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VoIPProfi
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01.10.2007 ~ 11:51 Uhr ~ VoIPProfi schreibt:
Apotheken Beitrag Kennung: 67220
gelesener Beitrag - ID 67220


Krankenkassen dürfen bei ihren Mitgliedern nicht für den Kauf von Medikamenten bei Versandapotheken werben. Dies verstoße gegen den mit den Apotheken abgeschlossenen Arzneiliefervertrag, heißt es in einem bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt. Zunächst im Eilverfahren gab das Gericht damit dem hessischen Apothekerverband im Streit mit der AOK Hessen Recht. (Az: L 8 KR 199/06 ER)
Die AOK hatte in ihrer Mitgliederzeitschrift und in umfangreichen Telefonaktionen auf die Versandapotheken hingewiesen. Dabei habe sie nicht nur informiert, sondern „offensive Werbung“ betrieben, betonte das LSG. Mehr als 12.000 Adressen interessierter Versicherter seien an Versandapotheken weitergegeben worden.
Der Arzneiliefervertrag verbiete es den Kassen aber, ihre Versicherten zugunsten bestimmter Apotheken zu beeinflussen. Zunächst im einstweiligen Rechtsschutz untersagte es das LSG daher der AOK, ihre Aktionen fortzusetzen. Aus meiner Sicht müssen aber die Kosten im Gesundheitswesen weiter gesenkt werden. Ich kann daher solche Entscheidungen nicht nachvollziehen. Im Internet gibt es doch jede Menge Werbung für Versandapotheken z.B. www.Preiswert-Solingen.de . Ich habe hiermit auch sehr gute Erfahrungen gemacht und bestelle nur noch über Versandapotheken. Einer muss doch mit dem sparen anfangen.



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