RosaPanther
Hallo,
ich war am 03.August 2012 als Zeuge vor dem Amtsgericht Sömmerda geladen worden.
Nun verweigert das Amtsgericht Sömmerda die Zahlung von Zeugenentschädigung
(siehe eingescanntes Schreiben des Amtsgericht Sömmerda vom 28.08.2012)

Eine Rechtsberatung bei einem anderen Amtsgericht und auch online hat ergeben, dass man sich dort über "solche Praktiken" sehr gewundert hatte, denn um eine Zeugenentschädigung zu erhalten, bräuchte man keine Original Ladung, da sich dass aus der hiesigen Gerichtsakte "rauslesen" lassen würde, dass man als Zeuge auch tatsächlich zur Gerichtsverhandlung erschienen ist.
Möglicherweise ist das kein Einzelfall?
Wer
hat ähnliche Erfahrungen mit dem Amtsgericht Sömmerda gemacht?
Gruß
vom Rosaroten Panther
Eisenacher
RosaPanther,
Du schreibst zwar einiges, was man gar nicht unbedingt wissen muß. Das wichtige aber nicht.
Nun kann man auch nicht fragen. Da dies auf jeden Fall nicht gestattet ist. Das kann mir recht als eine konkrete Rechtsberatung rauslaufen.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 3 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden.
Nur soviel es wird darauf ankommen was Du geltend machst. Entschädigung und Nachteil. Nur als ungefähres Beispiel gedacht.
Nur Meinungsäußerung!! Ladung Zeuge sagt nicht ob ein Nachteil entstand.
RosaPanther
Zitat: |
Eisenacher hat am 10. September 2012 um 17:11 Uhr folgendes geschrieben:
RosaPanther,
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 3 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden.
|
Entschuldigung, dass ich mich etwas unklar ausgedrückt habe:
Es geht nicht um Zeitversäumnis a € 3.oo je Stunde multipliziert mit ca. 30 Minuten Gerichtsverhandlung,
sondern um Reisekosten und Reisekostenentschädigung einiger Hundert Kilometer,
da extra zum Termin des 03.August 2012 nachweislich von weit her angereist werden mußte.
RudiRatlos
Da scheint ja einiges verquer zu laufen beim AG-Sömmerda.
Siehe... Vielleicht wendet man sich da an die lokale Presse oder im Vorfeld an andere Betroffene aus dem Ort?
Tipps zum konkreten Fall habe ich leider nicht.
Eisenacher
Rosa Panter,
geb doch einfach Orginalladung hin und nehm das Geld.
Schreiben sie doch auch wollen Ladung. War ja auch mitzubringen.Schreiben sogar Orginal !
Nicht Ladung was auch ausreicht. Sonst würde es heißen Kopie reicht aus.
Gehe davon aus Du hast diese nicht hingegeben, bei schon einer Auszahlung, oder Vorschußzahlung diesbezüglich. Dann hättest Du die Ladung ja nicht mehr. Nur Kopie wenn Du eine gemacht hattest.
nutzt ja nichts wenn Ladung mitbringen es heißt.
Verzichte wieder auf gesetzliche Bestimmungen. Stellt nur meine Meinung dar.