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Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Schwarzschimmel im Bad WBS 70 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Schwarzschimmel im Bad WBS 70
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



09.11.2011 ~ 11:30 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 521516
gelesener Beitrag - ID 521516


Lüften Sie richtig, denn der Nachbar hat keinen Schimmel im Bad!
Woran liegt das?

Die entscheidende Frage dabei ist:
Liegt das Bad am Treppenhaus oder nicht?
An der Treppenhauswand kühlt die Badwand wesentlich schneller ab und es kommt durch geöffnete Fenster im Treppenhaus um welche sich die öffnenden Mieter oft Stunden oder gar Tagelang nicht kümmern zur Abkühlung dieser Wand.
Sind dann noch Verarbeitungsmängel an den Abdichtungen usw. vorh. dann kommt es zur Schimmelbildung, weil sich zusätzlich noch an den Abdichtungen Rinnen für Staunässe bilden. Besonders davon betroffen sind:
Badewannenabdichtungen an der Wand, am Waschbecken und der Spühlkasten.

Sind noch dazu die Wohnungen überheizt dann hat man viel Feuchtigkeit in der Luft, auch wenn die Luftfeuchte nur 40% beträgt. Die Feuchtigkeit schlägt sich dann an kalten Wänden nieder bzw. bildet dort die erforderlich Luftfeuchte für Schimmelpilze im Bereich der Wandoberflächen.
Das kann nur eine ausreichende Luftbewegung (>60m³/h) verhindern, welche die ruhende Luft im Raum in der Lage ist mitzureißen. lamimare Luftströmungen sind dazu wenig geeignet, wenn sie die feuchten Bereiche nicht direkt erfassen können.
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Luftfeuchtigkeit
http://www.ib-rauch.de/bautens/formel/rel_luftfeucht.html siehe Graphik!
http://www.schimmelpilz.de/massnahmen/baubiologie.php
http://www.arch-geiger.de/html/schimmel_iii.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Mollier-h-x-Diagramm
http://de.wikipedia.org/w/index.php?titl...=20100503214127

http://www.bosy-online.de/hx-diag.pdf
http://www.cpo-ankum.de/index.php/gebaeu...temperatur.html
http://www.ib-rauch.de/Beratung/luftfeut.html
http://www.ib-rauch.de/Beratung/luftfeuchte2.html
http://www.ib-rauch.de/Beratung/luftfeuchte3.html
http://www.energiekosten-sparen.de/luftfeucht.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserdampf
http://www.tt-a-z.de/download/LP02.pdf
http://www.brillux.de/produkte/kat1/pm-pdfs/de/pm0t01.pdf



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14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



14.11.2011 ~ 20:05 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 523156
gelesener Beitrag - ID 523156


Ergänzung zum Thema:

Erfahrungen und Berichte:
Siehe:
http://www.konrad-fischer-info.de/2137bau.htm
Auszugszitate:
So wird im Internet ungezählt über so genannte Schimmelbuden berichtet, die im Ergebnis der Wärmedämmung zur Gefahr für die Gesundheit der Menschen geworden sind.
Am 01.09.2001 war in der Sächsischen Zeitung unter dem Titel:
"Schimmelpilzbefall in Wohnung" einmal wieder über Schimmelpilzbefall berichtet worden. Ein Baby war in einer vom Schimmel befallenen Wohnung schwer krank geworden. Nach dem Auszug der Familie aus der mit chemischem Schaumstoff ummantelten Schimmel-Wohnung wurde das Kind dann rasch wieder gesund.
Der Vater des Kindes hatte sich in der Schimmelpilz belasteten Wohnung bereits eine chronische Atemwegserkrankung zugezogen. "Wenn alte Leute in eine solche
Wohnung ziehen, kann sie das fünf Jahre ihrer Lebenszeit kosten", sagte dazu eine Ärztin gegenüber der Sächsischen Zeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter"

Sie sollten diese Internetseite zu ende lesen.

http://www.gutefrage.net/frage/schadener...lz-erkrankungen
Auszugszitate:
Schadenersatz bei schimmelpilz-erkrankungen
Frage von falcon717 |27.06.2011 - 3:49Es hat sich vor kurzem herausgestellt, daß ich schon seit längerer Zeit in einer mit Schimmelpilz befallenen Wohnung lebe. Ich habe seit längerem gesundheitliche Beschwerden, Bindehautentzündung, Bronchitis, Asthma, bin in ärztlicher Behandlung. Habe die Wohnung gekündigt, nun meine Frage: besteht die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern, auch meine Polstermöbel sind betroffen ?!

http://www.gbstern.at/uploads/media/Mietzinsminderung_04.pdf
Auszugszitate:
deutlich hörbare und das Einschlafen
unmöglich machende Brummgeräusche in der
Wohnung, hier durch eine EDV-Anlage
verursacht
20% LGZ Wien 11.03.1992,
41 R 71/92 (MietSlg 44.164)

Bad und WC der Wohnung unbenutzbar 100% LGZ Wien 06.06.1973,
41 R 319/73 (MietSlg 25.121)

Abschaltung der Stromzuleitung zum E-Herd 20% LGZ Graz 31.01.1983,
3 R 25/83 (MietSlg 35.177)

Da fragt man sich wie sieht es bei falschem anklemmen des E-Herdes aus???

mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung der
schwangeren Bewohnerin durch
Schimmelpilzbefall (auch subjektive Maßstäbe
bleiben nicht völlig außer Betracht)
33% LGZ Graz 17.09.1997,
3 R 155/97d (MietSlg 49.121)

Schimmelpilzbildung in ganzer Wohnung,
Wohnung aber weiter benutzt; nur
Gartenbenützung unbeeinträchtigt
90% LGZ Wien 12.11.1997,
39 R 544/97g (MietSlg
49.122)

erheblicher Schimmelpilzbefall in Wohnung 75% OGH 31.01.2007,
7 Ob 303/06v (MietSlg
59.137)

Feuchtigkeit und starker Schimmelpilzbefall in
Aufenthaltsräumen (Wohnungen, Büros usw.)
bis 100% LGZ Wien 11.05.2005,
39 R 78/05t (MietSlg 57.146)

http://www.umweltbundesamt.de/umid/archiv/umid0204.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:A...v/2009/Woche_44
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/a...tsschutz_bf.pdf

http://www.baufachinformation.de/zeitsch...z=2011029013878
Auszugszitate:
Bei Feuchte schaltet die Lüftung ein. Schimmelprävention - Ein Erfahrungsbericht mit neuer Technik

Die Leitlinien der WHO, die in der Konferenz in Kopenhagen 2009 zusammengefasst wurden, belegen erneut die Wichtigkeit des Problems "Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnumgebung". Durch Untersuchungen der letzten Jahre wurde nachgewiesen, dass mit hoher Sicherheit eine Feuchtigkeitsexposition im Wohnbereich bei Kindern und Erwachsenen als krankheitsausäsend bzw. krankheitsbegünstigend wirkt. Aus dieser Sicht heraus ist es wichtig, Methoden der Schimmelpr vention zu untersuchen, zu bewerten und weiter zu entwickeln.

Artikel aus der Zeitschrift: Installation DKZ
ISSN: 0723-4775
Jg.: 131, Nr.1/2, 2011
Seite 40-45, Abb.,Lit.

http://www.konrad-fischer-info.de/2137bau.htm



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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15.11.2011 ~ 19:17 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 523454
gelesener Beitrag - ID 523454


Ergänzung:
Nähres zum Thema findet man noch im Schimmelpilzforum. Hier finden auch Betroffene Hilfe.
Siehe:
http://www.schimmelpilz.de/
http://www.schimmelpilz.de/basisinformat...eitsrisiken.php
http://www.schimmelpilz.de/newforum/newreply.php?postid=8214



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30.05.2012 ~ 22:50 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 563321
gelesener Beitrag - ID 563321


Schimmelgefahr: Bloß nicht bei Hitze Lüften
Siehe:
Schimmelgefahr
Gefährlicher Schimmel
Zitat:
Pilzsporen in der Wohnung sind gefährlich. Sie verursachen nicht nur Atemwegsleiden wie Reizhusten oder Asthma, sondern auch Hautreizungen und grippeähnliche Beschwerden. Selbst Schwindelanfälle und Gedächtnis- oder Sprachstörungen können von den Sporen ausgelöst werden. Die Gefahr geht dabei nicht nur von den sichtbaren Schimmelflecken an der Wand aus. Unsichtbare Schimmelsporen fliegen wie feine Staubpartikel durch die Luft und werden eingeatmet. Deshalb ist es beim Beseitigen von Schimmel wichtig, sich mit Atemschutz, Handschuhen und Schutzbrille auszurüsten.




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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



30.05.2012 ~ 23:58 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 563323
gelesener Beitrag - ID 563323


Schimmel gilt als Mietmangel
Schimmelpilze in der Wohnung gelten
als Mietmangel — vorausgesetzt, der
Mieter hat ihn nicht durch schlechtes
Lüften selbst verursacht. Das aber
können häufig nur Sachverständige
klären. Hilfestellung geben z.B. Mietervereine
sowie Haus- und Grundbesitzervereine.

Bei Gesundheitsschäden ist das Gesundheitsamt zuständig.

Ich glaube z.B. nicht das Gesundheitsschäden durch das Internet zu klären sind.



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Wohnort: Gera



31.05.2012 ~ 16:29 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 563379
gelesener Beitrag - ID 563379


An Klärungen hat doch Niemand Interesse, es geht doch immer nur ums Geld. Selbst wenn es geklärt ist würde man da kein Recht bekommen, denn es geht nur darum den Betroffenen egal wie das Unrecht zuzuschieben und dazu sind doch alle Mittel recht.
Als Mieter hat man nur ein Mittel sich eine andere Wohnung suchen und ausziehen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 31.05.2012 16:31.



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Traveller63
Benutzerkonto wurde gelöscht



27.06.2012 ~ 15:02 Uhr ~ Traveller63 schreibt:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 569088
gelesener Beitrag - ID 569088


Kommt drauf an, wen du als Vermieter hast.

Wir hatten in unserer alten Wohnung einmal Schimmel (einen relativ kleinen "Fleck") an der Decke des Schlafzimmers und als wir das meldeten, ist unser Vermieter sofort gekommen und hat sich drum gekümmert. Er hat direkt die ganze Decke neu gedämmt und sich total bemüht, dass es schnell ging. Mietzuschläge gab's wegen den Umbaumaßnahmen nie - auch nicht, wenn er die Fenster saniert hat.

Gibt also auch Ausnahmen. Bei Schimmel im Bad und in der Wohnung bleiben allerdings wirklich viele auf den Kosten und Problemen sitzen - vor allem wenn Leute schon eine Schimmelpilzallergie haben, kann das schlimm sein und gesundheitliche Folgen haben.



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27.08.2012 ~ 09:34 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 580069
gelesener Beitrag - ID 580069


Die Lüftung in den Wohnungen ist seit der Fenstererneuerung durch luftdichte Fenster vollkommen unzureichend. Was schert den Vermieter auch die Bauordnung oder die DIN 1946-6 2009 einzuhalten wenn der Gesetzgeber und Justiz es tolerieren. Es kostet ja nur die Gesundheit der Bürger, aber was schert die schon solcherart Körperverletzung, da gibt es ja noch schlimmere Zustände.
Siehe:
http://www.bosy-online.de/DIN_1946-6-Wohnungslueftung.htm
Zitat:

Haftungsrisiken
Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein.
Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0 °Celsius können aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich sein. Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen Rechtsprechung nicht zuzumuten.

Siehe auch Schimmelwächter:
http://www.luftdicht.de/schimmelwaechter.htm

Siehe:
http://www.baubiologie.net/uploads/media...gskonzepten.pdf
Zitat:
Bis zu 40% der Mehrfamilienhäuser im Altbaubestand mit veraltetem Wärmeschutz, welche jedoch mit modernen Fenstern ausgerüstet wurden, sollen sichtbaren Schimmelpilzbefall aufweisen. Befragungsresultate von 53 großen Wohnungsgesellschaften1, welche zusammen über 500.000 Wohnungen verwalten, geben an, dass nach dem Fensteraustausch in 70 % der Wohnungen Schimmelbefall auftrat. Insgesamt geben die Wohnungsbaugesellschaften an, dass gut 10 % aller Wohnungen, also Neubau und Altbau zusammen, einen Schimmelbefall aufweisen.


Für das Bad allein sind mindestens ein Zehnfacher Luftwechsel bzw. 60m³ pro Stunde erforderlich. pro m² Wohnungsgrundfläche kommen dann nochnals ca. 0,75m³ pro m² hinzu. Bei 100m² sind das 135m³.
Geneau berechnet 100 x 0,5 x 2,65 = 132,5m³
Volumen Bad 1,63 x 2,15 x 2,50 = 8,76m³
Bei 10 fachem Luftwechsel 87,6m³
Siehe:
http://www.baumarkt.de/nxs/6556///baumarkt/schablone1/Frische-Luft-in-innen-liegenden-Baedern
Das sagt die DIN zur Entlüftung von innenliegenden Bädern
Für die Entlüftung innen liegender Bäder und Toilettenräume ohne Außenfenster gibt es DIN-Vorschriften, die einen hygienisch ausreichenden Luftaustausch gewährleisten sollen. Demnach muss ein Mindestvolumen an verbrauchter Luft abtransportiert werden: In innen liegenden Bäder müssen während der Einschaltzeit des Ventilators 60 m³/h und nach dem Ausschalten des Ventilators weitere 5 m³ Luft (durch den Nachlauf des Ventilators) abgeführt werden. Wird das Bad mindestens 12 Stunden am Tag entlüftet, reicht ein Entlüftungsvolumen von 40 m³/h aus. Für Toilettenräume ohne Außenfenster gilt die Hälfte der genannten Werte (DIN 18017 T3).

http://www.downloads.fgk.de/159_SR_Wohnungslueftung.pdf


http://www.baulinks.de/webplugin/2003/1095.php4

DIN 1946-6, Lüftung von Wohnungen
Entlüftung innenliegender Bäder
DIN18017-3, Lüftung von Bädern und Toiletten ohne Außenfenster, ist in der Formu-lierung sehr eindeutig: Im Anwendungsbe-reich setzt sie voraus, dass die Zuluft ohnebesondere Zulufteinrichtungen über Un-dichtheiten in den Außenbauteilen nach-strömen kann. Als Obergrenze, sprich ma-ximale Undichtheit der Außenbauteile wirdhier ein 0,8-facher Luftwechsel bezogenauf die gesamte Wohnung angegeben.

Siehe:
http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Richtlinie%20fensterlose%20L%C3%BCftung.pdf
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG L 204 S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. EG L 363 S. 81)geändert worden ist, sind beachtet worden.
http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/nrw/liw_ges.htm
http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-698-luftwechselrate.html
Nur zur Info:
http://www.sbz-online.de/gentner.dll/Nur-mit-genuegend-Zuluft-effizient_MTUyMzgy.PDF

Bitte keine Linksammlungen !!

siehe Forenregeln
5.8. Verlinkung zu anderen Webseiten



Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von SirBernd: 27.08.2012 12:04.



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Eisenacher
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27.08.2012 ~ 10:38 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 580079
gelesener Beitrag - ID 580079


Frag ich mal ganz naiv meta, was soll das einen sagen?
Wenn ich die Mängel alle hätte im Bad würde ich den Vertrag nicht eingehen. Jedenfalls nicht einziehen und dann geltend machen.
Wüßte ja auch dann das der eventuelle Pilz in der Lunge z.B. nachzuweisen wäre das er davon kommt und nicht aus der Atemluft sonst.
Oft reicht doch der gesunde Menschenverstand zu sehen wie sind die Gelegenheiten der Lüftung vor Einzug. Ohne jeden Buchstaben der Bauordnung zu kennen.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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Wohnort: Gera



27.08.2012 ~ 14:33 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 580096
gelesener Beitrag - ID 580096


Die Fenster wurden erst kurz vor meinem Einzug eingebaut. Damals kannte noch Niemand die Probleme und kaum einer hatte Internet geschweige denn DSL. Das ISDN gab es gerade mal 2 Jahre, leider gab es keine Förderung mehr als ich es mir kaufte.

Selbst heute wissen die Gutachter noch nicht ob die Luftmenge zur Badentlüftung zur Gesmten Wohnungsentlüftung dazuzuzählen ist oder ob die Raumablift anderer Räume zur Badentlüftung ausreichend ist.

Dann vergessen sie auch noch das über das Bad die gesamte Wohnung außer der Küche zu entlüften ist welche eine eigene Abzugsöffnung hat. Tolle Gesellschaft ein Sammelsurium von geistigen Proleten und Dumpfbacken, Dummdreiseten und unverschämten Gaunern und Halunken wohin man schaut.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 27.08.2012 14:40.



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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



27.08.2012 ~ 16:42 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 580116
gelesener Beitrag - ID 580116


Jetzt verstehe ich warum. Danke.
Das Gauner u.s.w. ist aber davon abhängig was man für eine Erwartungshaltung hat. War die vieleicht zu groß bei Dir gegenüber anderen.
Ist es da nicht wie in der Politik. Kann doch nur der entäuscht sein der vorher alles besser sah, sich in anderen getäuscht hat. Auch einen Fehler machte. Oder?
Einfach nicht das beste denken, dann kannst Du nur angenehm überrascht werden. Ist alles leichter zu ertragen.



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Wohnort: Gera



27.08.2012 ~ 17:40 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Schwarzschimmel im Bad WBS 70 Beitrag Kennung: 580125
gelesener Beitrag - ID 580125


Zitat:
Eisenacher hat am 27. August 2012 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben:
Kann doch nur der entäuscht sein der vorher alles besser sah, sich in anderen getäuscht hat. Auch einen Fehler machte. Oder?
Einfach nicht das beste denken, dann kannst Du nur angenehm überrascht werden. Ist alles leichter zu ertragen.

Sie scheinen den Pessimisten Schopenhauer gut zu kennen, der sagte: " Seit ich die Menschen kenne liebe ich die Tiere." Damit meinte er natürlich seinen treuen Hund.
Immerhin hatte ich so lange es keinen Führungswechsel gab auch keine Sorgen, ca. 9 Jahre gab es keine derart problematischen Verhältnisse.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 27.08.2012 17:48.



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