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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab
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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
8.636 geschriebene Beiträge
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17.01.2013 ~ 20:04 Uhr ~ orca schreibt:
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1084 erhaltene Danksagungen
"Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 605930
gelesener Beitrag - ID 605930


Die RECHTSprechung der B'R'D ist an Absurdität und Menschenfeindlichkeit kaum noch zu überbieten.

Jetzt bestätigte das Bundes"verfassungs"gericht (das Oberste Gericht der totalitären Diktatur des Finanzkapitals) den Entzug notwendiger Medikamente für Arme, was mit Sicherheit deren Lebenserwartung wirksam verkürzt.

Wer sich notwendige und medizinisch sinnvolle Mittel nicht mehr leisten kann, soll doch "sozialverträglich frühableben" - das ist die unmißverständliche Botschaft der obersten juristischen Lakaien des Kapitalistenregimes. Krankenkassen müssen notwendige Arzneimittel nicht mehr bezahlen. Wer sie sich nicht kaufen kann, soll doch gefälligst verrecken und nicht länger die Profite der Herrschenden schmälern.

Einzelheiten: http://www.jungewelt.de/2013/01-17/026.php

Sowas hatten wir in der deutschen Geschichte schonmal. Damals wurde das mit dem beschönigenden, verlogenen Begriff "Euthanasie" bezeichnet und insbesondere nach Ende der planmäßigen Vernichtung Kranker in der T4-Aktion als "wilde Euthanasie" betrieben.

Natürlich kommen nur besonders nützliche und bewährte Schergen des Regimes ins "Verfassungs"gericht. Sie finden für fast jede noch so verbrecherische Maßnahme eine "Begründung", denn sie haben einen Auftrag zu erfüllen. Und sie erfüllen ihn gern und emsig, auch wenn er Menschenleben kostet.



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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



17.01.2013 ~ 21:51 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 605938
gelesener Beitrag - ID 605938


Warum sollte der Rentner arm sein? Weil er 79 Jahre alt ist? Zur Höhe seiner Rente wird nichts erwähnt.

Das verschriebene Mittel ist frei verkäuflich, folglich besteht auch keine Rezeptpflicht wie im Artikel erwähnt.

Das ausgestellte Rezept könnte auch ein sog. Privatrezept gewesen sein. Da zahlt man ohnehin selbst.

Alles in Allem eine ziemlich konstruierte "Beschwerde".



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AEvL   AEvL ist männlich Zeige AEvL auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 12:49 Uhr ~ AEvL schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 605992
gelesener Beitrag - ID 605992


Zudem im Ton völlig vergriffen und damit inhaltlich vollumfänglich selbstdisqualifizierend.

Wenn Deutschland so Sch...e ist, dann wander doch aus, aber dazu hast Du ja auch wieder nicht den Schneid.

In Nordkorea gefällt es Dir bestimmt viel besser. Nee Ne


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von AEvL: 18.01.2013 12:50.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 18:08 Uhr ~ orca schreibt:
images/avatars/avatar-1887.png im Forum Thüringen seit: 20.06.2007
1084 erhaltene Danksagungen
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606052
gelesener Beitrag - ID 606052


Zitat:
RudiRatlos hat am 17. Januar 2013 um 21:51 Uhr folgendes geschrieben:
Das verschriebene Mittel ist frei verkäuflich


Schön, daß Du Dich damit in die argumentative Front der obersten juristischen Schergen des Finanzkapitals stellst. Hier ein kurzer Nacheis derer Verlogenheit und Demagogie:

Die Rezeptpflicht dient dazu, die Abgabe potentiell gefährlicher Arzneimittel zu steuern.

Krankenkassen dienen dazu, notwendige und nachweislich wirksame Behandlungen zu übernehmen (nachdem sie sich sowieso schon an den Zwangsabgaben dafür bereichert haben).

Daß ein Mittel notwendig, wirksam und das Mittel der ersten Wahl ist, wie z.B. das vermutlich hier strittige Acetylcystein, hat nicht das Geringste damit zu tun, daß es keiner Rezeptpflicht unterliegt, weil es nicht gefährlich ist.

Nur Bundes"verfassungs"richter, *****************linge und völlig verblödete B'R'D-Insassen können der schwachsinnigen Scheinargumentation folgen, für Du Dich hier so eifrig in die Bresche wirfst.



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RudiRatlos
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18.01.2013 ~ 18:39 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606057
gelesener Beitrag - ID 606057


Schön dass du dich während deiner Pause vom Forum nicht verändert hast. großes Grinsen



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Lazarus   Lazarus ist männlich Zeige Lazarus auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 19:42 Uhr ~ Lazarus schreibt:
images/avatars/avatar-1392.jpg im Forum Thüringen seit: 21.10.2008
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606061
gelesener Beitrag - ID 606061


Zitat:
felixed hat am 17. Januar 2013 um 20:04 Uhr folgendes geschrieben:
...den Entzug notwendiger Medikamente für Arme...

Eben genau nicht. Lies mal richtig, ich zitiere:

Karlsruhe: »Zumutbare Eigenleistungen können verlangt werden.«

Knapp 30€ waren für diesen Rentner also als zumutbar anerkannt worden, wahrscheinlich war seine Rente hoch genug. Könnte der Mann diesen Betrag nicht aufbringen, weil er armutsgefährdet wäre, hätte die Kasse wohl übernehmen müssen.

Ob ein Entzug schleimlösender Mittel dann auch wirklich lebensverkürzend wäre steht auf einem anderen Blatt, ist aber für das Urteil auch nicht relevant.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 19:50 Uhr ~ orca schreibt:
images/avatars/avatar-1887.png im Forum Thüringen seit: 20.06.2007
1084 erhaltene Danksagungen
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606063
gelesener Beitrag - ID 606063


Zitat:
Lazarus hat am 18. Januar 2013 um 19:42 Uhr folgendes geschrieben:
Knapp 30€ waren für diesen Rentner also als zumutbar anerkannt worden


So ein Schwachsinn! Die Kernaussage des Urteils ist, daß Krankenkassen keine frei verkäuflichen Arzneimittel und Behandlungen mehr übernehmen müssen, unabhängig davon, ob sie notwendig, sinnvoll, wirksam oder Mittel der ersten Wahl sind.

Jetzt braucht der Lakaienstaat des Finanzkapitals nur noch die Rezeptpflicht für beliebige Medikamente aufheben und zack - die Krankenkassenschmarotzer müssen gar nichts mehr bezahlen, aber die Zwangsabgaben der gesetzlich Ver"sicher"ten bleiben. Tendenziell passiert das schon seit Jahrzehnten.

Die meisten B'R'D-Insassen zahlen staatlich erzwungen für Leistungen, die sie im Krankheitsfall nicht erhalten.


Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von orca: 18.01.2013 19:57.



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RudiRatlos
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18.01.2013 ~ 21:15 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606074
gelesener Beitrag - ID 606074


Zitat:
Neuregelung seit 1. Januar 2012

Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, solche freiwilligen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten, wie der DAV erklärte. Allerdings dürfen sie nur Arzneimittel erstatten, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat.

http://wirtschaft.t-online.de/krankenkas..._53341088/index



Darauf basiert auch das Urteil. Alles rechtens also.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 18.01.2013 21:16.



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birke   birke ist männlich Zeige birke auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 21:56 Uhr ~ birke schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606081
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felixed:
Zitat:
Die meisten B'R'D-Insassen zahlen staatlich erzwungen für Leistungen, die sie im Krankheitsfall nicht erhalten.


Wegen einer Augenerkrankung erhalte ich monatlich eine Spritze ins Auge. Kostenpunkt: über 1000€ je Spritze. "Spender": eine der großen Ersatzkassen "für Arme".
Allerdings habe ich nicht für die STASI "gearbeitet". Habe aber die Erfahrung gemacht, daß diese Mitmenschen nicht ausgeschlossen werden oder hast Du andere Erfahrungen gemacht?
Dein Text könnte darauf hindeuten.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von birke: 18.01.2013 21:57.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 22:21 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606092
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Zitat:
birke hat am 18. Januar 2013 um 21:56 Uhr folgendes geschrieben:
Wegen einer Augenerkrankung erhalte ich monatlich eine Spritze ins Auge. Kostenpunkt: über 1000€ je Spritze.


Das interessiert mich. Was für eine Spritze soll das sein? In der finanziellen Größenordnung kommt nur eine Botox-Injektion in Augenmuskeln in Frage. Allerdings wäre das aller 3 Monate.

Ich habe ja nicht bezweifelt, daß die Krankenkassen noch notwendige Behandlungen bezahlen. Die Entscheidung des Bundes"verfassungs"gerichts sorgt aber dafür, daß ebenso notwendige Behandlungen eben nicht mehr bezahlt werden.

Startbeitrag lesen, versuchen. ihn zu verstehen, dann schreiben.

Ist schon erstaunlich, daß ausgerechnet einer der eifrigsten *****************linge des Regimes jetzt eine seltene Behandlung braucht und nichtmal weiß, wie die funktioniert.

Kleiner Tip: 5000€ aller 3 Monate hatte ich vermutlich geschluckt, ohne Dich einen *****************ling und Lügner zu nennen.



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birke   birke ist männlich Zeige birke auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 22:52 Uhr ~ birke schreibt:
im Forum Thüringen seit: 13.05.2007
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606104
gelesener Beitrag - ID 606104


felixed:
Zitat:
Das interessiert mich. Was für eine Spritze soll das sein? In der finanziellen Größenordnung kommt nur eine Botox-Injektion in Augenmuskeln in Frage. Allerdings wäre das aller 3 Monate.


So ein Unfug!!!
Du musst anderen Leuten nicht immer vorwerfen, dass sie keine Ahnung haben, denn Deine Texte lassen das große Defizit bei Dir erkennen.

Botox ins Auge - so ein Quatsch. Ich bekomme Lucentis in den Augapfel und nun google erst mal, ehe Du Dich wieder blamierst.

Ich könnte Dir sogar den Ablauf de rBehandlung beschreiben, aber Du würdest es ja nicht verstehen.

Zitat:
kommt nur eine Botox-Injektion in Augenmuskeln in Frage

Du solltest selbst erst mal richtig lesen. Ich hatte geschrieben "ins Auge" und nicht in den Augenmuskel.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von birke: 18.01.2013 23:13.



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Bubu
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18.01.2013 ~ 23:18 Uhr ~ Bubu schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606112
gelesener Beitrag - ID 606112


Hallo birke, Du solltest den felixed nicht verärgern, sonst verschwindet er wieder und es wird wieder langweilig.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 23:27 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606116
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Zitat:
birke hat am 18. Januar 2013 um 22:52 Uhr folgendes geschrieben:
Botox ins Auge - so ein Quatsch. Ich bekomme Lucentis in den Augapfel und nun google erst mal, ehe Du Dich wieder blamierst.


Ich schrieb von Injektionen in Augenmuskeln. Nun ja, mir war die teure Therapie gegen Makuladegeneration tatsächlich unbekannt. Wie auch die Tatsache, daß ein anders Medikament vermutlich genauso wirksam ist, aber nur 1/40stel kostet, Der politische Einfluß der Pharmalobby ist aber hier nicht das Thema.

Wen man hier im Forum Thüringen nicht so alles trifft! Sogar Leute mit seltenen Erkrankungen und schweineteurer Therapie. Urplötzlich.

Gerade Du solltest aber jetzt Angst haben. Lucentis muß jetzt nur noch freiverkäuflich gemacht werden, dann zahlst Du die Therapie zukünftig selbst.

Denn darum geht's hier: Laut Bundes"verfassungs"gericht müssen die Krankenkassen auch nachgewiesen wirksame und notwendige Arzneimittel nicht mehr bezahlen, wenn man sie rezeptfrei kaufen kann.

Wenn jetzt schon notwendige Medikamente für 28,80€ pro Monat höchst(hin)richterlich verweigert werden, was geschieht dann wohl mit Therapien, die 1000€ pro Monat blanken Profit der Krankenkassenschmarotzer kosten?



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RudiRatlos
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18.01.2013 ~ 23:27 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606117
gelesener Beitrag - ID 606117


Zitat:
felixed hat am 18. Januar 2013 um 22:21 Uhr folgendes geschrieben:
Die Entscheidung des Bundes"verfassungs"gerichts sorgt aber dafür, daß ebenso notwendige Behandlungen eben nicht mehr bezahlt werden.


Och @felixed, schreib doch nicht solchen Blödsinn, es nervt. Unter meinem Link etwas weiter oben, den du doch hoffentlich gelesen und verstanden hast steht das die Krankenkassen einige Medikamente welche ein grünes (privates) Rezept bedingen seit 2012 auf freiwilliger Basis von den Kassen erstattet werden dürfen. Zuvor also musste man es selbst bezahlen. Dies ist m.E. ein Fortschritt weil es die Behandlungsmöglichkeiten erweitert.

Das Gericht bestimmt nicht welche Medikamente dass sind, dies wird anderweitig festgelegt (siehe Link).

Das Mittel für den 79-jährigen auf einem roten Rezept ist nahezu ausgeschlossen und auch dort kann es vorkommen dass ein Ersatzmedikament mit selbem Wirkstoff wie das Verschriebene ausgegeben wird, je nach Krankenkasse.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2013 ~ 23:37 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606119
gelesener Beitrag - ID 606119


Zitat:
RudiRatlos hat am 18. Januar 2013 um 23:27 Uhr folgendes geschrieben:
Dies ist m.E. ein Fortschritt weil es die Behandlungsmöglichkeiten erweitert.


Du hast den Startbeitrag auch nicht verstanden. Das Bundes"verfassungs"gericht hat festgelegt, daß notwendige Medikamente und Behandlungen nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden müssen, wenn sie nicht mehr rezeptPFLICHTIG sind. Und daß die Rezeptpflicht nicht an der Notwendigkeit, sondern von der Gefährlichkeit der Medikamente und Behandlungen abhängt.

Ich habe nie bezweifelt, daß Krankenkassen noch manche Behandlungen übernehmen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Vor Allem bei schriftlicher Kommunikation.



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Bubu
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19.01.2013 ~ 00:03 Uhr ~ Bubu schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606133
gelesener Beitrag - ID 606133


@felixed:
Zitat:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Vor Allem bei schriftlicher Kommunikation.

Das hat mit lesen können weniger zu tun.
1. hat der Arzt die Möglichkeit ein verschreibungspflichtiges Medikament einzutragen
und 2. ist der Mann in diesem Beispiel besser dran, wenn er einen schleimlösenden Tee trinkt, weil er damit nicht Leber und Niere belastet.
Wenn ich dann noch die Fehler in der Jungen Welt lese, weiß ich, welche Experten da den Kümmel aus dem Käse suchten.
Tolles Beispiel - richtiger Quatsch.



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RudiRatlos
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19.01.2013 ~ 00:08 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606134
gelesener Beitrag - ID 606134


Zitat:
felixed hat am 18. Januar 2013 um 23:37 Uhr folgendes geschrieben:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Vor Allem bei schriftlicher Kommunikation.


Unbestritten. Ja Aber ich kann den JW-Link noch -zig mal anklicken und dort lesen, aber was du da herauszulesen meinst muss wohl in weißer Schriftfarbe abgedruckt sein.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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19.01.2013 ~ 10:10 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606168
gelesener Beitrag - ID 606168


Zitat:
Bubu hat am 19. Januar 2013 um 00:03 Uhr folgendes geschrieben:
1. hat der Arzt die Möglichkeit ein verschreibungspflichtiges Medikament einzutragen
und 2. ist der Mann in diesem Beispiel besser dran, wenn er einen schleimlösenden Tee trinkt, weil er damit nicht Leber und Niere belastet.


Du hast den Sinn des "Euthanasie"-Urteils nicht verstanden. Hier wurde nicht über ein Medikament und einen Patienten entschieden, sondern generell festgeschrieben, daß Krankenkassen notwendige Medikamente und Behandlungen nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie rezeptfrei verkäuflich sind. Wer sie sich dann nicht leisten kann, muß eben früher verrecken. Sozial- bzw. profitverträglich.

Willst Du Mukoviszidosepatienten auch raten, statt Acetylcystein zu nehmen, mal ein Teechen zu trinken?

Du bist ein ebensolcher Menschenfeind (selbstverständlich nur ein Feind armer, gesetzlich versicherter Patienten) wie die "Verfassungs"richter.

Interessant ist, daß Scharlatanerie und Quacksalberei auch im faschistischen Deutschen Reich als Alternativen zu kostenintensiven Behandlungen propagiert wurden. Also zu einer Zeit, als die "Euthanasie" zur Senkung der Gesundheitsausgaben staatlich organisiert betrieben wurde.



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birke   birke ist männlich Zeige birke auf Karte FT-Nutzer
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19.01.2013 ~ 22:13 Uhr ~ birke schreibt:
im Forum Thüringen seit: 13.05.2007
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606288
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B.R.D.Mitinsasse felixed:
Zitat:
Ich schrieb von Injektionen in Augenmuskeln. Nun ja, mir war die teure Therapie gegen Makuladegeneration tatsächlich unbekannt. Wie auch die Tatsache, daß ein anders Medikament vermutlich genauso wirksam ist, aber nur 1/40stel kostet, Der politische Einfluß der Pharmalobby ist aber hier nicht das Thema. Wen man hier im Forum Thüringen nicht so alles trifft! Sogar Leute mit seltenen Erkrankungen und schweineteurer Therapie. Urplötzlich. Gerade Du solltest aber jetzt Angst haben. Lucentis muß jetzt nur noch freiverkäuflich gemacht werden, dann zahlst Du die Therapie zukünftig selbst.


Mit der Makuladegeneration liegst Du schon wieder falsch. Wie Du schon schreibst: wer lesen kann ist im Vorteil". Richtig lesen!
Das Medikament bekomme ich nicht urplötzlich, sondern schon etwas länger. Bei der nächsten Erkrankung werde ich Dich sofort informieren. Ja
Die Verabreichung muss durch einen Augenarzt erfolgen; also ist es völlig unsinnig, dass Du vermutest, dass es freiverkäuflich werden könnte.

Zitat:
Wen man hier im Forum Thüringen nicht so alles trifft!

Das frage ich mich auch, wenn ich Deine Beiträge lese, die mich irgendwie an einen Psychopaten denken lassen. Warst Du nicht Psychologe und könnte da was abgefärbt haben?



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20.01.2013 ~ 19:15 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606405
gelesener Beitrag - ID 606405


Was genau hat das jetzt damit zu tun, daß mit oberstem Segen der "Euthanasie"-Richter Patienten notwendige Medikamente mit der blödsinnigen Ausrede entzogen werden, sie seien freiverkäuflich?



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Bubu
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22.01.2013 ~ 20:57 Uhr ~ Bubu schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606780
gelesener Beitrag - ID 606780


@felixed:
Zitat:
Du hast den Sinn des "Euthanasie"-Urteils nicht verstanden. Hier wurde nicht über ein Medikament und einen Patienten entschieden, sondern generell festgeschrieben, daß Krankenkassen notwendige Medikamente und Behandlungen nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie rezeptfrei verkäuflich sind. Wer sie sich dann nicht leisten kann, muß eben früher verrecken. Sozial- bzw. profitverträglich.


Seitdem Jahr 2004 sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen worden.
Die Junge Welt und Du sind also spät dran. Damals hättet Ihr Euch rühren sollen.
Das Gericht konnte garnicht anders. Ist auch gut so, da es sonst zu ausufernden Beitragszahlungen gekommen wäre und es gibt eine Menge Leute, die lieben unverständlicherweise viele Medikamente.

Da Du mit dem konkreten Fall etwas beweisen wolltest, musst Du auch das diesbezügliche Echo vertragen.
Wenn der Mann wirklich Mukoviszidosepatient wäre, dann stünden ihm ca. 40 verschreibungspflichtige Medikamente zur Verfügung, wovon ihm der Arzt garantiert eines verschrieben hätte. Es ist auch nirgendwo von Mukoviszidose die Rede, sondern von Verschleimung, daher mein "menschenverachtender" Vorschlag mit dem Tee.
Hast Du überhaupt schon wieder den Schaum vom Maul?



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22.01.2013 ~ 23:07 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606814
gelesener Beitrag - ID 606814


Zitat:
Bubu hat am 22. Januar 2013 um 20:57 Uhr folgendes geschrieben:
Seitdem Jahr 2004 sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen worden.


Aber jetzt hat das Bundes'verfassungs'gericht das B'R'D-höchstrichterlich endgültig diese "Euthanasie"-Maßnahme und medizinische Behandlungsfehler abgesegnet.

Das Bundes'verfassungs'gericht hat sich damit eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht. Aber dieses Gericht und seine Richter sind in einem verbrecherischen Staat wie der B'R'D unangreifbar. Das gehört zu diesem Staat.

Die 'Verfassungs'richter können - auch aufgrund anderer Urteile - nur hoffen, daß sie nie von einem Volkstribunal zur Rechenschaft gezogen und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.

Die Todesstrafe ist manchmal eindeutig zu milde. Manches verbrecherische Gesindel sollte besser unter seinen selbstverordneten Badingungen möglichst lange am Leben erhalten werden. Als abschreckendes Beispiel, wohin Arroganz, Menschenverachtung und kriminelle Energie führen können.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von orca: 22.01.2013 23:13.



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Bubu
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22.01.2013 ~ 23:19 Uhr ~ Bubu schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606820
gelesener Beitrag - ID 606820


Zitat:
Aber jetzt hat das Bundes'verfassungs'gericht das B'R'D-höchstrichterlich endgültig diese "Euthanasie"-Maßnahme und medizinische Behandlungsfehler abgesegnet.

So ein Unfug. Sie haben nicht das Recht, dagegen zu stimmen, weil sie nicht gesetzgebendes Organ sind.
Es wurde eine Klage abgewiesen im Sinne des Gesetzes. Sie hätten ein neues Gesetz machen müssen und dazu sind sie nicht berechtigt.

Zitat:
Auch die Differenzierung des Gesetzgebers zwischen schwerwiegenden und anderen Erkrankungen ist verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen das Medikament zum Therapiestandard gehört, können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Schwere der Erkrankung ist im Rahmen eines Krankenversicherungssystems ein naheliegendes Sachkriterium, um innerhalb des Leistungskatalogs zu differenzieren.



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RudiRatlos
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23.01.2013 ~ 00:09 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606835
gelesener Beitrag - ID 606835


Zitat:
Bubu hat am 22. Januar 2013 um 20:57 Uhr folgendes geschrieben:
Seitdem Jahr 2004 sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen worden.


Zitat:
RudiRatlos hat am 18. Januar 2013 um 21:15 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Neuregelung seit 1. Januar 2012

Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, solche freiwilligen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten, wie der DAV erklärte. Allerdings dürfen sie nur Arzneimittel erstatten, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat.

http://wirtschaft.t-online.de/krankenkas..._53341088/index



Beides zusammen widerlegt @felixeds Behauptung welche auch durch Wiederholungen nicht wahrer wird. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.



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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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23.01.2013 ~ 13:23 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606860
gelesener Beitrag - ID 606860


Zitat:
verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließen
Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, solche freiwilligen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten, wie der DAV erklärte. Allerdings dürfen sie nur Arzneimittel erstatten, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat.


Beides zusammen bestätigt @felixeds Aussage.
Was bisher als einseitig beschlossene Willkür und Unrecht gegen die Versicherten durchgeführt wurde, hat das BVG nun höchstrichterlich bestätigt. Und genau das stellt er hier fest.



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Bubu
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23.01.2013 ~ 20:59 Uhr ~ Bubu schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 606885
gelesener Beitrag - ID 606885


Zitat:
Beides zusammen bestätigt @felixeds Aussage. Was bisher als einseitig beschlossene Willkür und Unrecht gegen die Versicherten durchgeführt wurde, hat das BVG nun höchstrichterlich bestätigt. Und genau das stellt er hier fest.


Vielleicht denkst Du erst einmal über die Krankenkassenbeiträge nach und über die Intelligenz der von Euch so häufig beschimpften "Bundes-Insassen". Warum sollten die sich bei einer generellen Medikamentenfinanzierung mit ihrem Verbrauch zurückhalten und ihr beiden linken Witzfiguren wärt do die Ersten, die dann auf die Barrikaden gehen würden.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Bubu: 23.01.2013 21:00.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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26.01.2013 ~ 11:29 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 607138
gelesener Beitrag - ID 607138


Zitat:
Bubu hat am 23. Januar 2013 um 20:59 Uhr folgendes geschrieben:
Warum sollten die sich bei einer generellen Medikamentenfinanzierung mit ihrem Verbrauch zurückhalten


Hmm, laß mich kurz nachdenken, warum sich Leute mit dem Konsum unnötiger Medikamente zurückhalten sollten. Vielleicht, weil sie ein anderes Hobby haben, als den ganzen Tag unnütze Pillen zu schlucken und deren Nebenwirkungen auszutesten?

Die "Euthanasie"-Richter verordnen hingegen die "Zurückhaltung" bei notwendigen Medikamenten - oder genauer gesagt deren Verweigerung. Warum ist das sinnvoll? Klar, dadurch entstehen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Verschleppung von Krankheiten, Komplikationen - also all das, was zum von den "Verfassungs"freislers gewünschten alsbaldigen Verrecken unprofitabler und damit minderwertiger B'R'D-Insassen führt. Und auftragsgemäß die Profite der Versicherungsschmarotzer steigert.



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Adeodatus
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31.01.2013 ~ 12:26 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: "Verfassungs"gericht segnet weiche "Euthanasie" an Armen ab Beitrag Kennung: 607802
gelesener Beitrag - ID 607802


Das hier hat zwar mit dem eigentlichen Thema nicht viele Gemeinsamkeiten aber ich bringe es trotzdem mal hier um unter anderem einmal darauf hinzuweisen wo die wirklichen Gefahren für Patienten liegen (und das unabhängig von deren Geldbeutel)

Das Thema lief gestern auf der ARD in der Sendung "Plus / Minus"

Zitat:
Patientenärger: Wenn plötzlich Medikamente fehlen

Meist sind Patienten mit schweren Erkrankungen auf ein spezielles Medikament angewiesen. Umso besser, wenn ein Präparat wirklich hilft und sich der Gesundheitszustand schnell bessert. Unvorstellbar für Betroffene, wenn der Hersteller das Medikament dann plötzlich vom Markt nimmt und es kaum Ersatz gibt. Plusminus ist einigen Fällen und den Hintergründen nachgegangen.

Andreas S. ist lebensgefährlich an einer seltenen Form von Blutkrebs erkrankt. Drei Chemotherapien blieben erfolglos. Erst seit er mit dem Medikament Campath behandelt wird, bessert sich sein Zustand. Doch im August 2012 nimmt der Hersteller das Medikament vom Markt. Ein Schock für Andreas S. Für ihn bedeute das nichts anderes, als sterben zu müssen. Für das Medikament gibt es keinen Ersatz. Der Arzt von Andreas S., Prof. Clemens Wendtner, besorgt es mit hohem bürokratischem Aufwand aus dem Ausland. Wie lange das noch geht, sei allerdings unklar, meint der Neurologe. Im Gespräch mit "Plusminus" macht er seinem Ärger Luft:

"Das hat sehr viel Schaden bewirkt. Nicht nur bei uns Therapeuten, sondern auch bei den Patienten. So darf das deutsche Gesundheitswesen nicht mit Patienten und Ärzten umspringen."

Kasse machen auf Kosten der Patienten?

Doch warum nimmt der Hersteller das Medikament vom Markt? Der Wirkstoff von Campath ist Alemtuzumab. Er wird seit 2001 verschrieben. Doch mittlerweile hat man herausgefunden, dass Alemtuzumab nicht nur bei Leukämie, sondern auch bei Multipler Sklerose (MS) wirkt. Da in Deutschland deutlich mehr Menschen an MS als an der speziellen Form von Leukämie, wie sie Andreas S. hat, leiden, eröffnet sich für den Hersteller Sanofi ein viel lukrativerer Markt. Deshalb hat der Hersteller Sanofi vermutlich entschieden, diesen Wirkstoff nicht mehr für Leukämie, sondern für Multiple Sklerose zuzulassen. Das räumt Sanofi auch ein. Neben anderen Aspekten " … ist die Entscheidung natürlich auch unternehmerisch begründet", heißt es in einem Schreiben.

Für Sanofi sind aber offenbar nicht nur die hohen Patientenzahlen bei MS ausschlaggebend. Der Konzern verdient auch aus anderen Gründen deutlich mehr. Bei Leukämie eingesetzt kostete 1 mg Alemtuzumab ca. 22 Euro. Wird der gleiche Wirkstoff bei MS wird der Preis nach Expertenschätzungen pro mg vermutlich bei 208 Euro liegen. Fast das Zehnfache.

Mit den 500 Leukämiepatienten, die den Wirkstoff brauchen, setzte der Hersteller Sanofi in zwei Jahren ungefähr 23 Millionen Euro um. Bekämen nur zehn Prozent der deutschen MS-Patienten das Mittel, würde Sanofi nach vorsichtigen Schätzungen mindestens 260 Millionen umsetzen. Ein sattes Plus von 237 Millionen.

Kein Einzelfall

Dieses lukrative Bäumchen-wechsle-Dich-Spiel gibt es häufiger. Seit 1995 ist ein Präparat des Pharma-Herstellers Biogen Idec gegen Schuppenflechte auf dem Markt. Der Hauptwirkstoff ist Dimethylfumarat. Inzwischen hat sich durch Zufall herausgestellt, dass der Dimethylfumarat auch bei Multipler Sklerose hilft. Das ist offenbar der Grund, warum der Hersteller die beantragte Zulassung für Schuppenflechte zurückzieht. Pharmariese Biogen Idec will das Medikament nun ausschließlich für MS auf den Markt bringen. Voraussichtliche Zulassung ist 2. Quartal 2013.

Das gesetzliche Preisgebungsverfahren macht es möglich

Wie gut dieses Mittel hilft, weiß Antje R. Sie leidet seit 30 Jahren an schubförmiger Multipler Sklerose. Zeitweise konnte sie keine Treppen steigen, war blind. Herkömmliche MS-Präparate halfen kaum. Deshalb nimmt sie auf eigene Kosten und Verantwortung den Wirkstoff Dimethylfumarat. Es schenkt ihr Lebensqualität:

"Ich bin wacher, ich bin fitter. Ich hab überhaupt keine tauben Füße mehr, ich kann mich super gut konzentrieren. Ich habe keinerlei Schwierigkeiten mit dem Sprechen. Also es ist richtig toll."

Der Wirkstoff ist billig, die Herstellung der Kapseln übernimmt eine Apotheke. Für ein Jahr zahlt Antje R. knapp 900 Euro aus eigener Tasche. Wird Dimethylfumarat für MS offiziell zugelassen, wird es viel teurer. Experten schätzen, dass es dann etwa 20.000 Euro pro Patient und Jahr kosten wird. Das macht das gesetzliche Preisgebungsverfahren möglich.

Wird ein neues Medikament zugelassen, darf der Hersteller den Preis für die ersten zwölf Monate selbst festlegen. Danach orientiert sich der Preis hauptsächlich an den Medikamenten, die zur Behandlung der Krankheit schon auf dem Markt sind. Da MS-Medikamente sehr teuer sind, darf das neue Präparat auch viel kosten.

"Ich würde das Raubrittertum nennen …"

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen kennt das Problem, sieht aber aufgrund der Gesetzeslage keine Handhabe, wie Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, sagt:

"Die gesetzliche Vorgabe ist eindeutig. Das andere Thema sind die Kosten und da gebe ich Ihnen völlig Recht: Es ist extrem ärgerlich, wenn mehr gezahlt werden muss, als etwas eigentlich wert ist."

Auch das Gesundheitsministerium verweist auf die bestehenden Regelungen. Ein Interview will man uns dort nicht geben.

Pharmakologe Bernd Mühlbauer, Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, glaubt, dass auch andere Pharma-Unternehmen dieses lukrative Spiel für sich nutzen. Er nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn er meint:

"Ich empfinde da ein ganz erhebliches Auseinanderklaffen des moralisch-ethischen Anspruches, den die pharmazeutische Industrie ja in großflächigen Werbekampagnen dauernd erhebt. Ich würde das modernes Raubrittertum nennen, was sie da an den Tag legen."

Antje R. ist froh, das Mittel heute schon nehmen zu können. Dass es nach der offiziellen Marktzulassung soviel kosten soll, findet sie unerhört. Aber dann zahlt es ja die Krankenkasse.

Den Pharmafirmen steht es übrigens frei, für ein Medikament Zulassungen für verschiedene Krankheiten zu beantragen. Dann könnte das gleiche Präparat aber zu unterschiedlichen Preisen auf den Markt kommen und Ärzte würden wohl das billigere verschreiben.

Autorin: Ulrike Unfug

Quelle: daserste.de Plusminuns




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