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Forum-Thueringen» Regional» Gera-Forum » Sauer Verdientes in Konkursmasse - Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Sauer Verdientes in Konkursmasse - Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück
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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.785 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



13.03.2007 ~ 07:18 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
167 erhaltene Danksagungen
Sauer Verdientes in Konkursmasse - Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück Beitrag Kennung: 42544
gelesener Beitrag - ID 42544


Zitat:
Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück
Von Petra Lowe Gera. "Ich habe für mein bissel Lohn hart gearbeitet, warum soll ich den jetzt zurückgeben?" Uwe Trautmann aus Gera ist verzweifelt, wütend und arbeitslos.
Den letzten Job hat der 51-Jährige vor reichlich einem halben Jahr verloren. Die Sicherheitsfirma, für die er gearbeitet hat, ist pleite. Vom 1. Januar 2005 bis Juni 2006 hatte er im sogenannten Niedriglohnsektor für 4,32 Euro die Stunde zuerst das ehemalige Asylbewerberheim in Markersdorf, dann die Nattermühle bewacht - allein und 240 Stunden im Monat.

Jetzt flatterte ihm ein Brief des Insolvenzverwalters auf den Tisch. Rund 3 700 Euro Lohn soll Trautmann zurückzahlen. Dabei hatte er sein Geld ohnehin schon verspätet erhalten. Seit November 2005 war Trautmann leer ausgegangen. Da habe er die Miete stunden lassen müssen, sich Geld geborgt bei Bekannten, erzählt er verbittert. Doch er habe weiter gearbeitet, immer in der Hoffnung, dass es weitergeht. Ende März traf der November-Lohn schließlich ein. Für Dezember 2005 bekam er Ende Mai 2006 Lohn und für Januar, Februar und den halben März wurde das Geld am 16. Juni überwiesen. Doch das war zwei Tage, nachdem die Geraer Firma Patrol Sicherheitsdienst einen Insolvenzantrag gestellt hatte.

Ein ungewöhnlicher Fall, denn bei der Patrol-Unternehmensgruppe sind insgesamt vier Firmen in Insolvenz gegangen. Die Patrol Holding Export und Import mit 94 Mitarbeitern, die Holding GmbH mit zwei Mitarbeitern, die Holding GmbH & Co KG Schleizer Sicherheitsdienst mit 28 Mitarbeitern und besagter Patrol Sicherheitsdienst mit 159 Mitarbeitern. Dass gegen den für alle Firmen identischen Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt wird, ist fast müßig zu erwähnen.

Nur gegen die Patrol Sicherheitsdienst wurde im September das Insolvenzverfahren eröffnet, die Anträge der anderen drei Firmen wurden mangels Masse abgelehnt. Doch zu holen ist auch dort nicht wirklich viel. Über vier Millionen Euro Schulden stehen zu Buche. Geltend machen als Rückforderung will Insolvenzverwalter Oliver Junghänel rund 500 000 Euro. Darunter sind auch Forderungen an etwa 100 ehemalige Arbeitnehmer - "ähnlich gelagerte Fälle wie Trautmann". Junghänel weiß, dass er damit eine moralisch umstrittene Position einnimmt. Aber das rechtliche Korsett sei eng. Er sei verpflichtet, den Lohn einzufordern. Beschweren darüber müsse man sich beim Gesetzgeber, so Junghänel.

Seit der Novellierung des Insolvenzrechtes 2002 kommt Arbeitnehmern und Sozialkassen im Insolvenzverfahren nicht mehr die Position zu wie früher. Wurden sie vorher bevorzugt, stehen sie jetzt mit Lieferanten und Banken in einer Reihe und hoffen auf ihr Geld. Das Besondere im Fall Patrol und damit im Falle Trautmann sind Zahlungen für Lohn, die bis zu drei Monate vor dem Tag des Insolvenzantrages am 14. Juni erfolgten. Wenn während dieser Karenzzeit Lohn gezahlt wird an den Mitarbeiter, wird der Insolvenzverwalter aktiv und will das Geld zurückholen, weiß auch Friedrich Lampmann, Rechtssekretär des DGB Rechtschutz. Die Forderungen würden allerdings nur selten aufgemacht. Er selbst kenne nur einen solchen Fall. Ursachen für die Seltenheit sieht Lampmann zum einen in der Schnelligkeit der Insolvenz heutzutage. Bei Patrol habe sich dieser Vorgang ungewöhnlich lange hingezogen, gibt er zu bedenken. Zum anderen zahlen die Insolvenzfirmen nicht bis zuletzt Gelder aus. Die verspäteten Lohnzahlungen kurz vor Insolvenz an Trautmann und einige seiner Kollegen sind also eher untypisch.

Dreh- und Angelpunkt für den Fall ist die Frage, ob der Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Firma erkennen konnte. Dann hätte er kündigen müssen. Spätestens nach drei Monaten Lohnausfall wird dies empfohlen. Gespräche mit den Kollegen über Zahlungsverzug können ein Hinweis auf Insolvenz sein.

Und trotzdem scheuen sich immer wieder Arbeitnehmer, die Konsequenzen zu ziehen. Dann sei es bitter, dem Betroffenen zu sagen, dass sein sauer verdientes Geld in die Konkursmasse eingehen könnte, und er es erst als Gläubiger wieder einfordern kann, so Lampmann. Ein Ringelspiel. Viel übrig bleibt da nicht.

Der jetzt arbeitslose Trautmann wehrt sich gegen die Rückzahlung. "Bei mir ist nichts zu holen", sagt der Arbeitslose. Bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht müsste der Richter darüber entscheiden, ob der 51-jährige wissen konnte, dass sein Betrieb pleite ist. Trautmann verneint dies und verweist sogar auf eine Gehaltserhöhung - als Dank des Chefs für das Durchhalten. Eine Kündigung des Jobs sei für ihn damals nicht in Frage gekommen, erklärt der Geraer. "Hätte ich das damals alles gewusst...", sinnt er heute nach. Aber in seinem Alter habe er ohnehin keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt.Beschweren muss man sich beim Gesetzgeber.

Oliver Junghänel, Insolvenzverwalter für die Patrol Sicherheitsdienst Gera

quelle: otz




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Opus   Opus ist weiblich Zeige Opus auf Karte FT-Nutzer
321 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



13.03.2007 ~ 07:37 Uhr ~ Opus schreibt:
images/avatars/avatar-14.gif im Forum Thüringen seit: 01.02.2006
0 erhaltene Danksagungen
RE: Sauer Verdientes in Konkursmasse Beitrag Kennung: 42547
gelesener Beitrag - ID 42547


Zitat:
Original von as65
"Ich habe für mein bissel Lohn hart gearbeitet, warum soll ich den jetzt zurückgeben?" Uwe Trautmann aus Gera ist verzweifelt, wütend und arbeitslos.
Den letzten Job hat der 51-Jährige vor reichlich einem halben Jahr verloren.....

Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Unverständniss pur regt sich in mir.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.038 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



13.03.2007 ~ 07:54 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 42550
gelesener Beitrag - ID 42550


Nun was will man da sagen außer ein völlig normaler Vorgang in einem unmoralischem, unsolidarischen, verkommenen Gesellschaftssystem.

Zitat:
Dreh- und Angelpunkt für den Fall ist die Frage, ob der Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Firma erkennen konnte. Dann hätte er kündigen müssen. Spätestens nach drei Monaten Lohnausfall wird dies empfohlen. Gespräche mit den Kollegen über Zahlungsverzug können ein Hinweis auf Insolvenz sein.


Der Schuldige ist selbstverständlich der Arbeitgeber (Mitarbeiter der Firma) und die Arbeitnehmer (die Halunken die die Firma in den Sand setzten) sind fein raus.

Zitat:
Dass gegen den für alle Firmen identischen Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt wird, ist fast müßig zu erwähnen.




Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.038 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



11.07.2007 ~ 09:29 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 53841
gelesener Beitrag - ID 53841


Zitat:
Lohn muss zurück in Patrol-Insolvenzmasse

Amtsgericht entscheidet gegen Arbeitnehmer
Von Petra Lowe Gera. Das Urteil ist gefällt und es ging zum Nachteil des Arbeitnehmers aus.

Diese Tatsache traf gestern Heinz R. (Name geändert) hart. Bis zum Schluss hatte der ehemalige Mitarbeiter der insolventen Patrol Sicherheitsdienst GmbH gehofft, sein sauer verdientes Geld doch noch behalten zu können. Nun muss der Sicherheitsmann seinen Lohn für vier Monate in Höhe von 2679,82 Euro zurückzahlen. Dazu kommen fünf Prozent Zinsen auf die Summe seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20. September 2006. Ob der Mann in Berufung geht, konnte er noch nicht sagen.

Laut Urteil des Amtsgerichtes müssen zu 22 Prozent der Kläger und zu 78 Prozent der Beklagte, also Arbeitnehmer, die Kosten des Verfahrens tragen. Das müsste die Gemeinschaft der Steuerzahler übernehmen, wenn Heinz R. Prozesskostenhilfe gewährt bekommt. Gestern hatte er noch keine Nachricht darüber. Für Insolvenzverwalter Oliver Junghänel aus Zwickau war Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwaltes bereits zugestanden worden (wir berichteten).

Für die Patrol Sicherheitsdienst GmbH war am 14. Juni 2006 Insolvenzantrag gestellt worden. Heinz R. hatte zwei Tage später noch Geld für geleistete Arbeit von Januar bis März erhalten. Seine Arbeit von November 2005 war ihm Ende März ´06 vergütet worden, und den Lohn von Dezember 2005 bekam er erst im Mai 2006. Damit hat er zwar für sein Geld gearbeitet, fällt aber mit den späten Zahlungen in die Fristenregelung des Insolvenzrechtes hinein - alles, was bis drei Monate vor Insolvenzantrag gezahlt wurde, muss zurück in die Insolvenzmasse. Das trifft auch Lohnzahlungen, wenngleich hier bewiesen werden muss, ob der Arbeitgeber von der Insolvenz wissen konnte, es Hinweise dafür gab oder eben nicht.

Im gestrigen Fall 4 C 654/07 sah Amtsrichterin Kallenbach dies zum Großteil als gegeben an. Der Arbeitnehmer habe sich zunächst darauf verlassen können, dass nur ein kurzfristiges Zahlungsstocken vorliege, räumte die Amtsrichterin ein. Mit der Nachzahlung des Lohnes Ende März habe R. also keine Kenntnis von einer Zahlungsunfähigkeit gehabt. Danach aber sei das anders gewesen, so hieß es gestern in der Urteilsbegründung, Die Zahlungen von Mai und Juni ´06 seien anfechtbar. Da hätte dem ehemaligen Patrol-Mitarbeiter die Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers klar sein müssen, zumal Kollegen von ihm kündigten, so die Argumentation der Amtsrichterin.

Mit dem Urteil kann sich Heinz R. nur in die Reihe der Gläubiger stellen, will er etwas von seinem Lohn wiederhaben. Dass dies höchst gering ausfallen dürfte, wenn überhaupt, darf man an Hand der Millionenschulden, der Fülle der Gläubiger und der niedrigen Insolvenzmasse vermuten.

Mit Rückforderungsklagen des verspäteten Lohnes gegenüber anderen Ex-Patrol-Mitarbeitern soll mehr in die Masse fließen, hatte der Insolvenzverwalter mit Hinweis auf seine gesetzliche Verpflichtung angekündigt. Der Gesetzgeber hatte unter anderem die Sonderstellung von Arbeitnehmern im Insolvenzrecht aufgehoben und so die Möglichkeiten der Lohnrückforderungen auf den Plan geholt. Ursprünglich sollte die Neuregelung der betrügerischen Geldbeseitigung bei Insolvenzen einen Riegel vorschieben. Im Falle Patrol allerdings kehrt sich das Ganze um und betrifft Mitarbeiter, die für ohnehin geringen Lohn von etwa 4,32 Euro pro Stunde gearbeitet haben. Eine Lohnrückforderung in diesem Niedriglohnsektor dürfte nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Insolvenzmasse sein. Für den Betroffenen aber ist sie eine finanzielle Katastrophe.

OTZ 09.07.2007



Für mich ist dieser ganze Vorgang ein Skandal.
Man kann jedem nur dringend raten. So bald ein Lohn aussteht sofort zu reagieren und nicht darauf hoffen das wird schon wieder.



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
twister
Benutzerkonto wurde gelöscht



11.07.2007 ~ 13:15 Uhr ~ twister schreibt:
Beitrag Kennung: 53858
gelesener Beitrag - ID 53858


Zitat:
Original von gastli
Man kann jedem nur dringend raten. So bald ein Lohn aussteht sofort zu reagieren und nicht darauf hoffen das wird schon wieder.


Das ist aber garnicht so einfach. Man hofft ja insgeheim immer noch, das gezahlt wird und am Arbeitsplatz hängt man für gewöhnlich auch.



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