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Zum Ende der Seite springen Gesicherte, ungesicherte Rechte & Rechtssicherheit
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



02.12.2012 ~ 06:15 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
Gesicherte, ungesicherte Rechte & Rechtssicherheit Beitrag Kennung: 597520
gelesener Beitrag - ID 597520


Das einzige gesicherte Recht in den meisten Gesetzesstaaten ist das Strafrecht; insofern Strafantrag gestellt werden kann.
Wo nicht das Strafrecht greift befindet man sich im rechtlosen Raum, welcher durch Gesetze und deren wahlfreier Deutung und Ausdeutung so gut wie frei gestaltbar ist.
Die sogenannten Rechte welche vom Staat nicht geschützt sind befinden sich im BGB die Bürgerrechte welche vom Staat geschützt sind im StGB. Der Schutz ist aber nur so gut wie dafür auch Geld im Staatssäckel vorhanden ist, das sollte man immer bedenken, wenn man sich auf die Suche nach einem besseren Staat begibt. Auch sollte man sich über die Rangordnung der Ausgabe der Schutzmittel informieren, welches oft zum Erstaunen führt, denn eine überlastete Strafjustiz wird kaum jedem zum Recht verhelfen können.
Tolle Aushängeschilder und Gutmenschen machen leider allein kein gerechtes Staatswesen aus, welches ohne Zuverlässigkeit nicht funktioniert.
Wer sich im Bereich der Bürgerrechte keinen Staranwalt leisten kann sollte darauf verzichten, denn es könnte sein sie machen die Erfahrung das es mehr Ungerechtigkeiten im Rechtsstaat als im Unrechtsstaat gibt weil der Gesetzesmantel der darüber gedeckt ist sehr löchrig ist, nur sind die Löcher vor den Unwissenden sehr gut versteckt.



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