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RE: Der Deutsche Bundestag möge beschließen das bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. |
Beitrag Kennung: 359358
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bedra hat am 20. Dezember 2009 um 20:24 Uhr folgendes geschrieben:
also dieser thread verursacht bei mir immer wieder ein totales kopfschütteln
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Warum? Nur die Zahl, die da im Raum steht, ist utopisch. Osslowsky hat die passende Berechnung heraus gesucht.
Wenn das BGE nur ein Fünftel davon betragen wurde, wäre es sehr realistisch.
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bedra hat am 20. Dezember 2009 um 20:24 Uhr folgendes geschrieben:
wie kann man nur solche naiven gedanken haben? ...und auch noch meinen, dass das bürgergeld das gelbe vom ei und die lösung aller probleme ist
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Wer glaubt denn, dass es die Lösung aller Probleme sei?
Nein, es wäre nicht mehr als eine Alternative zu HartzIV.
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Nachtschicht hat am 20. Dezember 2009 um 23:37 Uhr folgendes geschrieben:
Sinn ist es sich in seiner Arbeit selbst zu verwirklichen und dadurch Anerkennung zu erwerben. Es soll Menschen geben, die nach Selbstverwirklichung streben und nicht nach Materialanhäufung. |
Das ist zwar richtig. Aber praktisch stehe ich da mit meinen Zweifeln nicht alleine, dass die Welt alleine mit ehrenamtlicher Tätigkeit am Laufen gehalten werden kann.
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bedra hat am 20. Dezember 2009 um 20:24 Uhr folgendes geschrieben:
einige hier sehen das schon total richtig, der anreiz zum arbeiten ist dadurch weg, finanzierbar ist das ganze auch nicht... |
Diese Bedenken habe ich auch. Und aus diesem Grunde habe ich einmal zusammen gestellt, wie das BGE gestaltet sein müsste, damit Anreize zum Arbeiten da sind und damit es finanzierbar ist:
Jetzt schreibe ich nochmal ein paar Eckpunkte, wie ein BGE gelingen kann (Die genannten Zahlen sind Beispiele und könnten variieren):
- Empfänger
Voll Anspruchsberechtigt ist, wer unter 2000 Euro monatlich verdient. Nicht anspruchsberechtigt ist, wer über 3000 Euro monatlich verdient. Zwischen diesen Beträgen wird das BGE linear abgeschmolzen. Die Festlegung der konkreten Höhe des BGE erfolgt durch das Finanzamt anhand des zu versteuernden Einkommens.
- Höhe des BGE
Schon heute ist für HartzIV und dessen Überwachen ein gewisser Betrag vorhanden. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn mehr sozialversicherungspflichtige Jobs entstehen.
Weiterhin ist bereits ein Zuschuss im Bundeshaushalt eingestellt. Jährlich ist die Summe dieser Beträge zu erfassen.
Diese Summe wird durch die Anzahl der Anspruchsberechtigten dividiert und (jährlich neu) die Höhe des BGE ermittelt. Die Höhe des BGE ergibt sich automatisch und wird keinesfalls von Wunschdenken über Zumutbarkeit oder von Wahlversprechen von Populisten gelenkt. Es steht dem Bund frei, weitere Mittel bereit zu stellen, für eine Finanzierbarkeit wäre das nicht erforderlich.
Es ergäbe sich ein Betrag, der zumindestens am Anfang unter dem heutigen Niveau von HartzIV liegen würde.
- Einfluss von Erwerbstätigkeit aufs BGE
Jegliche Erwerbstätigkeit, die der Berechtigte erzielt, ist zu den üblichen Prozentsätzen voll sozialversicherungspflichtig, führt jedoch nicht zu einer Anrechnung auf das BGE (außer gemäß a. wird das BGE abgeschmolzen)
Wem das BGE nicht genügt, kann einen Job annehmen. Wem es ausreicht, der kann gerne Mangas malen. Es besteht keine Pflicht, einen zugewiesenen Job anzunehmen.
- Neue Jobs entstehen
Durch eine solche Regelung würden Niedriglohn-Jobs erschlossen. Arbeitsgelegenheiten, die heute aufgrund einer niedrigen Bezahlung unzumutbar sind, werden durch das BGE realisierbar.
Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Billig-Ausland wäre nicht mehr so lukrativ, weil endlich hier in Deutschland wieder Niedriglöhner gedungen werden könnten. Deutschland könnte auch in Sachen Löhnen mit seinen östlichen Nachbarn konkurrieren!
Zusätzlich werden im Dienstleistungsgewerbe Jobs möglich, die heute undenkbar sind. Ich habe das hier im Forum mit dem Wedel-Job deutlich gemacht.
- Einkommen bei Niedriglohn
Der hier favorisierte Niedriglohnsektor bedeutet nicht niedriges Einkommen. Die Friseurin kann weiterhin für ihre 4 Euro die Stunde schnippeln. Zusammen mit dem ungekürzten BGE entsteht trotzdem ein angemessenes Einkommen.
- Zumutbarkeit
Über die Zumutbarkeit entscheidet nach meinem Modell der Betroffene Arbeitnehmer und nicht mehr ein Schreibtischtäter in der ARGE.
- Erpressbarkeit
Es entfällt die Erpressbarkeit. Wird jemandem ein unzumutbarer Job angeboten, könnte der Betroffene dem Halsabschneider ohne negative Folgen den Vogel zeigen. Allzu geizige Reinigungsfirmen und deren Auftraggeber werden entweder besser zahlen oder selber putzen müssen.
- Verteilung der Freizeit
Der wissenschaftlich-technische Fortschritt bedingt, dass sich nicht mehr alle Menschen voll in den Wertschöpfungsprozess einbringen müssen. Es ist aber nicht möglich, die Wochenarbeitszeit immer weiter zu senken, besonders bei hochqualifizierten Berufen. Es müssen andere Mechanismen her!
Durch ein BGE, wie ich es hier vorschlage, wird die neu entstehende Freizeit nicht mehr zwangsweise an Arbeitslose verteilt und es können sich nicht einzelne Faulpelze gezielt alimentieren lassen.
Vielmehr wird die neue Freizeit wird nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Menschen verteilt, denen die zusätzliche Freizeit einen damit verbundenen Einkommensverzicht wert ist.
- Produktion und Warenangebot sicher stellen
Wird das BGE nur nach den oben genannten Kriterien errechnet, so besteht nicht mehr die Gefahr, dass die Läden leer gekauft werden und es zur Inflation kommt.
Begnügen sich mehr Leute mit dem BGE und gehen nicht arbeiten, dann würde das BGE automatisch absinken und der Anreiz zur Arbeitsaufnahme steigen.
Umgekehrt würde das BGE steigen, wenn sich immer mehr Leute zur Annahme eines Jobs entschließen würden.
Die Steigerung würden zuerst die Halsabschneider zu spüren bekommen, die zuerst keine Leute mehr für ihre Jobs finden. Es würde weiterhin automatisch steigen, wenn die gering bezahlten Jobs wenig Akzeptanz finden und die besser bezahlten Jobs bevorzugt werden.
Dass irgendwann mal die von manchen erträumte Höhe erreicht wird, will ich ja nicht völlig ausschließen. Aber als Anfang darf es nicht zu hoch sein.
- Stellschrauben
Das von mir hier dargestellte System hat im Wesentlichen drei Stellschrauben.
- Die beiden Beträge für die Abschmelzung des BGE
- Die staatlichen Zuschüsse
Mit einer jährlichen Anpassung dieser Parameter könnten Minister auf dem Wege einer Verwaltungsvorschrift Einfluss auf die Wirtschaft nehmen.
- Durchsetzbarkeit
Es wären ausschließlich die Vorschriften aus dem SGB zu verändern. Das erleichtert die Durchsetzbarkeit im Vergleich zu anderen Mammutvorhaben ungemein!
Trotzdem wird es sogar schwer sein, für eine solche Regelung Mehrheiten zu finden. Denn gerade die Halsabschneider haben starke Lobbyverbände!
Pfiffikus,
der das - leider im falschen Thema - schon einmal geschrieben hatte
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