|
dann müsste man das kind allein und unabhängig befragen. dazu ist im notfall aber kaum zeit. also finde ich, dass die eltern, egeal welchen hintergrunds, keine hilfe ablehnen dürfen, auch mit soner verfügung nicht, dann wäre es die eigene behandlung, aber das kind ist sich doch garnciht über den ernst bewusst und hat nicht mal die ahnung, dass es kein leben nach dem tod gibt und nur budenzauber
das wäre mord für meine begriffe
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von strubbel: 05.08.2009 11:13.
|