Hartz IV Kommunal-Kombi eine neue Form der öffentlich geförderten Mitgift

gastli
Dazu schreibt der Sozialticker:

Zitat:
Ab Januar 2008, sollen Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz IV), die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und 12 Monate Arbeitslosengeld II bezogen haben, mit dem “Kommunal-Kombi” bei Laune gehalten werden. Bei Laune? - oder doch eher als “Sklave des Bundes”, denn die Höhe der Mittel, welches aus Steuergeldern stammt, reicht wieder nicht aus, um sich verfassungsgemäß am Leben zu erhalten. Es sollen - und nun kommt es wieder - “zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten” zur “Wahrnehmung kommunaler Aufgaben” gefördert werden. Diese Pointe kam schon zur “Hartz IV” Auswertung recht gut raus und verkaufte sich bundesweit als Aufschwung doch sehr gut. Wo dieses hinführt, hat man wohl immer noch nicht von den “EEJ” gelernt und so entwickelt sich langsam eine Zeitarbeitsfirma der großen Art, welche aus Steuergeldern die Lohnpolitik im Lande schadend neu definieren lässt.

Wer wird davon eigentlich profitieren? Öffentliche Arbeitgeber bekommen bis zur Hälfte des Bruttolohns ihrer “Sklaven” - maximal jedoch 500 Euro - vom Bund. Dem nicht genug, denn man zapft auch noch den Europäischen Sozialfonds um 200 Euro ergänzend an, damit anteilig die entstehenden Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber erstattet werden. Diese Förderung ist allerdings beschränkt auf drei Jahre. Tolle Aussichten im Jahr 2008 im Lande der mecklenburgischen Seenplatte, denn dort soll es beginnen - die Sanierung der Kassen durch ein Sonderprogramm der Bundesregierung durch einen Griff in den Staats- und Europasack.



Liebe Leute

Im Jahre 2008 erwartet uns Hartz-IV-Besoffene,
äh Verzeihung "Betroffene", ungefähr folgendes Beruhigungsmittel.

Langzeitarbeitslose werden herangezogen zu:
“zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten”
zur “Wahrnehmung kommunaler Aufgaben”.

500,- Sklavenlohn (Kommune)
500,- Subvention (Bund)
200,- Subvention (ESF)
----------------------------
1.200,- Brutto
(Bei 162 Stunden im Monat = 7,40 Brutto/Stunde)

Da lacht das Herz des "Hartz", ENDLICH ARBEIT!!
Oder was meint ihr ? Ihr freut Euch doch oder ?

Das gefährliche an dieser Sache ist die breite öffentliche Akzeptanz der "Stammtische". "Andere müssen auch arbeiten". Die Sklavenarbeit wird sozusagen hoffähig gemacht.
Das eigentliche Problem, das Wirtschaftssystem, wird nicht kritisiert, sondern im Gegenteil, die Kapitaleigner werden letztlich davon profitieren.
Wieso geben die Herren Unternehmer nicht einfach an, mit welcher Summe und auf welchem Konto sie ihren Extra-Gewinn vom Staat überwiesen bekommen möchten. Andres ist der Kombilohn nicht. Das Unternehmen bezahlt seinen Sklaven nur einen erbärmlichen Bestandteil des Lohns, damit das Beschäftigungsverhältnis wie ein "sozialversicherungspflichtiges" aussieht, anschließend füllt der Staat diesen "Hungerlohn" so weit auf, dass man davon gerade mal vegetieren kann und verwendet dafür Steuermittel. Beachte jeder selbst, dass in der Zwischenzeit jeder Bürger, egal ob Beschäftigter, Rentner oder auch der Hartz IV-Empfänger und der Säugling, Steuern zahlt - Mehrwertsteuern, Zuckersteuern, Mineralölsteuern ... Die Unternehmensbesteuerung macht in diesem Topf nur noch einen erbärmlichen Anteil aus und wird gegenwärtig durch die direkten und versteckten Subventionen, vor allem der Großkonzerne massiv überboten.
Im Lügen sind die, die uns gegenwärtig regieren absolute Meister. Man kann gut feststellen, dass die Staatsgründer der Bundesrepublik noch beim Propagandaminister bis 1945 in die Lehre gegangen sind und dessen perfide Volksverdummung in der Zwischenzeit zur Perfektion ausgebaut haben.
Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 28. Dezember 2007 um 19:20 Uhr folgendes geschrieben:

Wieso geben die Herren Unternehmer nicht einfach an, mit welcher Summe und auf welchem Konto sie ihren Extra-Gewinn vom Staat überwiesen bekommen möchten. Andres ist der Kombilohn nicht. Das Unternehmen bezahlt seinen Sklaven nur einen erbärmlichen Bestandteil des Lohns, damit das Beschäftigungsverhältnis wie ein "sozialversicherungspflichtiges" aussieht, anschließend füllt der Staat diesen "Hungerlohn" so weit auf, dass man davon gerade mal vegetieren kann und verwendet dafür Steuermittel.

So ist diese Regelung aber nicht vorgesehen. Ich fürcht, da hast du was durcheinander gehauen. Lies mal, was der Sozialticker dazu schreibt:
Zitat:
Es sollen “zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten” zur “Wahrnehmung kommunaler Aufgaben” gefördert werden.

Damit ist nicht ein Billiglöhner am Fließband förderfähig, sondern es sind solche Arbeiten gemeint, wie das jährliche Rasenmähen auf diversen Grünflächen, die Entrümpelung des Mühlgrabens, zusätzliche für Technik verantwortliche Kräfte in Schulen usw.

Lies doch einfach mal ein büssl im Forum hier! Da hätten wir zum Beispiel das Thema Recht auf Arbeit. Da wird von manchen Leuten genau dieses Recht eingefordert. Und wenn die Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft nicht reichen, soll eben der Staat einspringen.

Nun stellst du uns eine Regelung vor, in der der Staat genau dieses eingeforderte Recht für einen Teil der Arbeitslosen gewährleistet - schon wird es von dir wieder verrissen, weil es aus Steuern finanziert wird. Paradox, nicht wahr?



Zitat:
gastli hat am 28. Dezember 2007 um 19:20 Uhr folgendes geschrieben:

Das Unternehmen bezahlt seinen Sklaven nur einen erbärmlichen Bestandteil des Lohns, damit das Beschäftigungsverhältnis wie ein "sozialversicherungspflichtiges" aussieht, anschließend füllt der Staat diesen "Hungerlohn" so weit auf, dass man davon gerade mal vegetieren kann und verwendet dafür Steuermittel.

In der Tat, sowas gibt es auch. Ursprünglich war geplant, die Briefverteilerbranche auf diese Art und Weise mit Aufstockern aufzumischen. Doch diese Alimentierung ist ein anderes Thema und hat mit zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten nichts zu tun.



Pfiffikus,
der die Gefahren dieser Regelung aus einer ganz anderen Richtung erkennt
Herasun
Zitat:
Pfiffikus hat am 28. Dezember 2007 um 20:45 Uhr folgendes geschrieben:
So ist diese Regelung aber nicht vorgesehen. Ich fürcht, da hast du was durcheinander gehauen. Lies mal, was der Sozialticker dazu schreibt:
Zitat:
Es sollen “zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten” zur “Wahrnehmung kommunaler Aufgaben” gefördert werden.

Damit ist nicht ein Billiglöhner am Fließband förderfähig, sondern es sind solche Arbeiten gemeint, wie das jährliche Rasenmähen auf diversen Grünflächen, die Entrümpelung des Mühlgrabens, zusätzliche für Technik verantwortliche Kräfte in Schulen usw.


Hab ich da auch was durcheinandergebracht?
Zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten werden doch bereits durch die " 1-Euro- Jobber" erledigt! Oder etwa nicht?

Zitat:
Pfiffikus hat am 28. Dezember 2007 um 20:45 Uhr folgendes geschrieben:
Nun stellst du uns eine Regelung vor, in der der Staat genau dieses eingeforderte Recht für einen Teil der Arbeitslosen gewährleistet - schon wird es von dir wieder verrissen, weil es aus Steuern finanziert wird. Paradox, nicht wahr?


Paradox finde ich, daß du tatsächlich an die guten Menschen in der Politik zu glauben scheinst.
Aber noch paradoxer erscheint mir der Glaube an das Gute in dieser Gesellschaft generell.
Ob diese "Regelung" jemals tatsächlich zum Tragen kommen wird oder nicht, sie ist einzig und allein dazu geeignet, Sand in die Augen derer zu streuen, die die wirklichen Probleme ohnehin nicht sehen können oder wollen.

Einen fröhlichen Jahresendgruß von
Hera
U.Walluhn
"Es sollen “zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten” zur “Wahrnehmung kommunaler Aufgaben” gefördert werden." Zum wievielhundersten Male eigentlich? Und mit dem wievieldutzendsten Programm? Phrasendrusch der Polit-Bonzen, der keine Arbeitsplätze schafft. Höchstens für Hartz4-Anwälte.
gastli
Das Programm ist mindestens ein genau so großer Erfolg wie die restlichen Arbeitsmarktprogramme unserer GroKo.
Dazu ein Auszug aus:

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Januar 2008 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Zitat:
Abgeordnete
Katrin Kunert
(DIE LINKE.)

Welche Kreise und kreisfreien Städte haben bisher das Bundesprogramm Kommunal-Kombi in Anspruch genommen (bitte Kommunen nach Ländern sortiert auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Klaus Brandner
vom 21. Januar 2008

Bis zum 16. Januar 2008 sind aus folgenden Kreisen/kreisfreien Städten Anträge auf Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi beim Bundesverwaltungsamt eingegangen:

Sachsen: Stadt Hoyerswerda: 2 Anträge über insgesamt 2 Stellen

Landkreis Leipziger Land: 1 Antrag über 1 Stelle,

Sachsen-Anhalt: Landkreis Harz: 2 Anträge über insgesamt 12 Stellen.
U.Walluhn
Eine neue Wunderwaffe ist geboren! Kommunal-Kombi. Nach 1-Euro-Job, Job-Floater, Ich-AG, Personal-Service-Agentur, Job Aqutive (wer kennt das eigentlich noch?) nun Kommunal-Kombi. Klingt fast wie Kommunal-Tango, fast zum Lachen, wenn es nicht so besch.... ernst wäre.