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Forum-Thueringen» Regional» Gera-Forum » Heizwahn in Lusan » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Heizwahn in Lusan
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21.04.2014 ~ 17:56 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 689081
gelesener Beitrag - ID 689081


Linke, SPD, Bürgerschaft und Rechte haben für die Bewohner der DDR-Neubaugebiete der Stadt nichts übrig. Mittels Überheizung der Wohnungen und VDI 2077 kassiert man sie ab. Pro ~80 m² Wohnfläche zahlen wegen Zwangsbeheizung diese Bürger ~200€ für Heizkosten als nötig.

Gemäß EnEV 2009 Zitate:
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
(1) Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen und Einrichtungen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren.
(2) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung und Erhaltung im Sinne des Satzes 1 gilt als gegeben, soweit der Einfluss einer energiebedarfssenkenden Einrichtung auf den Jahres-Primärenergiebedarf durch andere anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen ausgeglichen wird.
(3) Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Dem widerspricht eine zu geringe Temperaturspreizung wie zB. ~2°C bei 16° Außentemperatur und eine Vorlauftemperatur von 40°C bis zur (Schein) Abschaltung bei 21°C Außentemperatur.
Bei Erstellung der Gebäude betrug die Spreizung ~14°C und die Abschalttemperatur 15°C.

Das ist eine deutliche Verschlechterung der energetischen Qualität!


§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
(1) Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
2. der Zeit
ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten. Bei Wasserheizungen, die ohne Wärmeübertrager an eine
Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, gilt Satz 1 hinsichtlich der Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr auch ohne entsprechende Einrichtungen in den Haus- und Kundenanlagen als eingehalten, wenn die Vorlauftemperatur des Nah- oder Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch entsprechende Einrichtungen in der zentralen Erzeugungsanlage geregelt wird.
(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.


Weil die Vorlauftemperaturen jedoch viel zu hoch sind können wir die Rohrleitungsheizung nicht abstellen denn dafür fehlen die Einrichtungen weil die Heizungsrohre nicht für so hohe Temperaturen geplant wurden.
Heutzutage sind die Heizkörper nur noch Attrappen!

Damit wird gegen §11 und 14 EnEV verstoßen.


§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz


Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip siehe Landgerichtsurteil:
http://openjur.de/u/684635.html
http://www.energieverbraucher.de/de/Unerfasste-Waerme__1349/

So können sie sich selber helfen:
http://www.bfw-gohl.de/urteile/%C3%BCber...einheiten-aller

Hier finden sie dazu alle wesentlichen Hinweise.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



22.04.2014 ~ 06:44 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 689104
gelesener Beitrag - ID 689104


Zitat:
Linke, SPD, Bürgerschaft und Rechte haben für die Bewohner der DDR-Neubaugebiete der Stadt nichts übrig. Mittels Überheizung der Wohnungen und VDI 2077 kassiert man sie ab. Pro ~80 m² Wohnfläche zahlen wegen Zwangsbeheizung diese Bürger ~200€ für Heizkosten als nötig.


So ein ***********, ich wohne selbst in einem der Neubaugebiete und meine Wohnung wird und wurde nicht "Zwangsbeheizt" und das ist nach meinen Erkenntnissen in allen Neubauwohnungen so. Und wenn Du schon solchen Unsinn wie das hier schreibst "Linke, SPD, Bürgerschaft und Rechte haben für die Bewohner der DDR-Neubaugebiete der Stadt nichts übrig." dann füge wenigstens die CDU und AfG mit ein, oder haben die eine Agenda auf ihrem Wahlprogramm mit der sie die "Zwangsbeheizung" Deiner Wohnung unterbinden wollen?



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22.04.2014 ~ 08:44 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 689119
gelesener Beitrag - ID 689119


Das es so ist habe ich mit Rohrleitungs- und Raumtemperaturen allein durch Rohrwärme ausreichend bewiesen; hinzu kommt eine viel zu geringe Spreizung zwischen Vor und Rücklauf (1°C bis ca. 5°C). Das ist alles auf den von mir eingestellten Bildern zu sehen.
Ich behaupte nicht einfach irgend etwas wie sie sondern ich habe dafür ausreichend Beweise, welche ich zum Teil auch hier im Forum zur Verfügung stellte.

Wenn Sie in einer WBS 70 Wohnung wohnen bin ich gern bereit einmal einige Temperaturmessungen im Keller durchzuführen, das wie können Sie mir gern per PN mitteilen, dann werden wir ja sehen ob sie die Wahrheit sagen oder woran es liegt wenn es bei Ihnen anders sein sollte.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...rn/9787116.html
Heizwahn in Lusan

Die Außentemperaturen wurden graphisch um 40°C erhöht, damit man sie besser mit den Rohrleitungstemperaturen vergleichen kann.






Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 22.04.2014 08:45.



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06.06.2014 ~ 07:29 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 697218
gelesener Beitrag - ID 697218


Kennt der Geraer Fernwärmeversorger die Heizgrenztemperatur nicht?
Siehe:
http://www.netzwerk-energieberater.de/wi...grenztemperatur
Die Heizgrenztemperatur (ÑHG) ist die Tagesmitteltemperatur, ab der ein Gebäude beheizt werden muss. Tage an denen die Tagesmitteltemperatur unter der Heizgrenztemperatur liegen, gelten als Heiztage (Heizperiode in Tagen [tHP]).

Die Heizgrenztemperatur wird im allgemeinen entsprechend dem Dämmstandard eines Gebäudes festgelegt. Für den dena-Energiepass sind die Heizgrenztemperaturen wie folgt definiert:

h = (HT + HV) / AN



http://www.geld-spartipps.de/energie/hei...6.html#more-666
Zitat:
Unglaublich aber wahr: Auch im Hochsommer wird geheizt

Viele Verbraucher gehen wie selbstverständlich davon aus, dass die Heizung im Sommer automatisch ausschaltet. Andere, die die Heizung eigenhändig am Thermostatventil abgedreht haben, glauben, dass auch die Heizungspumpe still steht und keinen Strom unnötig verbraucht. Und so sollte es bei einer modernen Heizungsanlage auch sein, so die Energieberater der Verbraucherzentrale. Heizungsanlagen müssen nach dem heutigen Stand der Technik mit einer vollautomatischen Heizungsregelung ausgestattet sein, die über einen Außentemperaturfühler in den Sommerbetrieb umschaltet und damit die Heizkreispumpe ausschaltet. Der Kessel wird dann nur für die Warmwasserbereitung eingeschaltet. Ob die Heizungsanlage bei einer Außentemperatur von 20°C (Standard) oder vielleicht 18°C oder 22°C in den “Sommerbetrieb” geht, kann am Regelgerät der Heizungsanlage über die Heizgrenztemperatur eingestellt werden.

Wenn dann zusätzlich auf eine Nachtabsenkung (Absenkung der Heiztemperatur in der Nacht z.B. von einer Raumtemperatur von 20°C auf 15°C) verzichtet wurde, kann es bei einer kühlen Sommernacht passieren, dass die Heizungsanlage anspringt.

Das sollte jedoch bei einer Großfirma nicht vorkommen!


http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/for...p?FacId=1302555
Zitat:
In der neuen Fassung der VDI 3807 Blatt 1 (2006) wird wieder auf das gleiche Verfahren wie in der VDI 2067 zurückgegriffen: Raumtemperatur von 20°C und eine Heizgrenztemperatur von 15°C



Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 06.06.2014 07:36.



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06.06.2014 ~ 08:09 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 697223
gelesener Beitrag - ID 697223


Mittels der Heizgrenztemperatur lassen sich die Heizgradtage ermitteln. Wurde zB. an Tagen geheizt an denen die Heizgrenztemperatur überschritten wurde, so ist das Heizen zur Unzeit und braucht nicht bezahlt zu werden.
Siehe:
http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=2090
Zitat:
Diese Auswertung wird für jeden einzelnen Tag eines Monats vorgenommen, die sich daraus ergebenden Heizgradtag-Werte werden addiert. Üblicherweise sind die meisten Tage beispielsweise im Januar oder Februar Heizgradtage. Die Definition der Heizgradtage ergibt sich aus den Regelungen der VDI-Richtlinie 2067-1:2000-09 - Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen - Grundlagen und Kostenberechnung. Sie ergibt sich aus der Summe der täglichen Differenz zwischen der mittleren Raumtemperatur (Ti) von 20°C und der mittleren Außentemperatur (Ta) über alle Heiztage der Heizperiode. Als Heiztag ist ein Tag definiert, dessen mittlere Tagestemperatur unter 15°C liegt. Durch langjährige Aufzeichnungen der meteorologischen Daten wurden für zahlreiche Orte die Werte festgelegt (z. B. Hannover mit 3782 Kd).

Beispiel: geforderte Raumtemperatur Ti = 20°C, angenommene Heizgrenze TGrenze nach VDI 2067 = 15°C.
• Erster Tag: mittlere Außentemperatur Ta = 7,5°C. Dieser Tag ist ein Heiztag (die Heizung muss die Wohnung oder die Räume erwärmen). Heizgradtag: 20°C – 7,5°C = 12,5 Kd (Kelvintage).
• Zweiter Tag: mittlere Außentemperatur Ta = 16°C, der Grenzwert von 15°C ist damit überschritten. Dieser Tag ist daher kein Heiztag, weshalb er auch nicht als Heizgradtag gewertet wird.

Mit den auf diese Weise ermittelten Heizgradtagen können der jeweilige Heizenergieverbrauch von Gebäuden unterschiedlicher Orte und Zeiträume miteinander verglichen werden. Die Bereinigung erfolgt nach folgender Gleichung: Ev (bereinigter Verbrauch) = E (gemessener Verbrauch) x G15m / G15.

G15m sind die mittleren Heizgradtage und G15 die aktuellen Heizgradtage. Die mittleren Heizgradtage G15m sind für zahlreiche Orte der Bundesrepublik in VDI 2067-1 bzw. DIN 3807-1 zusammengefasst. Die Heizgradtage G15 sind die Summe der Differenzen zwischen der Heizgrenztemperatur von 15 Grad und den Tagesmitteln der Außentemperatur über alle Kalendertage mit einer Tagesmitteltemperatur unter 15 Grad.


Hier wird alles von A bis Z erklärt, auch die Sünden der Vermieter:
https://www.delta-q.de/export/sites/defa..._grundlagen.pdf

Auf Seite 101 + folgende sehen sie die Ursachen der Zwangsbeheizung; wenn die Rohrwärme mehr als 35% ausmacht, handelt es sich um Zwangsbeheizung über die Heizungsrohre.
=---> zu hohe Anschlusskosten für die Fernwärme

Die jährliche Sonneneinstrahlung in KWh/m² liegt in Gera bei 1000 - 1050.

http://www.swp-potsdam.de/swp/de/energie...-detail_877.php
Zitat:
Heizperiode
Die Heizperiode fällt in die Heizzeit und beginnt jeweils witterungsabhängig im Herbst, wenn die Außentemperatur von 15 °C (Heizgrenztemperatur) im übergreifenden Fünftagesmittel letztmals und endgültig unterschritten wird, frühestens jedoch am 1. September. Sie endet laut Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI 2067) im Frühjahr des Folgejahres, wenn im übergreifenden Fünftagesmittel eine Außentemperatur von 15 °C erreicht oder überschritten wird, spätestens am 31. Mai. Wir stellen unseren Kunden ganzjährig Warmwasser zur Verfügung. Die Festlegung wann geheizt wird, trifft der Vermieter oder Eigentümer.



Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 08.06.2014 15:39.



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08.06.2014 ~ 16:28 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 697658
gelesener Beitrag - ID 697658


co2online hat ihre Analysen verbessert und bezieht jetzt die Heizgrenztemperatur mit ein.
Siehe:
http://www.meine-heizung.de/fileadmin/hy...se-Beispiel.pdf

http://www.stadtwerke-annaberg-buchholz....erme/TAB_FW.pdf
Zitat:
3. Die Lieferung von Wärme aus dem Fernwärmenetz der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG wird durch einen von den Stadtwerken Annaberg-Buchholz Energie AG vorgegebenen Wärmelieferungsvertrag zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Annaberg-Buchholz Energie AG bzw. deren Beauftragten geregelt.

4. Gemäß der VDI 2067 Blatt 1 ist die Heizgrenztemperatur auf 15 °C Außentemperatur bezogen auf eine Raumtemperatur von 20°C festgelegt.

5. Zu den Technischen Bedingungen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG gehört weiterhin die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).




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09.06.2014 ~ 15:47 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 697824
gelesener Beitrag - ID 697824


Es ist schon komisch wie bei morgendlichen Außentemperaturen zwischen 18°C und 21°C die Vorlauftemperatur der Heizung 27°C betragen kann, wo das wohl bloß herkommt?


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 09.06.2014 15:48.



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FelixKaiser   FelixKaiser ist männlich Zeige FelixKaiser auf Karte FT-Nutzer
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11.06.2014 ~ 07:58 Uhr ~ FelixKaiser schreibt:
images/avatars/avatar-1929.jpg im Forum Thüringen seit: 04.01.2008
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 698094
gelesener Beitrag - ID 698094


DU bist Teil des Sanierungsplans von Ernst & Young für die Stadtwerke. WIR sind Teil durch die Abnahme von Gas für die Gaszentralheizung und die Abnahme von Strom. Ist doch gut! großes Grinsen



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11.06.2014 ~ 17:05 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 698172
gelesener Beitrag - ID 698172


Hallo FelixKaiser, wann und warum wurde denn die Heizgrenztemperatur in Gera von +15 auf +21°C geändert, obwohl die WBS 70 bauten noch zusätzlich neue Fenster und Zusatzdämmungen erhalten hatten?

So viel ich mich erinnern kann ging der Spaß 2006 mit Dok Vornehm los, plötzlich hatte man unerträgliche Temperaturen in den Wohnungen 26°C Raumtemperatur/ Wohnungstemperatur, inklusive Treppenhaus war die Folge dieser und weiterer Maßnahmen, wie zB. Erhöhung der Vorlauftemperatur. Schade das ich damals noch nicht alles Aufgezeichnet und gemessen habe.

Der Energieverbrauch unseres WBS 70 Baues Baujahr 1978 lag im Abrechnungsjahr2012 und im Jahr davor bei <70KWh/m²a.

Nun schau mal in die Tabelle von Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizgrenze



Wie unschwer zu erkennen ist können es die WBS 70 Bauten leicht zum Niedrigenergiehaus schaffen, wenn man sie nicht maßlos überheizen würde.

Geringere Vorlauftemperaturen (bei + 15°C Außentemperatur 30°C bei -15°C 66°C) und Absenkung der Heizgrenze auf die gesetzlichen Regelungen von +15°C.

Die Heizkosten könnten so für eine 80m² Wohnung im Durchschnitt pro Jahr um mindestens 200 - 350 €, je nach Heizverhalten, sinken. Heute bezahlt man dafür ~750€.

Was sagst Du nun?

Wie wäre es, lieber FelixKaiser, dafür einmal an entsprechende Stelle zu demonstrieren?



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22.06.2014 ~ 10:44 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 699688
gelesener Beitrag - ID 699688


Erfahrungen aus anderen Städten siehe:
http://www.die-linke-berlin.de/uploads/m...lima-tagung.pdf
Zitat:
Frage: Ich will sagen, dass hier zuviel über Wenn und Aber geredet wird und viel zu wenig über Konkretes. Wir reden über Vattenfall, und ich wollte mich den beiden Vorrednern anschließen. Ich bin an einer Schule und da hat Vattenfall einen Vertrag über zehn Jahre und kontrolliert selbst die Einspeisung, d.h. die Heizung läuft selbst im Sommer noch, weil da Vattenfall dran verdient. Das sind ganz konkrete Beispiele. .... ...


Durchsuche den PDF-Text mit Stichwort: Heiz


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 22.06.2014 10:52.



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24.06.2014 ~ 07:47 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizwahn in Lusan Beitrag Kennung: 699975
gelesener Beitrag - ID 699975


Die Botschaft hört ich wohl allein mir fehlt der Glaube;
denn seit dem 20.06. wird bei uns kräftig eingeheizt (am 17.06. startete man schon um 10:31:54 [Stunden:Mimuten:Sekunden] den ersten Versuch) z.Zt mit einer Vorlautemperatur von ca. 45°C und einer Rücklauftemperatur von ca. 42°C.

Es ist ja draußen soooo kalt und mitten in der Heizzeit und auch die Sonne Nee Ne scheint nicht großes Grinsen und die Menschen bibbern verwirrt in ihren Wohnungen bei ca. 24°C durchschnittlicher Raumtemperatur wegen der Tag und Nacht in vielen Räumen angekippten Fenster.

Meine Empfehlung:
https://www.energieberaterkurs.de/cms/de..._kennwerte.html
http://www.dwd.de/gradtagzahlen



Kleine Zusammenfassung zur Heizgrenze:
*statistische Auswertungen des Deutschen Wetter
Dienst (DWD), 2010 mit 272, 2011 mit 216 Heiztagen
und 2012 mit 252 Heiztagen bei einer Temperatur
von <15 Grad Celsius. Dynamische Ermittlung
der Heizperiode (5 Tage in Folge oberhalb/unterhalb
der Heizgrenze von 15 Grad Celsius).


Heizgrenze
Das Bedürfnis nach Heizwärme entsteht, wenn die mittlere Tages-(Außen)temperatur für mehrere Tage unter etwa +15°C absinkt. Diese Temperatur bildet die Heizgrenze.


Kann der Verbraucher den Jahresnutzungsgrad durch einfache Maßnahmen, Umbauten oder sein Heizverhalten verbessern?
Heizgrenze der Regelung an das Haus anpassen und die Totalabschaltung der Regelung nutzen. Die Regelung richtig einstellen. Die Heizung hydraulisch abgleichen. Besser noch eine rücklaufgeführte Regelung einsetzen.
Gradtagzahl Gt
o Die Gradtagzahl Gt stellt einen Zusammenhang zwischen Raumtemperatur und
der Außenlufttemperatur für die Heiztage eines Bemessungszeitraums dar
o Hilfsmittel zur Bestimmung des Heizstoffbedarfs
o D: Nach VDI Heizgrenze 15 °C / Innentemperatur 20°C >>> Gt20/15
o A: Nach ZAMG Heizgrenze 12 °C / Innentemperatur 20° C >>> Gt20/12
o Summe aus den Differenzen einer angenommenen Rauminnentemperatur von
20 °C und dem jeweiligen Tagesmittelwert der Außentemperatur über alle Tage
eines Zeitraums, an denen dieser unter der Heizgrenztemperatur des Gebäudes
liegt
o Maßeinheit: [ Gt ] in kKh/a


1.1 Klimatische Randbedingungen: Heizzeit, Außen- und Innentemperaturen
Bei Energiebilanzberechnungen im Bestand muss die Heizgrenze und damit auch die Länge der Heizperiode grundsätzlich variabel sein, da sich die Heizgrenztemperatur beim Berechnen von Modernisierungsmaßnahmen verringert. Die Bestimmung der jeweiligen Heizgrenze für ein Gebäude erfolgt auf der Basis der DIN V 4108-6. Ansätze für die vereinfachte Bestimmung der Heizgrenze für Bestandsgebäude finden sich in [Loga 2002].


Heizgrenze
Einheit: ºC
Die Heizgrenze gibt die Außentemperatur an, ab der ein Gebäude nicht mehr beheizt werden muss.
Was so einfach klingt, ist schwer zu berechnen, denn dieser Wert ist eine variable Temperatur für jedes Gebäude und seine Nutzung. Sie hängt nicht nur von der Innentemperatur (~21ºC) ab, sondern auch von Wandisolierung (Wärmeverlust) und Wärmekapazität (bei Temperatursturz) der Wand. Die Nutzer entscheiden ferner, ob z.B. eine Halle mit 18ºC Innentemperatur optimal beheizt ist oder ob ein Labor so hohe innere Wärmelasten hat, dass eine Beheizung erst ab +5º nötig ist.
Die Heizgrenze wird in Deutschland mit 15ºC angegeben, daher sind die Angabe der deutschen Gradtagszahl meist auf 15º/20º bezogen. Es gibt da keine Norm. In der Schweiz wird auch mit 12ºC gerechnet. Es gibt auch 17º/25º-Kombinationen. Zahlen ohne nähere Angaben sind daher wertlos.
• Aus der Heizgrenze berechnen sich die Heiztage und die Gradtagszahl.
• Was kann ich mit der richtigen Heizgrenze sparen?
Bezugswerte von Raumtemperatur und Heizgrenze
Bezugswerte sind die Raumtemperatur und die Heizgrenze. Für die Bezugswerte gibt es verschiedene Gebräuche:
• Nach der deutschen VDI-Richtlinie 2067/DIN 4108 T6 wird die Innentemperatur bei 20 °C und die Heizgrenze bei 15 °C angenommen, man gibt GTZ20/15 an. Für die Aussentemperatur legt man die vom DWD respektive MeteoAM ermittelten Werte zugrunde;
• in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein verwendet man eine Innentemperatur von 20 °C und eine Heizgrenze von 12 °C, man gibt HGT20/12 an. Hier sind die Temperaturwerte von ZAMG (Österreich) bzw. MeteoSchweiz (Schweiz und Liechtenstein) Bezugswert.

http://www.sgsw.ch/home/erdgas_heizen/heizgradtage.html
Heizgradtage
Für den Heizenergieverbrauch der Kunden und somit auch für den Erdgasabsatz sind die massgebenden Aussenlufttemperaturen bzw. die daraus resultierenden Heizgradtage von Bedeutung. Die Heizgradtage gestatten Rückschlüsse auf den klimabedingten Heizenergieverbrauch und dienen der Kontrolle der Heizanlage.

Die Heizgradtage sind die über alle Heizgradtage eines Jahres gebildete Summe der täglich ermittelten Differenz zwischen Raumlufttemperatur und mittlerer Tagesaussentemperatur. Es wird also an jedem Tag der Heizperiode die Differenz Raumlufttemperatur minus mittlere Tagesaussentemperatur gebildet. Die Differenzen werden dann für jeden Tag der Heizperiode aufsummiert.

Heizgrenze
Die Heizgrenze ist die Tagesmitteltemperatur, oberhalb welcher nicht mehr geheizt werden muss. Die Sankt Galler Stadtwerke haben diesen Wert für die Berechnung der Heizgradtage auf 16°C festgesetzt.

Heiztage
Die Heiztage sind die Tage einer Periode, bei denen die Tagesmitteltemperaturen unter der Heizgrenze liegen.


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