiter vereinfacht werden, so dass sogar ein Hausfrauendreisatz anwendbar ist. Und zwar wird i.d. Regel die Heizungsrohre im Haus überall gleichen Durchmesser /Profil aufweisen. Dann ist es vereinfacht auch unerheblich, welche Temp. das Heizwasser hat, und dann nur noch bestimmt werden muss, was die Anteile der Rohrlängen sind, die ungedämmt durch die Wohnung verlaufen. Individueller Anteil % = Ind. Rohrlänge zur Summe der (ungedämmten) Rohrlängen (in den Wohnungen).
Damit spart man sich die ganze Wichtigtuerei mit wissenschaftlichem Anspruch, der genauso "gut" geschätzt ist, wie der beschriebene. Vorteil ist, es kann JEDER nachvollziehen, wie die Berechnung erfolgt.
Das Problem sind jedoch m.E. eher die Hausverwaltungen und die Abrechnungsfirmen, die die Komplexität bewußt hoch halten, um den "dummen" Eigentümer oder Mieter keine Angriffsfläche zu geben.
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Die Beispiele für die Anwendung der o.g. Verfahren bringt immer eine Nivellierung der Verbräuche.
Wenn der Unterschied - bei echten Einsparungen aufgrund Reduktion der Verluste (vorgenommene Rohrdämmung - wo zugänglich oder Zugang vertretbar verschafft), dann nur noch marginal ist, wird der Grundkostenanteil für eine Messung immer höher.
Bei einer Analyse von Daten von Hausverwaltungen habe ich Anteile für die Messung z. B. von 6.000€ bei Gaskosten von 18.000€ gesehen (=25%). Damit wird die Ermittlung des individuellen Verbrauchs zum Witz.
Aber da wird uns die Politik und die Verbände für die Wärmemengenmessung schützen, dass es soweit nicht kommt.
Denkt mal darüber nach! |
Wenn die
Durchschnittliche Außentemperatur während des Heizzeitraumes 8°C übersteigt sind
Heizkostenverteiler mit einem Fühler nicht mehr anwendbar, weil die meiste Zeit der Messung mittels dieser Fühler die Geräte außerhalb ihres vorgesehenen Meßbereiches arbeiten und somit
viel zu wenige Einheiten erfassen!
Bei 2 Fühler Heizkostenverteilern liegt die Durchschnittliche Außentemperatur bei 16°C. Allein schon deshalb erfassen diese Heizkostenverteiler in der Praxis weit mehr als das doppelte der Einheiten. Ich konnte durch einen Vergleich meiner Heizkostenabrechnungen das 2,65 fache ermitteln.
Kein Wunder bei einer Beheizung mit 40°C Vorlauftemperatur von +16 bis +21°C Außentemperatur, wo die Heizungsabschaltung erst erfolgt wenn auf beiden Gebäudelängsseiten die Außentemperatur im Schatten > 21°C ist. Hinzu kommt ein unterschwelliges weiterheizen mit ca. 30°C, weil man dann nicht mehr merkt wenn man das Heizungsrohr anfaßt das es warm ist.
Hier ein entsprechendes Beispiel aus meiner Temperaturmessung:

Wz = Wohnzimmer
Kü = Küche
Sz = Schlafzimmer
Wz, Sz, Ar, und Ab befinden sich auf Südostseite die anderen Räume auf Nordwestseite.
Die Räume mit S am Anfang und danach die gleichen Bezeichnungen wie vor sind mit Zusatzsensoren ausgestattet.
Die Außentemperaturen welche bei den Heizungsrohrtemperaturen mit angegeben sind wurden um + 40°K erhöht erfaßt, damit die Graphik übersichtlicher ist, ich wollte zum besseren Vergleich nur eine Graphik dafür verwenden.
Die Raumtemperaturen sind einzig und allein durch Sonnenwärme und Rohrwärme entstanden (kein Heizkörper war eingeschaltet).
Hinweise:
~1/9 der Heizfläche in den Wohnungen sind
Heizungsrohre
~8/9 der Heizfläche in den Wohnungen sind
Heizkörper
Von einer effektiven Beheizung kann auch keine Rede sein, weil die Temperaturspreizung zwischen Vorlauf und Rücklauf meist zwischen 1,2 und 2,5°C liegt. In Ausnahmefällen im Winter bei über -10°C werden Temperaturspreizungen von maximal 5 - 6 °C erreicht. das sit keines falls optimal und kostet den Mietern sehr viel mehr Geld.
Die Temperaturspreizung müßte für WBS 70 Bauten mindestens 12°C betragen.
Zu DDR-Zeiten war ich fast immer 14 Tage, meist vom 20.12 bis 04.01. des Folgejahres nicht in meiner WBS 70 Wohnung. Deshalb drehte ich immer alle Heizkörper während dieser Zeit ab. Wenn ich dann nach 14 Tagen wieder kam zeigten die Thermometer
in allen Räumen 16°C an. Dh. die Fernwärmerversorgung erfolgte so das durch Rohrwärme höchstens 16°C erreicht werden. Weiterhin wurde die
Fernwärme bei >15°C Außentemperatur abgeschaltet. Damals ging man also viel sparsamer mit Heizwärme um.