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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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Wohnort: Gera



13.03.2018 ~ 08:58 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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So viel bekommt ein Flüchtling wirklich Beitrag Kennung: 909888
gelesener Beitrag - ID 909888


In der Erstaufnahmeeinrichtung erhält ein erwachsener alleinstehender Flüchtling 135 Euro, das sogenannte Taschengeld. Zusammenlebende Partner erhalten je 122 Euro. Für ein Kind von bis zu sechs Jahren gibt es im Monat 79 Euro. Im Alter von 6 bis 13 Jahren sind es 83 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 76 Euro. Viele Flüchtlinge investieren ihr Taschengeld in Handykarten, um Kontakt zu ihren Verwandten in der Heimat zu halten. Die Verpflegung ist in den Sammelunterkünften umsonst. Einkleiden können sich Flüchtlinge mithilfe von Kleiderspenden – darunter kann auch gut erhaltene Markenkleidung sein.

Asylbewerber, die in einer eigenen Wohnung wohnen, müssen Dinge wie Kleidung und Essen selbst abdecken. Deswegen sind die Sätze dann inklusive Taschengeld höher und an Hartz IV angelehnt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sätze genauso hoch sind wie das Arbeitslosengeld II. De facto lauten die Zahlen seit der letzten Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetz im März 2016 so: Alleinstehende Flüchtlinge bekommen insgesamt 354 Euro. Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt 404 Euro. Leben zwei Menschen zusammen, bekommt jeder Partner 318 Euro. Bei Hartz-IV-Empfängern sind es 364 Euro für jeden. Für ein Kind bis zu sechs Jahren gibt es 214 Euro (Hartz IV: 237 Euro). Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gibt es insgesamt 242 Euro (Hartz IV: 270 Euro). Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 276 Euro (Hartz IV: 306).

Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf Sozialhilfe-Niveau zu. Dann erhält ein alleinstehender Asylbewerber 392 Euro. Wie bei Hartz-IV-Empfängern werden die Wohnkosten erstattet, allerdings laut Gesetz in "angemessenem" Umfang. Für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen. Zudem gibt es – ebenso wie bei deutschen Hartz-IV-Empfängern auch – Geld für eine Erstausstattung einer Wohnung. Das heißt: Es gibt eine Unterstützung, damit sich Flüchtlinge Utensilien wie Herd, Waschmaschine, Betten, Stühle, Besteck und Handtücher anschaffen können.

Fakt ist auch, dass Flüchtlinge ihr Vermögen einbringen müssen: Im Asylbewerberleistungsgesetz steht: "Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen." Nur wer also bedürftig ist, bekommt Hilfe. Wer selber Geld hat, muss erst einmal davon leben. Wer als Deutscher ein gut gefülltes Bankkonto hat, bekommt schließlich auch erst einmal kein Hartz IV.

Tatsächlich nehmen fast alle Bundesländer in Deutschland Asylbewerbern einen Teil ihres Vermögens ab, wenn sie in Deutschland ankommen. Eine Umfrage der "Zeit" ergab, dass jedes Bundesland die Paragrafen 7 und 7a des Asylbewerberleistungsgesetzes anwendet - allerdings unterschiedlich streng. In Brandenburg etwa müssen Flüchtlinge bei der Registrierung einen Fragebogen ausfüllen, der auf Seite fünf abfragt: "Besitzen Sie Vermögen in ihrer Heimat, in Deutschland oder in einem anderen Land?"
Auch in Hamburg müssen Flüchtlinge eine Erklärung unterschreiben, genauso in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Hessen. Überall gilt der Freibetrag von 200 Euro. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Flüchtlinge bei ihrer Ankunft durchsucht werden. Auch dort gilt ein Freibetrag von 200 Euro. Aber konfisziert wird nur, was über 750 Euro hinausgeht.

Aber warum sind Flüchtlinge überhaupt auf Unterstützung angewiesen? Kommen sie ohne Vermögen, sind sie völlig mittellos. Und in den ersten drei Monaten verwehrt ihnen der deutsche Gesetzgeber das Arbeiten komplett. Nach Ablauf dieser drei Monate können sie sich eine Arbeit suchen. Doch dazu benötigen sie eine Arbeitserlaubnis. Die gibt es allerdings nur, wenn es für den Job keinen mindestens gleich qualifizierten Bewerber aus der EU gibt. Das kommt in strukturschwachen Regionen einem Arbeitsverbot gleich, da die Jobcenter fast immer Arbeitssuchende aus der EU in ihrer Datenbank finden. Erst 15 Monate nach dem Antrag fällt diese sogenannte "Vorrangprüfung" für Asylbewerber weg.

Quelle. n-tv



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