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Zum Ende der Seite springen Was Sie über Deutschland wissen sollten
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prospero   prospero ist männlich Zeige prospero auf Karte FT-Nutzer
287 geschriebene Beiträge
Wohnort: Berlin Reichstag



17.09.2013 ~ 16:37 Uhr ~ prospero schreibt:
im Forum Thüringen seit: 03.09.2007
129 erhaltene Danksagungen
Was Sie über Deutschland wissen sollten Beitrag Kennung: 651916
gelesener Beitrag - ID 651916


Ziviles Aufgebot

Die vereinten Völker auf deutschem Boden sind aufgerufen den Wahlen fern zu bleiben!
Das Wahlrecht verstößt gegen das Grundgesetz und ist verfassungswidrig
(siehe Urteil - BVerfG vom 25.07.2012 zum Wahlgesetz des Bundestages)!
Wir weisen die Bundeswehr und die Polizisten an, Wahlleiter und sonstige Initiatoren, mit sofortiger Wirkung ihres „Amtes“ (Dienstes) zu entheben und gegebenenfalls festzusetzen, um noch größeren Schaden abzuwenden!
Unsere Heimat wird fremd verwaltet!!!

Hier nur einige Zitate verschiedener Politiker, die Ihnen die Augen öffnen mögen.

Kurzer Bericht im ZDF Nachrichten-03-02-2012-BRD-Rechtsnachfolger des Dritten Reiches.
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=ws4JuLOH8Ks
Gysi sagt die Wahrheit (08.08.2013)
https://www.youtube.com/watch?v=ZzHm0AsG6cc
Ist Deutschland noch eine Demokratie? Merkel und Seehofer
http://www.youtube.com/watch?v=kun6yGLYSbU
Hochverrat deutscher Politiker, BRD bleibt besetzt unter Allianzkontrolle ZDF Frontal 21
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=sK-PzDmsNFU#t=196
Wie Merkel und Schäuble das Volk anlügen
http://www.youtube.com/watch?v=Uaw4zXDvBi4&feature=endscreen
Hochverrat durch Wolfgang Schäuble heimlich gefilmt
http://www.youtube.com/watch?v=n_rs9KyKZG4
Deutschland hat keine richtige Regierung!
http://www.youtube.com/watch?v=pvPb-os0WKc

Mit freundlichen Grüßen
Die Repräsentanten der vereinten Landesvölker

Nicht wählen ist eine stille Revolution
Ohne Organisation
Ohne Gewalt
Ohne Finanzierung
Und ohne „Führer“



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prospero   prospero ist männlich Zeige prospero auf Karte FT-Nutzer
287 geschriebene Beiträge
Wohnort: Berlin Reichstag



17.09.2013 ~ 16:39 Uhr ~ prospero schreibt:
im Forum Thüringen seit: 03.09.2007
129 erhaltene Danksagungen
RE: Was Sie über Deutschland wissen sollten Beitrag Kennung: 651917
gelesener Beitrag - ID 651917


Die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom 23.9.90
am 29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 30.9.1990,
rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt hatte das Grundgesetz keinerlei
Wirkungsbereich.

http://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf


Der Artikel 23 in der Fassung vom 23. Mai 1949:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

war ab dem 30.9.1990 rechtsunwirksam. Es ist daher unmöglich das der
Einigungsvertrag dem Grundgesetz am 3.10.1990 beitreten kann.

Der Einigungsvertrag der am 31.08.1990 durch Schäuble [-BRD-] und Krause
[ -DDR- ]) unterschrieben wurde, trat erst am 03.10.1990 rechtswirksam
in Kraft.
Es ist zweifelhaft ob zu diesem Zeitpunkt eine Verbreitung des
Bundesgesetzblattes überhaupt für das Staatsgebiet der DDR realisiert
werden konnte, wie das rechtsstaatlich vorgesehen ist.
Die BRD wurde von den Alliierten mit der Unterschrift zum 2+4 Vertrag am
18. Juli 1990 aufgehoben. Dieser Vertrag wurde von Deutschland am 13.
Oktober 1990 und von den Alliierten am 15. März 1991 endgültig
ratifiziert.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober
1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß
Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Darin wurde u.a. der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben, das den
Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt.
Dies wurde am 12. September 1990 in Moskau von Hans Dietrich Genscher
(BRD) und Lothar de Maizière (BRD) unterschrieben, am 1. Oktober 1990
haben sie sich in New York getroffen und folgendes hinzugefügt.
Sie erklären das die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten
der Besatzer vom Zeitpunkt der Einigung bis zur Ratifizierung ausgesetzt
wurden. Sie erklären sie NICHT für erloschen, sondern nur für ruhend.
Und das wurde am 13. Oktober 1990 in Bonn von dem Bundespäsidenten
Weizäcker für ganz Deutschland ratifiziert, also nach dem
Einigungsvertrag. d.h. die vollständige Souveränität war bis zur
Ratifizierung nie gegeben, die Besatzungsrechte waren nur ausgesetzt.

Die Deutsche Demokratische Republik ist und war niemals Rechtsfolger der
BRD oder Nazideutschlands. Aber sie ist durchaus Rechtsfolger des
deutschen Reiches. Die DDR hat ihre Reparationskosten zum 2. Weltkrieg
vollständig abgeleistet. Die BRD ist und war nie Rechtsfolger der DDR.
Sie hat den Einigungsvertrag und Vorspiegelung falscher Tatsachen
eingefädelt, damit sämtliche DDR-Bürger getäuscht und hat diesen Vertrag
nie eingehalten.

Der Strafgerichtshof in Den Haag (ISTGH) sprach am 3.2.2012 auch mit
live Übertragung internationales Recht.

Desweiteren gibt es dazu folgende Urteile mit Referenz-ID: OTP-CR-G
85/09, OTP-CR 307/10, OTP-CR 3/11. Damit sagt er 2011, das die
Bundesrepublik zwar die Immunität des Völkerrechts besitzt, aber kein
nationaler souveräner Staat ist.
Die Bundesrepublik kann daher aus Sicht des ISTGH rechtlich gesehen,
nicht national Staat gegen Staat (in dem Fall gegen Italien) klagen und
wenn sie nicht Staat gegen Staat klagen kann, kann sie auch nicht den
souveränen Staat DDR mit dem unsouveränen Land Bundesrepubik Deutschland
vereinigen. Logisch, oder?

Der Beitritt beider deutscher Staaten zur UNO 1973 machte die
Anerkennung der souveränen DDR als Subjekt des Völkerrechts durch die
Bundesrepublik Deutschland notwendig – wobei eine hiervon unabhängige
völkerrechtliche Anerkennung aber stets verwehrt wurde und damit
lediglich die staatsrechtliche bestätigt wurde – von der Bundesrepublik
Deutschland erforderlich, welche aber schon im Moskauer Vertrag von 1970
die Souveränität und den Status quo der DDR bekräftigte.

Die BRD erkannte also bereits 1970 die Souveränität der DDR an, indem
sie der staatsrechtlichen
Anerkennung zustimmte. Somit hat die BRD die staatsrechtliche
Souveränität der DDR anerkannt.
Der Status der DDR ist also international unbestreitbar souverän gewesen.
Behauptungen der BRD die das bestreiten sind falsch.

Sollte also der internationale Gerichtshof in Den Haag die Souveränität
des deutschen Reiches anerkennen und/oder die Unsouveränität der BRD zum
Zeitpunkt des Einigungsvertrages bestätigen, muss sie automatisch die
Souveränität der DDR und seine Verfassung anerkennen.
Damit steht der völkerrechtlichen Wiederherstellung der DDR nichts im
Wege. Wir können dann beschliessen, was immer unser Volk will und das
ohne Bevormundung von Besatzern.

Sollte andersrum die Bundesrepublik aus welchen Gründen auch immer
handlungsunfähig, zahlungsunfähig oder entmachtet werden, gelten
ebenfalls die Gesetze der DDR.

Die UN-Resolution A/Res/56/83 sieht vor, das man sich dann unter
staatlicher Selbstverwaltung stellen muss.
UN-Resolution A/Res/56/83 vom 28.Januar 2002
UN-Resolution A/Res/56/83 vom 28.Januar 2002
Artikel 2
Elemente der völkerrechtswidrigen Handlung eines Staates
Eine völkerrechtswidrige Handlung eines Staates liegt vor, wenn ein
Verhalten in
Form eines Tuns oder eines Unterlassens
a) dem Staat nach dem Völkerrecht zurechenbar ist und
b) eine Verletzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung des Staates
darstellt.
Der Staat (BRD) hat durch Unterlassung der Aufklärung über seine
Unsouveränität einen souveränen Staates (DDR) und seine Bürger
geschädigt und sein unsouveränes Recht über die Verfassung eines
souveränen Staates gestellt.
Artikel 9
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines
Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder
Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die
Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Artikel 10
Verhalten einer aufständischen oder sonstigen Bewegung
1. Das Verhalten einer aufständischen Bewegung, die zur neuen Regierung
eines Staates wird, ist als Handlung des Staates im Sinne des
Völkerrechts zu werten.
2. Das Verhalten einer aufständischen oder sonstigen Bewegung, der es
gelingt, in einem Teil des Hoheitsgebiets eines bestehenden Staates oder
in einem seiner Verwaltung unterstehenden Gebiet einen neuen Staat zu
gründen, ist als Handlung des neuen Staates im Sinne des Völkerrechts zu
werten.
Artikel 30
Beendigung und Nichtwiederholung
Der für die völkerrechtswidrige Handlung verantwortliche Staat ist
verpflichtet,
a) die Handlung, falls sie andauert, zu beenden;
b) angemessene Zusagen und Garantien der Nichtwiederholung zu geben,
falls die Umstände dies erfordern.
Artikel 32
Unerheblichkeit des innerstaatlichen Rechts
Der verantwortliche Staat kann sich nicht auf sein innerstaatliches
Recht berufen, um die Nichterfüllung der ihm nach diesem Teil
obliegenden Verpflichtungen zu rechtfertigen.
Jeder Deutsche ist daher dazu berechtigt sich aus den genannten Gründen
unter staatliche Selbstverwaltung zu begeben. Um international anerkannt
zu werden, muss man zunächst die Botschaften der Alliierten über seine
Selbstverwaltung informieren.
Ausserdem wäre es auch sinnvoll die gesamten EU-Staaten zu informieren,
denn dann können sie sich nicht einmischen ohne völkerrechtlich dafür
zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das geht aber nur wenn sie
informiert werden.
Desweiteren sollte man dies an den völkerrechtlich verantwortlichen senden:
also am Besten an die Regierung, Bundesrat, Bundestag, Bundeskanzler und
Bundespräsident und natürlich an den
UN-Generalsekretär.
Das Ganze wird dann mit der internationalen Widerspruchsfrist von 21
Tagen versehen. Am 22. Tag tritt die Staatliche Selbstverwaltung in Kraft.
Es ist auch sinnvoll sich generell zur Menschenrechts-Charta der
Vereinten Nationen zu bekennen. Wir wollen doch schliesslich keine
Kriege führen, oder Gebietsgewinne erzwingen, sondern lediglich selbst
über unser Schicksal bestimmen und das garantiert uns ausgerechnet die
Verfassung der DDR, da das Grundgesetz ja offensichtlich nicht unsere
Verfassung ist und unsere Rechte dort kaum das Papier wert sind, auf dem
sie geschrieben wurden.
Jeder der will kann dies tun, unzwar auf Basis des internationalem
Völkerrechtes - egal auf welche Weise diese Bundesdeutsche Verwaltung
nun zusammen bricht - um dem Volk unseres Landes auf dem Staatsgebiet
der DDR die Möglichkeit zu erhalten, sich selbst eine echte
demokratische soziale, friedliche und freie Gesellschaft aufzubauen, in
der der Mensch und der Schutz der Natur und Umwelt vor dem Profit steht.
Dies kann nur durch eine Nationalversammlung, eine Volkskammer oder dem
Volk selbst, d.h. den Bürgern der DDR geschehen. Es ist dabei völlig
irrelevant ob sie ausserdem auch noch Bürger anderer Länder sind oder
ausserhalb des Staatsgebietes wohnen.
Für Bürger der DDR ist dies der einzige rechtmässige Souverän des
Staatsgebietes.



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