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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » strengere Regeln bei Einbürgerung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen strengere Regeln bei Einbürgerung
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.036 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



08.05.2006 ~ 12:50 Uhr ~ gastli schreibt:
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Beitrag Kennung: 7808
gelesener Beitrag - ID 7808


Zitat:
wozu soll dieser eid denn gut sein?


Damit die Eingebürgerten Anspruch auf Diäten haben.

Ich meine ob nun einer auf das GG (Verfassung haben wir keine) schwört voder nicht ist doch egal, da in diesem Fall meineid nicht bestrft wird siehe - wie Lea richtig beschrieben hat - unsere obersten Volkstreter.



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Michi   Michi ist männlich Zeige Michi auf Karte FT-Nutzer
940 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



08.05.2006 ~ 13:01 Uhr ~ Michi schreibt:
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52 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 7812
gelesener Beitrag - ID 7812


so einen quatsch hab ich schon lange nicht gelesen, habt ihr denn einen ed geschwohren? Und richtig Deutsch können die wenigsten deutschen, fahrt mal nach Bayern dort verstehst du kaum jemanden Augenzwinkern



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carlos
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08.05.2006 ~ 13:08 Uhr ~ carlos schreibt:
Beitrag Kennung: 7815
gelesener Beitrag - ID 7815


da sollten wir hier in der gegend aber ruhig sein wenns ums thema Sprache geht.

naja Egal, soll reinkommen wer will, schlechter kannst hier nicht mehr werden!



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Adeodatus
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08.05.2006 ~ 13:24 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 7819
gelesener Beitrag - ID 7819


Ich muss mich echt wundern, was ist so schlimmes daran wenn ein Mensch sich mit einem Eid dazu verpflichtet Deutsche Gesetze zu achten, von mir wird doch auch allermögliche Unsinn verlangt.

Es will doch keiner irgendeinen Migranten diskriminieren und schon gar nicht verfolgen. Leute diese Menschen erwarten etwas vom Deutschen Staat ( der wir alle sind ) und da kann der Deutsche Staat auch eine Art der Einverständniserklärung verlangen. In ganz Europa gibt es ähnliche Gesetzgebungen schon seit Jahrzehnten nur in Deutschland muss jeder seinen Senf dazugeben in der Meinung zu wissen was der Deutsche Staat nun wieder an Diskriminierung an den Einbürgerungswilligen vorhat.

Es soll doch keinerlei Änderungen am Asylrecht geben, jeder Mensch der hier Asyl nachsucht wird es auch erhalten es geht um die Einbürgerung Leute.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.036 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



08.05.2006 ~ 14:13 Uhr ~ gastli schreibt:
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Beitrag Kennung: 7825
gelesener Beitrag - ID 7825


Ich halte persönlich nichts von derartigen Test, aber schauen wir mal wie andere in Europa das machen.

Zitat:

Großbritannien: In Großbritannien ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Seit 2005 müssen Migranten Englischkenntnisse nachweisen und einen „Life in the UK“-Test bestehen. Dieser Test wird am Computer abgelegt. Er umfasst 24 Fragen über Gesellschaft, Religion und Politik, die die Bewerber in 45 Minuten beantworten müssen. Mindestens 75 % der Fragen sind richtig zu beantworten. Einbürgerungsanwärter können sich mit einem Handbuch des Innenministeriums auf die Prüfung vorbereiten.

Dänemark: In Dänemark wurde Ende 2005 ein neues Einbürgerungsgesetz verabschiedet. Auch hier muss ein Test mit Fragen über die dänische Gesellschaft, Geschichte und Kultur abgelegt werden. Noch ist der Test nicht ausgearbeitet, er soll jedoch künftig 40 Fragen umfassen, von denen wenigstens 28 korrekt beantwortet werden müssen. Zusätzlich muss eine Sprachprüfung in Dänisch abgelegt werden, die sich auf dem Niveau der Abschlussprüfung der 9. Schulklassen bewegt. Für eine Einbürgerung müssen die Antragsteller bereits acht Jahre rechtmäßig in Dänemark gewohnt haben.

Frankreich: Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Land ist es möglich, die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wer in Frankreich geboren ist, bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft zuerkannt (ius soli). In Frankreich gibt es vor dem Hintergrund der Kolonialgeschichte keine Wissenstests für Einbürgerungswillige. Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind ein wichtiges Kriterium für eine Einbürgerung, eine formale Prüfung gibt es aber nicht. Da die meisten Einwanderer aus ehemaligen Kolonien stammen, sind ihnen die französische Sprache und Kultur ohnehin geläufig.

Niederlande: In den Niederlanden gibt es seit diesem Jahr neue Einwanderungsregeln. Schon vor der Einreise müssen Einwanderungswillige einen Test bestehen, der sie nach Normen und Werten der niederländischen Gesellschaft befragt (vgl. MuB 2/06). Zur Einbürgerung müssen sich die Kandidaten einem weiteren vierstündigen Test unterziehen. Er umfasst zwei Teile: Im ersten Teil werden mit Hilfe von 40 Multiple-Choice-Fragen die Kenntnisse des Anwärters über die niederländische Gesellschaft und den Staatsapparat abgefragt. Kann der Anwärter 70 % der Fragen richtig beantworten, beginnt der zweite Teil. Hierbei werden die Sprachfähigkeiten im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben geprüft. Für eine Einbürgerung sind fünf Jahre legaler Mindestaufenthalt Voraussetzung.

Schweiz: In der Schweiz ist das Einbürgerungsverfahren nicht bundeseinheitlich geregelt. Eingebürgert werden kann man nach 12 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Anwärter müssen „mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen“ vertraut sein und müssen „die schweizerische Rechtsordnung beachten“. Die erteilte eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist der erste Schritt. Schweizer Bürger wird aber erst, wer auch vom Kanton oder der Gemeinde eingebürgert worden ist. Diese haben dabei relativ freie Hand (vgl. MuB 3/01, 5/01, 6/03). Der Einsatz von Einbürgerungstests ist jedoch eher die Ausnahme. Meist wird in persönlichen Gesprächen ein Urteil über die Sprachkenntnisse des Bewerbers gefällt.

Österreich: In Österreich wurden die Hürden zur Einbürgerung in diesem Jahr erhöht. Bewerber müssen künftig 18 Fragen zur demokratischen Ordnung und zur Geschichte Österreichs beantworten. Beispielsweise wird nach dem Frauenwahlrecht und der föderalen Ordnung des Landes gefragt. Mindestens die Hälfte der Fragen muss korrekt beantwortet werden. Zur Vorbereitung gibt es Lernunterlagen. Zudem werden auch die Sprachkenntnisse getestet. Den konkreten Inhalt der Sprach- und Wissenstests bestimmen die Bundesländer. Die Bewerber müssen sich seit zehn Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für Angehörige von Österreichern gelten sechs Jahre Aufenthaltsfrist.

Italien: In Italien gibt es keine Sprach- und Wissenstests zur Einbürgerung. Wer Italiener werden will, muss seit zehn Jahren rechtmäßig seinen Wohnsitz in Italien haben. Seit dem 11. September 2001 werden Einbürgerungswillige genauer auf mögliche Vergehen in der Vergangenheit überprüft. Außerdem müssen sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Spanien: Für einen Erwerb der Staatsbürgerschaft muss ein Anwärter zehn Jahre in Spanien gelebt haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Diese werden in einem Einbürgerungsinterview geprüft, bei dem aber nicht nach einem Leitfaden vorgegangen wird. Es gibt keinen Einbürgerungstest. Anerkannte Flüchtlinge können sich bereits nach fünf Jahren einbürgern lassen, Lateinamerikaner schon nach zwei Jahren. Sie stellen traditionell einen hohen Anteil der Eingebürgerten. Einbürgerungswillige müssen einen förmlichen Brief an das Justizministerium schreiben, in dem sie darlegen, warum sie den spanischen Pass erwerben möchten. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie Arbeit haben und nicht vorbestraft sind.

Schweden: In Schweden gibt es zwar einen „Schweden-Test“. Dem müssen sich aber nur Einbürgerungsbewerber unterziehen, deren enge Verbundenheit mit dem Land angezweifelt wird. Sie müssen unterschiedliche Fragen zur Landeskunde beantworten. Ansonsten genügt ein legaler Aufenthalt von fünf Jahren, für Ehepartner von Schweden reichen drei Jahre. Geprüft werden auch die Einkommensverhältnisse und die Schuldenfreiheit. Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es kaum Hindernisse für eine Einbürgerung.





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carlos
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08.05.2006 ~ 14:46 Uhr ~ carlos schreibt:
Beitrag Kennung: 7830
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kein Wunder das die alle zu uns wollen



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
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08.05.2006 ~ 15:25 Uhr ~ jandark schreibt:
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Die Befürworter des Verfassungseides sollen weitersaufen, bis sie in der Verfassung sind, einen Grund im Gesetz zu finden, der einen Eid zuläßt, für dessen Bruch dann mit sofortiger Wirkung des feucht-fröhlichen Wirtschaftsraumes verwiesen werden zu können. Oder so ähnlich. großes Grinsen

Habe gehört, daß in Bayern künftig speziell während des Oktoberfestes in der Landeshauptstadt Einbürgerungswillige "Maß genommen" werden sollen. Sprich: ein Nicht-Alkohol-Trinkender Muslime fällt schon mal durch, selbst wenn er im Verständlichkeitstest durchaus mit den Lall-Tönen der Urbevölkerung mithalten sollte.


gruß

jandark



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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08.05.2006 ~ 22:42 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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Zitat:
Original von spidy
Ich muss mich echt wundern, was ist so schlimmes daran wenn ein Mensch sich mit einem Eid dazu verpflichtet Deutsche Gesetze zu achten, ...

Recht haste!

Ein (angehender) Deutscher hat bitteschön die deutsche Sprache zu verstehen und möge sie selber beherrschen! Und er hat diese gefälligst seinen (eventuell vorhandenen) Kindern beizubringen.

Und wie man hier mit Frauen umgeht, dass hier gleichgeschlechtliche Liebe akzeptiert wird usw., wie hierzulande Konflikte aus der Welt geschafft werden, das sollten die Kandidaten schon akzeptieren. In welcher Form man die Akzeptanz abverlangt, ob das Eid heisst oder irgendwie anders, ist eigentlich egal.

Und ob die Kandidaten Schweinefleisch meiden, ob sie Alkohol meiden oder Fleisch meiden, das sollte uns jedoch schnuppe sein.



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
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08.05.2006 ~ 23:49 Uhr ~ jandark schreibt:
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Was hat es denn mit Integration zu tun, wenn wir von Zuwanderern mehr verlangen als von uns selbst? Selbst die ehemaligen DDR-Bürger mußten keinen Test machen, obwohl man von Bürgern des ehemaligen "Unrechtsstaates" doch nicht nur gutes hätte erwarten können. Augenzwinkern


gruß

jandark



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carlos
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09.05.2006 ~ 06:35 Uhr ~ carlos schreibt:
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Von Gästen erwartet man ebend immer etwas mehr.



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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09.05.2006 ~ 06:45 Uhr ~ as65 schreibt:
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Erstens hat es, für Deutschland, keinen Sinn jeden die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben. Es gibt ja schon jetzt genügend Arbeitslose und Sozialfälle.
Zweitens will man hier auch nicht jede potentielle Störquelle reinholen. Was nun mal die ein oder anderen Eigenarten bestimmter Religionen mit sich bringt.
Anhand der Regeln für die Einbürgerung wird schon eine gewisse Auswahl getroffen bzw. Abschreckung geschaffen. Dieser Weg ist einfacher als das jemand persönlich, ohne Kriterien, über Einbürgerung oder nicht entscheidet.

AS65



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carlos
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09.05.2006 ~ 07:26 Uhr ~ carlos schreibt:
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Zumal man auich kriterien für eine ERinwanderung definieren muss. Da musse ntweder eine Arbeit nachweisbar sein oder geld nachweisbar sein um jemanden eine längere Aufentaltsgenemigung zu geben ohne deutschen Pass.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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09.05.2006 ~ 09:51 Uhr ~ gastli schreibt:
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Nicht verwechseln mit Menschen die hier Asyl beantragen. Die wollen in der Regel keinen deutschen Pass, brauchen auch keinen Deutschtest.
Dies Testerei soll ja Menschen betreffen, die die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft oder Hauptstaatsbürgerschaft erwerben wollen.

Wichtig wäre noch, dass Einwanderung wie der Name schon sagt generell zu Fuß erfolgt. Autos, Schiffe, Flugzeuge und sonstige unerlaubte Fortbewegungsmittel, weiterhin mitgeführtes Bargeld und Schmuck sind an der deutschen Staatsgrenze widerstandslos den deutschlandschützenden Organen zu übergeben. Arbeit kann unbegrenzt mitgebracht werden.



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
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09.05.2006 ~ 13:57 Uhr ~ jandark schreibt:
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Könnten wir nicht einfach nur noch ausländische Millionarios rein lassen.

TAUSCHE DEUTSCHEN HARTZ-IV-SCHMAROTZER GEGEN TÜRKISCHEN DÖNER-MOGUL!


hasta la vista, baby



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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11.07.2014 ~ 06:59 Uhr ~ gastli schreibt:
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UPDATE zu: strengere Regeln bei Einbürgerung

Wenn es wieder etwas länger dauert.
Punkt eins wäre in diesem Fall - leider nur für türkische Staatsbürger - vom Tisch.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Kein Deutschtest für türkische Partner.




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