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Forum-Thueringen» Allgemein & Regional» Region Westthüringen » Amtsgericht Sömmerda fällt Urteil in Abwesenheit trotz Krankenhausaufenthalt. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Amtsgericht Sömmerda fällt Urteil in Abwesenheit trotz Krankenhausaufenthalt.
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Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Nougatesser
Benutzerkonto wurde gelöscht



30.05.2013 ~ 16:32 Uhr ~ Nougatesser schreibt:
Amtsgericht Sömmerda fällt Urteil in Abwesenheit trotz Krankenhausaufenthalt. Beitrag Kennung: 633634
gelesener Beitrag - ID 633634


Ich habe heute vom Amtsgericht Sömmerda ein Urteil zugestellt bekommen.
Darin steht, ich sei unentschuldigt der Verhandlung ferngeblieben.
In Wirklichkeit war ich jedoch nachweisbar 4 Tage im Krankenhaus, und habe dem Amtsgericht Sömmerda auch die Bescheinigung des Krankenhauses geschickt.

Die Mitarbeiterin des Amtsgerichts meinte nun, dass ich in Berufung gehen kann.
Ich habe heute auch eine Berufung schriftlich eingelegt, und per Einschreiben abgeschickt.

In der Berufung habe ich lediglich geschreiben, dass eine Berufungsbegründung später erfolgt., um die Frist einzuhalten.

Desweiteren sind auch noch mehr Merkwürdigkeiten im Urteil geschrieben.

So ist aufgeführt, dass ich bereits im März 2013 über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt hätte, was auch stimmt.
Jedoch hatte das Amtsgericht Sömmerda nicht eine weitere zugezogene Akte aus einem anderen Verfahren dem Rechtsanwalt übersandt, also demnach nur die "halbe Akte" übersandt.

Dann muß ich noch erwähnen, dass bereits sechs Termine wegen ein und der selben Sache anberaumt worden sind.
Jedesmal mußte vertagt werden, weil Zeugen unentschuldigt nicht erschienen sind.
So auch der Kläger, bzw. der Hauptzeuge und sein Sohn (beim 1.Termin).

Bei dem Verfahren geht es um einen Autoverkauf mit falschem Namen und gefälschter Unterschrift, wobei schon in einem Zivilverfahren festgestellt wurde, dass ich nicht der Verkäufer des PKW gewesen bin.

Es geht hier um einen Autohandel, womit ich nichts zu tun habe, und es laufen bereits mehrere Verfahren vor verschiedenen anderen Gerichten und Landgerichten.
Jedesmal geht es um Urkundenfälschung usw.

Bei dem Vorletzten Termin (der 5.Termin) ist der Hauptzeuge wieder nicht erschienen.
Das Gericht hatte dann beim Hauptzeugen angerufen, der vom Amtsgericht Sömmerda jedoch eine Abladung erhalten hatte.
Ich hatte noch mitbekommen, dass das Gericht bzw. die Richterin dann noch versucht hatte, den Hauptzeugen wieder zu laden.
Da der aber 300 Kilometer weit weg wohnt, ging das zeitlich nicht mehr.

Dann beim letzten Termin (der 6.Termin) war ich wegen Herzbeschwerden
(wieder auftretendes Herzrasen durch Aufregung) im Krankenhaus für 4 Tage.

Das Amtsgericht Sömmerda hatte auch meine Krankmeldung erhalten.

Dazu kommt noch, dass der Hauptzeuge ein Schreiben an das Amtsgericht Sömmerda geschickt hatte, und darin meine EX-Frau angegeben hatte, die angeblich gegen mich aussagen solle.
Woher und vom wem der Hauptzeuge diese Info hat, ist unbekannt, und das Gericht hatte mir weder eine Kopie dieses Schreibens des Hauptzeugen zukommen lassen, noch sonst irgendwelche Infos gegeben.
Eine Kopie dieses Schreibens hatte ich erst durch Akteneinsichtnahme des Rechtsanwaltes bekommen. (März 2013).

Interessant ist dann wieder, dass das Amtsgericht zuerst meine EX-Frau geladen hatte, dann aber wohl auf die Ladung verzichtet hatte.
Auch von diesem Umstand steht nichts im Urteil niedergeschrieben.

Was soll ich jetzt tun?


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Nougatesser: 30.05.2013 16:34.



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Mugger   Zeige Mugger auf Karte FT-Nutzer
333 geschriebene Beiträge
Wohnort: Erfurt



31.05.2013 ~ 07:06 Uhr ~ Mugger schreibt:
images/avatars/avatar-1762.gif im Forum Thüringen seit: 10.10.2007
69 erhaltene Danksagungen
RE: Amtsgericht Sömmerda fällt Urteil in Abwesenheit trotz Krankenhausaufenthalt. Beitrag Kennung: 633688
gelesener Beitrag - ID 633688


Gibt es hier irgend welche Verwandtschaft? -> klick

verwirrt



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
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03.06.2013 ~ 04:43 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Amtsgericht Sömmerda fällt Urteil in Abwesenheit trotz Krankenhausaufenthalt. Beitrag Kennung: 634639
gelesener Beitrag - ID 634639


Die Gerichte gehen zunehmend dazu über schriftliche,
dh. nicht öffentliche Verhandlungen durchzuführen,

egal ob man damit einverstanden ist oder nicht,
danach wird einfach nicht gefragt.
Siehe:
http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag5.html
Zitat:
Prozessrecht: Der Grundsatz der Öffentlichkeit

1. Allgemeines

Die Verhandlung vor Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist in Deutschland in allen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich öffentlich. Öffentlichkeit bedeutet, dass auch am Prozess unbeteiligte Bürger freien Zutritt zu den Gerichtsverhandlungen haben.

Öffentlichkeit im Prozess hat es nicht immer gegeben.
So bestand bis in das 19. Jahrhundert hinein teilweise noch eine Geheimjustiz.


Der Sinn der Öffentlichkeit besteht in
* der Kontrolle der Rechtspflege durch die Öffentlickeit,
* der Stärkung des Vertrauens der Bürger zur Rechtspflege.











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