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Zum Ende der Seite springen Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.037 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



11.06.2015 ~ 08:33 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Beitrag Kennung: 769801
gelesener Beitrag - ID 769801


Zitat:
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)

Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des #__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl168s0949.pdf%27%5D__1433936307824]Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.

Das Gesetz verpflichtete u.a. die Deutsche Bundespost „das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs“ (Art. 1 § 1 Abs. 2) von jedweder Person in Westdeutschland und Westberlin zu ermöglichen. Beantragen durften dies „berechtigte Stellen“, u.a. der Bundesnachrichtendienst, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und alle Landesverfassungsschutzämter. Bewilligen durften dies die „zuständigen“ Bundesminister und Landesminister, sowie „im Übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister“ (§ 5).

Neben dem heutigen Kanzleramtsminister schuf das westdeutsche Gesetz vom August 1968 auch die Gremien, die heute in Berliner Republik „Parlamentarisches Kontrollgremium“ und „G 10-Kommission“ genannt werden (§ 9).

Rechtlicher Hinweis: für die Abschrift wird keine Gewähr geleistet

[Quelle: https://www.radio-utopie.de/]

Unrechtsstaat BRD



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