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Eisenacher
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17.05.2012 ~ 11:39 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
Wassergebühren Beitrag Kennung: 562258
gelesener Beitrag - ID 562258


Hallo Geraer,
wo ich in das Forum kam berichtete ich das gleiche bei der Berechnung hier in Eisenach. Nun lese ich es von euch auch.
Wäre schön für alle wenn ein Geraer mal für uns schreibt ob sich bis jetzt was änderte. Bei uns sind immer noch Ermittlungen seit Monaten.

Verwaltungsgericht Gera rollt die ersten von fast 80 ruhenden Klagen gegen den Zweckverband Mittleres Elstertal auf. Oberverwaltungsgericht lässt Widerspruch des Zweckverbandes gegen Urteil in einem Musterprozess zu.
Gera/Weimar. Die Prozesslawine gegen den Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres" Elstertal" am Verwaltungsgericht Gera ist angerollt. Dort wurden am Dienstagnachmittag auf einen Streich gleich 13 Fälle von fast 80 verhandelt, in denen vor allem Geraer Wohnungsgenossenschaften (WBG) gegen Abwasserbeitragsbescheide klagen. Das Urteil in einem Musterprozess von 2011 zwischen der WBG "Glück Auf" und dem Verband hatte der Zweckverband angefochten. Zunächst mit Erfolg. Der Berufungsantrag wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar zugelassen.
"Ein schneller Beschluss des OVG", stellte Ralf Alexander als Einzelrichter am Dienstag im Gerichtssaal in Gera fest. Er habe mit seinen Kollegen besprochen, wie nun weiter zu verfahren sei: Abwarten, bis das OVG entschieden hat und die fast 80 Verfahren, die ihren Ursprung teils im Jahr 1998 haben, ruhen lassen? Die Kollegen hätten abgewunken, ihre prinzipielle Rechtsauffassungen zu den Streits um Abwasserbeitragsbescheide würden sie nicht ändern wollen. Aus der Begründung des OVG zur Zulassung des Zweckverband-Widerspruchs sei auch nicht klar ersichtlich, was die übergeordnete Instanz will und "ob das OVG seine Rechtssprechung ändern wird, weiß ich nicht".
Zum einen sieht das OVG Anlass für Zweifel an der Richtigkeit des in Gera gefällten Urteils. Zum anderen räumt das Gericht in Weimar ein, dass sein zuständiger Senat selbst noch nicht grundlegend geklärt habe, ob die Thüringer Praxis zulässig ist, dass bei der reinen Entsorgung von Schmutzwasser die Grundstücksgröße und die Geschosshöhe Grundlage für die Berechnung von Abwasserbeiträgen ist. Auch zur Abstufung der Beitragssätze für Volleinleiter und Teileinleiter von Abwasser in zentrale Kläranlagen habe der Senat noch nicht abschließend Stellung genommen.
Der Zweckverband wolle mit den Verfahren in Gera abwarten, bis der Musterprozess in Weimar entschieden und Klarheit zur Beitrags- und Gebührensatzung geschaffen ist, sagte in der Verhandlung Geschäftsleiter Thomas Adel. Darauf ließ sich Richter Alexander nicht ein. Er folgte dem Antrag von Rechtanwältin Annette Steuber, die Verfahren am Dienstag allein 13 der WBG "Glück Auf" zu Ende zu bringen. "Die Kläger haben das Recht auf eine Entscheidung", sagte er.
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/sp...-auf-1570493476



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