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Forum-Thueringen» Speziell» Fahrzeuge & Verkehr » ACHTUNG!!!! Auch Kfz-Bagatellschäden dokumentieren! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ACHTUNG!!!! Auch Kfz-Bagatellschäden dokumentieren!
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fangerle   fangerle ist weiblich Zeige fangerle auf Karte FT-Nutzerin
8.698 geschriebene Beiträge
Wohnort: jetzt - Österreich



21.01.2012 ~ 19:54 Uhr ~ fangerle schreibt:
images/avatars/avatar-1548.gif im Forum Thüringen seit: 08.08.2010
99 erhaltene Danksagungen
ACHTUNG!!!! Auch Kfz-Bagatellschäden dokumentieren! Beitrag Kennung: 537310
gelesener Beitrag - ID 537310


Achtung !!!! Auch Bagatellschäden beim Auto unbedingt dokumentieren!

Aufgrund einer schlimmen Erfahrung, die in einem Gerichtsprozess in 2 Instanzen endete, möchte ich Euch davor warnen, kleinere Fahrzeugschäden die nicht sogleich repariert werden (zB weil das Fahrzeug ohnehin schon alt ist oder in absehbarer Zeit verkauft werden soll) keine oder wenig Beachtung zu schenken.

Ich habe im Jahr 2004 das damals schon mehr als 10 Jahre alte Auto meines Vaters übernommen. Ein Verkauf des Fahrzeuges kam deswegen nicht in Frage, weil es trotz seines Alters nicht mehr als knapp 10.000 km gefahren wurde und von meinem Vater immer gut gewartet und gepflegt wurde. Und außerdem war es ein Mercedes Diesel, der ja angeblich „fast nicht umzubringen“ ist. Also nahm ich mir vor, das Fahrzeug einige Jahre zu fahren (ich fuhr damals zu den Wochenenden 2x pro Monat zu meiner Familie die 350km entfernt von mir wohnte). Also pro Monat sammelten sich ca. 1600 km an. Und dazu kam das Auto gerade recht.

Als ich das Fahrzeug übernahm, war es sehr gut in Schuss, lediglich auf der (schwarzen) Stoßstange vorne links waren weiße Abschürfungen und ein weißer Fleck zu sehen. Die Beifahrertür hatte eine kleine, kaum sichtbare Delle. Nachdem ich nicht vorhatte, das Fahrzeug „ewig“ zu behalten, ließ ich auch die beiden Kleinigkeiten nicht reparieren.

Im Sommer 2009 erhielt ich eine Lenkererhebung der Polizei, mit einer Anfrage ob ich denn am 13. Juli 2009 im 19.Bezirk, usw. …………. in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei. Ich konnte (sogar mit 2 Zeugen) beweisen, dass ich genau zu diesem Zeitpunkt wieder einmal auf der Heimreise zu meiner Familie war. Die beiden Zeugen hatte ich nämlich damals mit dem Auto mitgenommen.

Dann hörte ich zweieinhalb Jahre nichts mehr von der Polizeianfrage und glaubte, die Sache sei erledigt.

Als ich im November 2010 mein neues Fahrzeug bekam, wechselte ich auch gleich die Versicherung, weil ich mich von der „alten“ Versicherung (Zürich-Versicherung) schlecht betreut fühlte. Sie hatte mich nämlich im Jahr 2007 im Stich gelassen. Mich hatte damals ein betrunkener Mercedes-Fahrer beim Ausparken leicht touchiert und obwohl ich Zeugen hatte, die den Vorfall beobachtet hatten, redete mir meine eigene Maklerin ein, ich sei an dem Unfall schuld gewesen, weil ich ausgeparkt hatte. Die Zeugen hatten aber dem Mercedes-Fahrer per Handzeichen zu verstehen gegeben, er solle noch zuwarten, weil ich eben beim Ausparken war. Tat er aber nicht, gab Gas und schon krachte es.
I
ch schloss den Versicherungsvertrag für das neue Fahrzeug ab und fuhr wieder einmal für ein paar Tage zu meiner Familie. Kaum war ich 2 Tage da, ereilte mich ein Anruf, dass in meinem Postkasten ein Gerichtsbrief sei.

Was ich zu hören und später zu lesen bekam, verschlug mir fast den Atem.
Meine alte Versicherung (die Zürich) verlangte per Klage von mir ca. 3.000,-- Euro (inkl. Kosten und Zinsen). Und zwar hätte sie für mich einen Schaden übernommen, den ich am 13. Juli 2009 verursacht hätte. Ich wurde von einem 80-jährigen Akademiker angezeigt, dass ich sein (weißes) Auto entweder beim Ein- oder Ausparken beschädigt und darnach Fahrerflucht begangen hätte. Als Beweis für seine Behauptung führte er den weißen Abrieb auf meiner Stoßstange vorne links an (den ich schon seit 2004 hatte).

Die Versicherung hatte ihm den Schaden ausbezahlt – ohne mich zu verständigen. Auf die Frage meines Anwaltes, warum ich zu dem Vorfall nicht befragt wurde, legten die Versicherungsangestellten fünf (!!!) Briefe vor, die sie mir angeblich geschickt hatten. Wie fünf Briefe verloren gehen können ist mir ein Rätsel. Ich weiß zwar, dass wir immer Schwierigkeiten mit der Postzustellung haben – aber fünf verlorene Briefe sind halt schon ziemlich unglaubwürdig.

In der ersten Instanz habe ich den Prozess verloren, glücklicherweise in der zweiten aber gewonnen.

Übrigens: Jede Medaille hat 2 Seiten. Als ich den Versicherungsschaden des betrunkenen Mercedes-Fahrers aufgebrummt bekommen habe, wurde vorher noch ein sündteures Gutachten (das selbstverständlich auch mir verrechnet wurde) mit unzähligen Hochglanzfotos angefertigt. Ich habe mich damals ziemlich geärgert, weil der Gutachter sogar vom Innenraum des Fahrzeuges Fotos machte, obwohl das mit dem Zusammenstoß gar nichts zu tun hatte. Der Vorteil aber war, dass er auch von außen das Auto lückenlos fotografierte – und da konnte man auch den weißen Abrieb auf der schwarzen Stoßstange sehen.

Noch ein Schmankerl zum Abschluss: Die Zürich Versicherung hat mir den Schaden in Rechnung gestellt und gleichzeitig auch die Prämie erhöht!!!!! Alles ohne mein Wissen!

Auf jeden Fall hat mir mein Anwalt geraten, in Hinkunft auch kleinere Schäden immer gleich zu fotografieren, damit man im Bedarfsfall Beweise hat.

Ich kann Euch allen nur raten, sich so gut wie möglich vor solchen Verleumdungen zu schützen, indem ihr wirklich jede Kleinigkeit dokumentiert. Der Prozess war für mich eine ziemlich nervenaufreibende Angelegenheit – vor allem, weil ich schon nicht mehr an die Gerechtigkeit geglaubt habe. Und diese Hilflosigkeit ist ein schreckliches Gefühl!



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