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Zum Ende der Seite springen Gesetz gegen Abzocke
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RudiRatlos
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30.01.2013 ~ 06:47 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
Gesetz gegen Abzocke Beitrag Kennung: 607622
gelesener Beitrag - ID 607622


Zitat:
Besserer Verbraucherschutz bei Geschäften am Telefon und im Netz

Berlin - Verbraucher sollen künftig bei Geschäften im Internet und am Telefon nicht mehr so leicht abgezockt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Er war von Verbraucherschützern mehrmals gefordert worden. Die Justizministerin will damit drei Probleme bekämpfen: So soll es für unseriöse Anbieter deutlich schwerer werden, Verbrauchern am Telefon einen Vertrag unterzuschieben. Zudem sollen die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Und schließlich will Leutheusser den sogenannten Abmahn-Wahn eindämmen, der sich für einige Anwälte, die gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen, zu einem lohnenden Geschäft entwickelt hat. Wegen Unstimmigkeiten mit der Unionsfraktion hatte sich das Gesetz immer wieder verzögert. Doch jetzt sei man sich einig, hieß es übereinstimmend von beiden Seiten.

http://www.sueddeutsche.de/w5h389/111118...en-Abzocke.html



Ja



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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13.02.2013 ~ 10:37 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Gesetz gegen Abzocke Beitrag Kennung: 610558
gelesener Beitrag - ID 610558


Union blockiert User-Schutz vor Abmahn-Industrie.
Hat jemand ernsthaft etwas anderes erwartet von DENEN, die tief im Anus der Contentmafia stecken. Siehe auch hier bei heise.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 13.02.2013 10:41.



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Wohnort: terrigenus



03.10.2015 ~ 09:28 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Gesetz gegen Abzocke Beitrag Kennung: 788264
gelesener Beitrag - ID 788264


Zitat:
Richter gibt Richtern Nachhilfe
Ein Amtsrichter in Stuttgart-Bad Cannstatt war in seinem ersten Leben Softwareenetwickler sowie Netzwerk- und Systemadministrator. Deshalb ist er sicher nicht der falsche Mann, um über Filesharing-Klagen zu entscheiden.
Ein aktuelles Urteil nutzt der Richter, um technisch weniger bewanderten Kollegen aufzuzeigen, wie sie der Abmahnindustrie auf den Leim gehen. Gerade bei der Berechnung eines möglichen Lizenzschadens. Am Beispiel des Filmwerks „Ab heute juckt das Fötzchen“ berechnet der Richter Schritt für Schritt einen theoretischen Lizenzschaden von stolzen 2,04 €. Der Filmproduzent hatte 500 € eingeklagt.

[Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archive...tern-nachhilfe/]

So kann es gehen wenn sich ein fachlich kompetenter Mensch mit der Contentmafia auseinandersetzt.
Bleibt zu hoffen, das diese Art von Klagen zukünftig komplett abgewiesen werden.



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