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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?
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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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09.10.2014 ~ 08:05 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719196
gelesener Beitrag - ID 719196


Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?

Die DDR wird oft als Unrechtsstaat bezeichnet während die BRD oft als Rechtsstaat angesehen wird. Ist es jedoch nicht eher umgekehrt? Eins haben beide Staaten gemeinsam es waren Diktaturen die von einer Demokratie sehr entfernt waren bzw.sind.
Die Gesellschaft wird durch die Machtverhältnisse klar deffiniert.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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10.10.2014 ~ 08:38 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719344
gelesener Beitrag - ID 719344


Mit dem Recht ist das so eine Sache- Jeder Staat legt willkürlich Gesetze fest an welche sich die Menschen zu halten haben. Diese Gesetze können im Interesse einer Mehrheit oder Minderheit sein. In der DDR waren Gestze im Interesse der Mehrheit in der BRD sind diese jedoch im Interesse einer Minderheit. Es richtet sich immer danach welche Klasse die Macht hat. So gesehen war die DDR einem Rechtsstaat zumindest näher als die BRD es je sein wird.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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10.10.2014 ~ 09:02 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719349
gelesener Beitrag - ID 719349


Hallo Bernhard P. ich kenne nur einen Rechtsstaat zumindest was die Verfassung und deren Umsetzung anbetrifft in der Welt, die Schweiz.

Es wäre auch wenn Du die Erwartungen an einen Rechtsstaat einmal definierst. Dann wirst Du feststellen müssen das es Dir gar nicht um den Rechtsstaat, sondern womöglich um Gerechtigkeit geht.

Ein Rechtsstaat muß nicht gerecht sein sondern nur eine Rechtsordnung haben. Mehr kann man von einem Rechtsstaat nicht erwarten. Auch das III. Reich war zB. ein Rechtstaat; das nur einmal dazu.

Die Menschenrechte gibt es erst seit 1948.
Siehe:
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

Bis heute werden die Menschenrechte noch nicht weltweit anerkannt bzw. nur eingeschränkt anerkannt.


Räuber in Augustinus Gottesstaat
Zitat:
1. Buch
30. Die Ankläger der christlichen Zeiten möchten in schändlichem Überfluß schwelgen können.
Wenn Scipio Nasica, weiland euer Oberpriester, noch lebte, den einst der Senat einhellig
bestimmte, als es sich unter den Schrecken des punischen Krieges um die Überführung der
phrygischen Heiligtümer73 handelte und man den besten Mann ausfindig machen wollte, er, dem ihr vielleicht nicht ins Angesicht zu sehen wagtet, er würde euch von solcher Unverschämtheit zurückhalten. Denn ihr beklagt euch in dieser Heimsuchung doch nur deshalb über die christlichen Zeiten, weil ihr eure Schwelgerei gesichert wissen und ohne jede Belästigung durch Mühseligkeiten euren ganz verwerflichen Sitten fröhnen möchtet74. Nicht deshalb etwa wünscht ihr Friede und Überfluß aller Art, um solche Güter in Ehren zu gebrauchen, d. h. bescheiden, vernünftig, mäßig und fromm, sondern um in unsinniger Verschwendung immer neue Vergnügungen damit zu erjagen und so durch das Glück moralische Übel heraufzubeschwören, die schlimmer sind als feindliches Wüten. Euer Oberpriester Scipio aber, der trefflichste Mann nach dem Urteil des ganzen Senates, fürchtete solches Unheil für euch und wollte nicht zugeben, daß Karthago, damals die Nebenbuhlerin Roms, zerstört werde75; er widersprach Cato, der auf die Zerstörung drang, weil er befürchtete, die Sicherheit werde sich als Feindin der schwachen Gemüter erweisen, und sah ein, daß den gleichsam unmündigen Bürgern der Schrecken als der rechte Vormund nötig sei. Und er täuschte sich nicht; die Tatsachen haben erwiesen, wie sehr er recht hatte. Denn kaum war Karthago zerstört und so das große Schrecknis des römischen Staates verscheucht und beseitigt, als auch schon aus dem Wohlergehen Übel erwuchsen, so mächtig, daß die Eintracht dahinschwand und zunächst in heftigen und blutigen Aufständen und bald hernach durch das Zusammenwirken unseliger Ursachen selbst in Bürgerkriegen solche Metzeleien angerichtet wurden, soviel Blut floß und unmenschlicher Sinn in solcher Sucht nach Ächtungen und Räubereien entbrannte, daß die Römer, die in ihrer unbescholtneren Periode von ihren Feinden Schlimmes zu erfahren fürchteten, nun nach Verlust der Unbescholtenheit
Grausameres von ihren Mitbürgern zu erdulden hatten. Gerade die Herrschsucht, die sich unter den Gebrechen der Menschennatur beim gesamten römischen Volke besonders ausgeprägt vorfand, hat, in einigen wenigen Machthabern zum Durchbruch gelangt, die Übrigen in den Staub getreten, abgehetzt und unter das Joch der Knechtschaft gezwungen.

31. Die Stufenfolge der Laster, in der sich die Herrschsucht der Römer entwickelte.
Denn wann sollte die Herrschsucht in solch stolzen Gemütern zur Ruhe kommen, solang sie nicht durch stetige Verlängerung der Staatsämter zu königlicher Gewalt gelangte? Zur steten
Verlängerung der Staatsämter böte sich aber die Möglichkeit nicht, wenn nicht Gunstbuhlerei
übermächtig geworden wäre. Diese aber kann nur in einem durch Habsucht und Schwelgerei
verdorbenen Volke übermächtig werden. Und hab- und genußsüchtig wurde das Volk durch das Wohlergehen, das jener Nasica mit Scharfblick vermieden wissen wollte, da er für den
Fortbestand der größten, tapfersten und reichsten feindlichen Stadt eintrat, damit die Begier durchFurcht niedergehalten werde und, also niedergehalten, nicht in Schwelgerei ausarte und damit, wenn der Schwelgerei vorgebeugt wäre, auch die Habsucht nicht um sich greife und, wenn diesen Lastern ein Riegel vorgeschoben wäre, zum Wohle des Staates die Tugend blühe und wachse und eine Freiheit, wie sie solcher Tugend entspricht, Bestand habe. Aus der gleichen Erwägung und vorsorglichen Liebe zum Vaterland hat ferner eben dieser euer O berpriester, der von dem damaligen Senate [ich kann das nicht oft genug sagen] ohne jede Meinungsverschiedenheit als der beste Mann bezeichnet wurde, den Senat von dem Vorhaben und der Absicht, einen Zuschauerraum für ein Theater zu bauen, abgebracht und ihn in einer sehr
73nämlich des heiligen Steines im Kybeletempel zu Pessinus in Phrygien, von dessen Überführung nach Rom einem Ausspruch der sibyllinischen Bücher zufolge die Rettung Italiens abhängen sollte; Liv. 29, 10; Cicero, De aruspicum responsis.
ernsten Rede dazu vermocht, nicht zu dulden, daß sich griechische Schwelgerei in die männlichen Sitten des Vaterlandes einschleiche, und nicht zuzustimmen ausländischer Schlechtigkeit zur Erschütterung und Entmannung römischer Tüchtigkeit; und soviel bewirkte sein Ansehen, daß der Senat auf seine Worte hin fürsorglich selbst die beweglichen Sitze in Zukunft bereit zu stellen verbot, die das Publikum für die Zeit des Schauspiels bereits in Benützung zu nehmen begonnen hatte. Mit welchem Eifer hätte er die Bühnenspiele selbst aus der Stadt Rom verbannt, wenn er dem Willen derer sich zu widersetzen gewagt hätte, die er für Götter hielt und nicht als feindselige Dämonen erkannte oder, wenn er sie richtig erkannte, doch auch seinerseits lieber günstig stimmen als verachten zu sollen glaubte. Denn noch war den Völkern nicht die Lehre von oben verkündet, die durch den Glauben das Herz reinigt und dem Streben des Menschen in demütiger Frömmigkeit die Richtung auf das Ergreifen der himmlischen oder überhimmlischen Güter gegeben und es von der Herrschaft hochfahrender Dämonen befreit hätte.


3. Buch
13. Die ersten Ehen des Römervolkes, auf ihre Rechts und Vertragsgrundlagen geprüft.
Wie ganz ohnmächtig erwies sich Juno, die mit ihrem Jupiter bereits

„Schirmte die Römer, die Herren der Welt, das Volk in Toga“149,

erwies sich selbst Venus ihren Äneiden gegenüber, daß sie auf schickliche und rechtmäßige Art zu Weibern kämen! Mußte dieser Mangel so drückend werden, daß sie sich mit List Weiber raubten und darob mit ihren Schwiegervätern zu kriegen genötigt wurden, so daß die armen Frauen, ihren Männern noch grollend ob der erlittenen Unbill, nun auch noch das Blut ihrer Väter zur Mitgift erhielten? Aber es besiegten doch die Römer bei diesem Zusammenstoß ihre Nachbarn! Freilich, doch über wieviele und schwere Wunden und Morde so naher Verwandter und Angrenzer führte der Weg zu diesem Siege! Lucanus150 klagt im Gefühle tiefen und gerechten Schmerzes mit Bezug auf einen einzigen Schwiegervater — Cäsar — und dessen einzigen Schwiegersohn — Pompejus — und zwar spricht er dabei von der Zeit, da Cäsars Tochter, die Gemahlin des Pompejus, schon gestorben war:

„Singen will ich vom Bürgerkrieg auf Emathiens Fluren

— Bürgerkrieg? O müßte ich ihn nicht härter bezeichnen! —

Und von gesetzlich geheiligtem Frevel“.

Also die Römer siegten, um mit den vom Blute der Schwiegerväter triefenden Händen von deren Töchtern jammervolle Umarmungen zu erzwingen, und ihre Weiber, die eben noch während des Kampfes nicht wußten, für wen sie ihre Gebete emporsenden sollten, hätten ihre erschlagenen Väter zu beweinen nicht wagen dürfen, um nicht ihre siegreichen Männer zu beleidigen. Solche Hochzeiten hat dem römischen Volk nicht Venus, sondern Bellona bereitet, oder vielleicht hatte Allecto, die höllische Furie, jetzt, da Juno ihnen gewogen war, mehr Gewalt gegen sie, als da sie durch Junos Bitten wider Äneas aufgereizt ward151. Besser noch war die kriegsgefangene Andromache152 daran als dieses bräutliche Rom. Waren es auch erzwungene Umarmungen, die sie dem Pyrrhos153 gewährte, so hat doch dieser nach der Vereinigung mit ihr keinen Trojaner mehr getötet; die Römer dagegen metzelten ihre Schwiegerväter, da sie deren Töchter bereits ehelich umarmten, in einer Reihe von Kämpfen nieder. Andromache, erst nach dem Siege übergeben, brauchte doch den Tod der Ihrigen nur mehr zu beklagen, nicht mehr zu fürchten; die Sabinerinen, vor dem Kampfe vermählt, hatten den Tod ihrer Angehörigen zu befürchten, wenn ihre Männer auszogen, zu beklagen, wenn sie heimkehrten, und durften weder Furcht noch Klage frei äußern. Denn regte sich in ihnen ein Gefühl der Pietät, so mußte der Untergang ihrer Mitbürger, ihrer Verwandten, ihrer Brüder und Väter sie tief betrüben; nur Gefühllose konnten sich über den Sieg ihrer Männer freuen. Und wechselvoll, wie die Schicksale des Kampfes sind, fielen den einen unter den Streichen der Ihrigen ihre Männer, den anderen ihre Männer und ihre Verwandten in dem gegenseitigen Gemetzel. War doch auch auf römischer Seite die Gefahr nicht gering; es kam selbst zur Belagerung der Stadt und man mußte hinter den verschlossenen Toren Schutz suchen; aber auch diese öffneten sich durch Verrat, die Feinde drangen ein, auf dem Forum sogar entspann sich ein unseliger und nur allzu grimmer Kampf zwischen Vätern und Schwiegersöhnen, die Mädchenräuber wurden geschlagen, in Scharen flüchteten sie sich in das Innere ihrer Häuser und häuften Schande auf ihre früheren Siege, die doch an sich schon schmachvoll und traurig genug waren. Da rief Romulus in der Verzweiflung über die Mutlosigkeit seiner Leute zu Jupiter, er möge sie zum Stehen bringen, ein Moment, das Anlaß gab, dem Gott den Namen „Stator“ beizulegen; aber noch wäre des Unheils kein Ende gewesen, wenn nicht die geraubten Töchter mit aufgelösten Haaren hervorgestürzt wären, ihren Vätern sich zu Füßen geworfen und so deren gerechten Zorn nicht durch sieghafte Waffen, sondern durch kindliches Flehen gebrochen hätten. Darauf sah sich Romulus, dem die Mitherrschaft seines Bruders unerträglich gewesen war, genötigt, den Sabinerkönig Titus Tatius als Mitregenten zu dulden; aber wie hätte er ihn lange ertragen können, da er nicht einmal seinen Zwillingsbruder geduldet hatte? Also ermordete er auch ihn, wurde dadurch ein umso erhabenerer Gott und übernahm allein die Herrschaft. Was sind doch das für eheliche Rechte, was für Kriegsursachen, was für Bande der Brüderlichkeit und Schwägerschaft, was für Grundlagen der Bundesgenossenschaft und des Anspruchs auf göttliche Verehrung! Endlich, welch ein Staatsleben unter dem Schutz so zahlreicher Gottheiten! Du begreifst, wieviel Arges sich da sagen ließe, wenn wir nicht unsere Aufmerksamkeit den folgenden Zeiten zuwenden und deshalb das Thema verlassen müßten.

26. Krieg in allen Formen folgte auf die Errichtung des Concordiatempels.
Als eine mächtige Wehr wider Aufruhr glaubte man also den Tempel der Concordia, dieses Erinnerungszeichen an die Ermordung und Bestrafung der Gracchen, den Volksführern vor Augen stellen zu sollen. Was es half, zeigt sich darin, daß es noch schlimmer kam. Denn spätere Volksführer haben sich angelegen sein lassen, die Wege der Gracchen nicht etwa zu meiden, sondern ihr Beispiel noch zu übertrumpfen, so ein L. Saturninus, Volkstribun, und der Prätor G. Servilius und lange nachher M. Drusus, durch deren Aufstände zunächst jedesmal Mordszenen, und zwar nunmehr der schwersten Art veranlaßt wurden, nachmals aber die Bundesgenossenkriege entbrannten, die Italien hart bedrängten und in einen Zustand unglaublicher Verwüstung und -Verödung versetzten. Darauf folgte der Sklavenkrieg, den wieder Bürgerkriege ablösten. Welcher Kämpfe bedurfte es, welche Ströme von Blut flossen, bis fast alle italischen Völkerschaften, unter denen das römische Reich nur eben als das mächtigste hervorragte, wie wildes Barbarenvolk gebändigt waren! Wie sich sodann aus dem Vorstoß ganz weniger Gladiatoren — es waren ihrer keine siebzig — der Sklavenkrieg entwickelte, welch große Zahl entschlossener und erbitterter Teilnehmer er fand, welche Feldherren des römischen Volkes das Sklavenheer besiegte, was für Städte und Gegenden es verwüstete und wie es dabei herging, haben selbst die Geschichtsschreiber zu schildern kaum Worte genug gefunden. Und das war nicht der einzige Sklavenkrieg; Sklavenscharen haben auch die Provinz Macedonien182 und später Sicilien und die Meeresküste183 verheert. Wer könnte ferner nach Gebühr darstellen, in welchem Umfang und wie entsetzlich sie Räubereien verübten und dann heftige Seeräuberkriege hervorriefen?

27. Der Bürgerkrieg zwischen Marius und Sulla.
Als jedoch Marius, die Hände schon befleckt mit Bürgerblut — viele seiner Gegnerpartei hatte er bereits aus dem Wege geschafft — besiegt aus der Stadt floh und die Bürgerschaft eben ein wenig aufatmete, da „gewann“, um mich der Worte Ciceros184 zu bedienen, „nachmals Cinna neben Marius die Oberhand. Und nun wurden die bedeutendsten Männer ermordet und es erloschen mit ihnen die Leuchten des Staates. Für den grausamen Sieg nahm später Sulla Rache und es braucht nicht erst gesagt zu werden, mit welchem Verlust an Bürgern und mit welchem Unheil für den Staat.“ Über diese Rache, die schlimmeres Verbrechen anrichtete als wenn die Verbrechen, die bestraft wurden, ungestraft geblieben wären, äußert sich auch Lucanus185:

„Es überschritt die Heilung das Maß, zu stark griff die Hand ein,

Folgend des Übels Spur. Die Schuldigen gingen zugrunde,

Aber erst als es schien, sie sollten allein überdauern.“

In diesem Krieg zwischen Marius und Sulla füllten sich — abgesehen von denen, die außerhalb der Stadt in der Schlacht fielen — in der Stadt selbst die Straßen, die Gassen, die Plätze, die Theater, die Tempel derart mit Leichen, daß es schwer war zu entscheiden, wann die Sieger mehr Menschenleben opferten, ob vorher, um zu siegen, oder nachher, weil sie gesiegt; denn zuerst, beim Siege des Marius, als dieser eigenmächtig die Verbannung aufhob und zurückkehrte, wurde außer den da und dort angestellten Metzeleien, wie sie überall sich zutrugen, das Haupt des Konsuls Octavius auf der Rednerbühne aufgesteckt, die Cäsaren fielen unter der Mörderhand
182der Prätendentenkampf des Andriskos, 149/48 v. Chr.
183135-132 v. Chr.
184Cat. 3. 10.
185Phars. II 142 ff.
Fimbrias, zwei Crassus, Vater und Sohn, starben, einer vor den Augen des andern, eines gewaltsamen Todes, Bäbius und Numitorius wurden am Hacken geschleift und in Stücke zerrissen, Catulus entzog sich durch einen Gifttrank den Händen seiner Feinde, Merula, der dialische Flamen, öffnete sich die Adern und opferte dem Jupiter mit seinem eigenen Blut. Vor den Augen des Marius selbst aber wurden alle die sofort niedergehauen, deren Gruß er nicht durch Darreichung der Hand erwidern wollte.


4. Buch
4. Ohne Gerechtigkeit sind die Staaten nur große Räuberbanden.
Was sind überhaupt Reiche, wenn die Gerechtigkeit fehlt193, anderes als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anderes als kleine Reiche. Sie sind eine Schar von Menschen, werden geleitet durch das Regiment eines Anführers, zusammengehalten durch Gesellschaftsvertrag und teilen ihre Beute nach Maßgabe ihrer Übereinkunft. Wenn eine solche schlimme Gesellschaft durch den Beitritt verworfener Menschen so ins große wächst, daß sie Gebiete besetzt, Niederlassungen gründet, Staaten erobert und Völker unterwirft, so kann sie mit Fug und Recht den Namen „Reich“ annehmen, den ihr nunmehr die Öffentlichkeit beilegt, nicht als wäre die Habgier erloschen, sondern weil Straflosigkeit dafür eingetreten ist. Hübsch und wahr ist der Ausspruch den ein ertappter Seeräuber Alexander dem Großen gegenüber getan hat194. Auf die Frage des Königs, was ihm denn einfalle, daß er das Meer unsicher mache, erwiderte er mit freimütigem Trotz: „Und was fällt dir ein, daß du den Erdkreis unsicher machst?
aber freilich, weil ich es mit einem armseligen Fahrzeug tue, nennt man mich einen Räuber, und dich nennt man Gebieter, weil du es mit einer großen Flotte tust.“

5. Die Macht der ausgebrochenen Gladiatoren war eine Art königlicher Gewalt.
Ich will nicht weiter untersuchen, was für Leute es waren, die Romulus um sich scharte; man mag es daraus abnehmen, daß für sie trefflich gesorgt war195, wenn sie nur ihren bisherigen Wandel aufgaben, eine staatliche Gemeinschaft errichteten, nicht mehr an die verdienten Strafen dachten, auf diese Weise die Furcht los wurden, die sie nur zu noch schlimmeren Untaten getrieben hätte, und sich fernerhin auf friedlicheren Fuß mit der Menschheit stellten. Aber ich weise darauf hin, daß das römische Reich selbst, als es bereits groß war nach Unterjochung vieler Völker und den übrigen furchtbar, es bitter empfand, in schwerer Sorge war und sich nicht wenig ängstigte angesichts der Aufgabe, ein namenloses Unheil abzuwenden, als etliche Gladiatoren in
1922 Petr. 2,19.
193Vgl. oben II 21.
194Cic. rep. 3, 14.
195Anspielung darauf, dass Rom durch Eröffnung eines Asyls für Flüchtlinge und Heimatlose bevölkert wurde.
120
Campanien aus der Schule entsprangen, ein großes Heer um sich scharten, drei Anführer aufstellten und Italien weithin entsetzlich verwüsteten. Welcher Gott also stand ihnen zur Seite, daß sie sich aus einer kleinen verächtlichen Räuberschar zu einer Macht und Herrschaft aufschwangen, die selbst den schon so gewaltig angewachsenen römischen Angriffs- und Verteidigungsmitteln furchtbar wurde? Oder will man die Hilfe der Götter in Abrede stellen, weil die Herrschaft der Gladiatoren nur von kurzer Dauer war? Aber ist denn etwa das Leben eines Menschen von langer Dauer? Auf diese Weise würden die Götter niemand zur Herrschaft verhelfen, weil jeder bald stirbt, und es wäre auch das, was für jeden einzelnen Menschen und demnach für alle Menschen insgesamt, nur eben für einen um den andern wie Rauch vergeht, nicht als eine Wohltat zu erachten. Denn was haben die, die zur Zeit des Romulus die Götter verehrten und längst schon gestorben sind, davon, daß nach ihrem Tode das römische Reich so mächtig anwuchs, während sich ihre Angelegenheiten in der Unterwelt abspielen? ob gut oder schlimm, das gehört nicht hieher. Und dasselbe gilt von allen, die durch dieses Reich [mag es sich auch unter dem beständigen Abgang und Hinzutritt von Lebenden über einen langen Zeitraum erstrecken] in ihren kurzen Lebenstagen rasch hindurcheilten, mit der Last ihrer Geschäfte beladen. Hat man jedoch auch die auf so kurze Zeit nur verliehenen Wohltaten der Hilfe der Götter zuzuschreiben, so haben sich die Gladiatoren nicht in geringem Maße ihrer Hilfe zu erfreuen gehabt: sie warfen die Fesseln des Sklavenstandes von sich, sie flohen, entkamen, sammelten ein großes und sehr tapferes Heer, wurden dank ihrem Gehorsam gegen die Ratschläge und Befehle ihrer Anführer der Macht Roms gewaltig furchtbar und für mehrere römische Feldherren unüberwindlich, machten schöne Beute, errangen Siege in stattlicher Zahl, überließen sich jeder Art von Lust, wonach ihnen die Begierde stand, und lebten bis zu ihrer Niederlage, die Arbeit genug kostete, herrlich und wie Könige. Doch steigen wir zu Höherem auf!

6. König Ninus war der erste, der aus Herrschsucht die Nachbarn mit Krieg überzog.
Justinus, der im Anschluß an Trogus Pompejus nicht nur, wie dieser auch, in lateinischer Sprache, sondern zugleich in kurzer Zusammenfassung eine Geschichte der Griechen oder vielmehr der außerrömischen Völker schrieb196, beginnt sein Werk mit den Worten: „Zu Beginn der Geschichte der Völker und Nationen stand die Herrschaft Königen zu, die zu solch erhabener Würde nicht durch Gunstbuhlerei beim Volke gelangten, sondern sich dazu bei den Guten durch weise Mäßigung empfohlen hatten. Keine Gesetze hielten die Völker in Schranken, das Belieben der Fürsten galt als Gesetz; man verlegte sich mehr darauf, die Reichsgrenzen zu Schutzen als sie zu erweitern; die Grenzen des Reiches fielen jeweils mit den Stammesgrenzen zusammen. Ninus, der Assyrerkönig, war der erste, der aus einer bis dahin unbekannten Gier nach Herrschaft mit diesem uralt überlieferten Herkommen brach. Er zuerst hat Nachbarvölker bekriegt und die im Widerstand noch ungeübten Stämme bis zu den Grenzen Libyens hin unterworfen.“ Und weiter unten sagt er: „Ninus begründete den gewaltigen Umfang der ersehnten Herrschaft in fortwährender Besitzergreifung. Dadurch also, daß er sich nach Überwältigung der zunächst angrenzenden Völker mit verstärkter Macht auf andere stürzte, so daß jeder neue Sieg die Grundlage für weitere bot, machte er sich sämtliche Völker des Orients Untertan.“ Mag es nun um die Glaubwürdigkeit des Justinus und des Trogus stehen wie es will [daß sie in manchen Punkten unrichtige Angaben machen, geht ja aus anderen, zuverlässigeren Schriften klar hervor],
196Justinus brachte im 2. Jahrh. nach Christus die von Trogus Pompejus aus griechischen Quellen geschöpfte Weltgeschichte [verfasst um die Zeit der Geburt Christi] in einen noch heute geschätzten Auszug.
121
so stimmen doch auch andere Geschichtsschreiber darin überein, daß das Reich der Assyrer von König Ninus mächtig erweitert worden sei. Und es war von so langer Dauer, daß das römische Reich kein solches Alter aufzuweisen hat. Denn es währte nach den Ausführungen der Autoren, die die Zeitfolge der Geschichte behandelt haben, 1240 Jahre, die sich berechnen vom ersten Regierungsjahr des Ninus bis zum Übergang der Herrschaft an die Meder. Wie anders nun denn als Räuberei in großem Stil soll man ein Vorgehen bezeichnen, das darin besteht, Nachbarn zu bekriegen und immer weiter vorschreitend lediglich aus Herrschgier Völker, die einem nichts zu Leide getan haben, zu vernichten und zu unterwerfen?


5. Buch
1. Weder der Zufall noch die Konstellation der Gestirne hat das römische Reich oder irgend ein anderes Reich verursacht.

22. Kriegeszeit und Kriegeslauf hängen von dem Ratschluß Gottes ab.
So verhält es sich auch mit den Kriegszeiten; sie finden rascher oder zögernder ihr Ende, je nachdem es eben in seinem Gutdünken und gerechten Ratschluß und Erbarmen gelegen ist, das Menschengeschlecht zu züchtigen oder zu trösten. Der Seeräuberkrieg wurde von Pompejus283, der dritte punische Krieg von Scipio284 mit unglaublicher Raschheit und in kürzester Zeit zu Ende geführt. Auch der Fechter- und Sklavenkrieg285 fand, obwohl mehrere römische Feldherren und zwei Konsuln besiegt wurden und Italien eine furchtbare Verheerung erlitt, im dritten Jahre schon nach schweren Verlusten sein Ende. Die Picenter, Marser und Peligner, italische Völkerschaften, nicht auswärtige, machten, nachdem sie lang und mit größter Hingebung unter dem Joch der römischen Herrschaft gedient hatten, den Versuch, ihr Haupt frei emporzurichten, zu einer Zeit, da bereits viele Völker der römischen Herrschaft unterworfen waren und Karthago schon nicht mehr bestand; in dem dadurch veranlaßten italischen Krieg286 erlitten die Römer eine ganze Reihe von Niederlagen; er kostete überdies zwei Konsuln und anderen Senatoren vornehmsten Ranges das Leben; jedoch das Übel zog sich nicht in die Länge, das fünfte Jahr brachte den Ausgang. Dagegen hat der zweite punische Krieg287 achtzehn Jahre hindurch dem Staate die schwersten Verluste und Unheil über Unheil gebracht und die Kräfte der Römer geschwächt und beinahe erschöpft; in zwei Schlachten fielen nahezu 70.000 römische Krieger. Der erste punische Krieg währte dreiundzwanzig Jahre lang288, der mithridatische vierzig Jahre289. Und damit man nicht glaube, die Römer der Frühzeit seien tapferer gewesen und hätten deshalb die Kriege rascher zu Ende gebracht, so sei aus den ob jeglicher Tugend gar hoch gepriesenen alten Zeiten nur an den Samniterkrieg erinnert, der sich fast fünfzig Jahre hinzog290; in diesem Kriege wurden
282IV, 29.
283Im J. 67 v. Chr.
284Im J. 146 v. Chr.
28573-71 v. Chr.
28691-88 v. Chr.
287218-201 v. Chr.
288264-241 v. Chr.
28987-63; dazu der Krieg gegen Pharnakes, den Sohn des Mithridates, 47 v. Chr.
290342-290 mit Unterbrechungen.
172
die Römer so völlig besiegt, daß sie sogar unter das Joch geschickt wurden291. Weil sie jedoch den Ruhm nicht in Unterordnung unter die Gerechtigkeit liebten, sondern augenscheinlich die Gerechtigkeit nur im Hinblick auf den Ruhm, so brachen sie die Friedensbedingungen. Ich erwähne das deshalb, weil viele, die die alten Zeiten nicht kennen, und auch manche, die sie wohl kennen, aber mit ihrem Wissen hinter dem Berg halten, sowie sich in den christlichen Zeiten ein Krieg etwas in die Länge zieht, gleich in der unverschämtesten Weise auf unsere Religion losfahren und aussprengen, sie sei schuld, und wenn sie nicht wäre, sondern die Gottheiten nach altem Brauch verehrt würden, so wäre dank der römischen Tüchtigkeit, die mit Hilfe des Mars und der Bellona die größten Kriege rasch beendigt habe, auch dieser Krieg in kürzester Zeit vorüber. Es sollen sich also doch die Kenner der alten Geschichte ins Gedächtnis rufen, wie langwierige Kriege ehedem die Römer geführt haben, wie sehr das Glück dabei wechselte, welch jammervolle Verluste sie ihnen brachten — es ist nun einmal das Los des Erdkreises, gleich einem sturmgepeitschten Meere aufgewühlt zu werden durch solches Unheil wie durch Unwetter aller Art —, und sie sollen endlich die unbequemen Tatsachen anerkennen und aufhören, mit ihren törichten Lästerungen wider Gott sich ins Verderben zu stürzen und die Ungebildeten irre zu führen,

12. Selbst das Wüten des Krieges und überhaupt alle Unruhe, die sich die Menschen machen, zielt auf den Frieden, ja es gibt kein Wesen, das nicht nach ihm strebte.
Wer immer die menschlichen Verhältnisse und die uns umgebende Natur auch nur oberflächlich ins Auge faßt, wird mir das zugeben. Denn so wenig es jemand gibt, der nicht das Verlangen hätte, sich zu freuen, ebenso wenig gibt es jemand, der nicht das Verlangen hätte, den Frieden zu besitzen. Will doch selbst eine Kriegspartei nichts anderes als siegen; zu einem ruhmreichen Frieden also will sie durch den Krieg gelangen. Denn was ist der Sieg anderes als die Unterwerfung der Widersacher? Ist dieses Ziel erreicht, so tritt Friede ein. In der Absicht auf den Frieden also führt man selbst die Kriege, und das gilt auch dann, wenn man es unmittelbar auf Erhaltung der Kriegstüchtigkeit abgesehen hat durch Übung in der Heerführung und im Kampfe. Also ist es klar, daß das erwünschte Ende und Ziel des Krieges der Friede ist. Sucht ja doch jeder auch durch Krieg nur den Frieden, niemand durch Frieden den Krieg. Auch wer im Frieden lebt und dessen Beseitigung wünscht, ist nicht ein Gegner des Friedens, sondern möchte nur einen anderen, seinem Wunsch entsprechenden Frieden. Er will also nicht, daß kein Friede sei, sondern, daß ein Friede sei, wie er ihn wünscht. Ja, selbst wenn sich welche durch Parteiung von den übrigen sondern, wollten sie nicht wenigstens mit ihren eigenen Parteigenossen und Mitverschworenen in irgendeiner Form den Frieden aufrechterhalten, so erreichten sie ihre Absicht nicht. Und so wünschen sogar die Räuber, damit sie den Frieden anderer um so
1705Ps. 147, 12-14.
1706Röm. 6, 22.
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wirksamer und sicherer anfeinden können, mit ihren Genossen den Frieden zu haben. Aber auch angenommen, es wäre einer so übermächtig stark und so auf der Hut vor Mitwissern, daß er sich keinem Genossen anvertraute und allein auflauernd und obsiegend, so viele er könnte, überwältigte und tötete und so dem Raube nachginge, so hält ein solcher doch wenigstens mit denen, die er nicht töten kann und vor denen er sein Treiben verborgen wissen will, eine Art Schatten von Frieden aufrecht. In seinem Hause aber, mit Weib und Kindern, und wen er sonst noch da hat, will er selbstverständlich im Frieden leben; es freut ihn ja ohne Zweifel, wenn sie auf den Wink gehorchen. Denn wenn das nicht der Fall ist, so wird er unwillig, schilt und straft und stellt, wenn es nicht anders geht, selbst durch heftiges Wüten den Frieden in seinem Hause her, der, wie er wohl fühlt, nur bestehen kann, wenn einem Haupte, das er selbst in seinem Hause ist, alles, was zu dieser häuslichen Gemeinschaft gehört, untergeben ist. Und wenn ihm also die Unterwürfigkeit einer großen Zahl von Menschen angeboten würde, z. B. einer Stadt oder eines Volkes, daß sie ihm dienstbar wären so, wie er sich in seinem Hause Unterwürfigkeit wünscht: er würde sich nicht mehr nach Räuberart in Schlupfwinkeln verbergen, sondern sich vor aller Augen zum König aufschwingen, obwohl die Begehrlichkeit und Schlechtigkeit in ihm unverändert bliebe. Den Frieden also mit den Ihrigen wünschen alle zu haben; jedermann will, daß die Seinigen nach seinem Gutdünken ihr Leben einrichten. Denn auch der Kampf hat keinen anderen Zweck, als die Bekriegten womöglich zu den Seinigen zu machen, sie zu unterwerfen und ihnen dann die eigenen Friedensgesetze aufzuerlegen.
Indes, stellen wir uns einen vor, wie ihn die Fabeldichter schildern, jenen Halbmenschen, wie sie ihn nennen, voll ungeselliger Wildheit und eben deshalb wohl als Halbmensch, nicht als Mensch bezeichnet. Der hatte als Reich die Einsamkeit einer schauerlichen Höhle und war von so ausgesuchter Schlechtigkeit, daß er davon den Namen erhielt [auf griechisch heißt nämlich böse oder schlecht º¬º¿Â, und das war sein Name]; keine Gemahlin war da, mit ihm trautes Zwiegespräch zu tauschen, keine Kinder, mit denen er gespielt, da sie noch klein, die er Gehorsam gelehrt hätte, wenn sie heranwüchsen; kein Freund zur Unterhaltung, nicht einmal sein Vater Vulkan, den er übrigens doch darin an Glück weit übertraf, daß er keinen solchen Unhold erzeugte; niemand gab er etwas, vielmehr nahm er hinweg, wem er nur konnte, was ihm beliebte, und schleppte mit sich, so oft er in der Lage war, wen er wollte. Und dennoch in seiner einsamen Höhle, deren Boden nach der Beschreibung immerfort von frischem Blute rauchte, da wollte auch er den Frieden haben, und niemand durfte ihm darin beschwerlich fallen und niemand durch Gewalt oder Schrecknis die Ruhe des Friedens ihm stören. Und außerdem noch mit seinem Leibe wünschte er Frieden zu haben, und soweit er ihn hatte, war es ihm wohl. Herrschte er ja dann über unterwürfige Glieder, und eben um sein sterblich Teil, das sich gegen ihn bei etwaigem Mangel aufgelehnt und den Aufruhr des Hungers zur Trennung und Ausschließung der Seele vom Leib angestiftet hätte, so schnell als möglich zu befriedigen, raubte er, mordete er, fraß er auf, und so unmenschlich und wild er war, so sorgte er doch — nur eben auf unmenschliche und wilde Art — für den Frieden seines Lebens und seines Wohlergehens; und wenn er demnach den Frieden, den er in seiner Höhle und in sich selbst zu erhalten bemüht war, auch mit anderen hätte halten wollen, so hätte man ihn weder Bösewicht noch Unhold noch Halbmensch gescholten. Oder falls seine Leibesgestalt und das Ausspeien verheerenden Feuers die Menschen von aller Gemeinschaft mit ihm zurückschreckte, so ging sein Wüten vielleicht überhaupt nicht so sehr aus dem Verlangen, Unheil zu stiften hervor, als aus der Notwendigkeit, sein Leben zu fristen. Übrigens mag er wohl gar nicht existiert haben oder, was wahrscheinlicher ist, nicht so gewesen sein, wie ihn dichterische Erfindungsgabe beschreibt; denn würde nicht Cacus über die Maßen schwarz gemacht, so würde ja Herkules zu wenig gepriesen. Man wird also, wie gesagt, besser tun zu glauben, es habe einen derartigen Menschen oder Halbmenschen nie gegeben, gleich so vielen Phantasiegestalten der Dichter. Erhalten doch sogar selbst die wildesten Raubtiere, von deren Wildheit er immerhin nur einen Teil hatte [er ward ja auch der Halbwilde genannt], ihre Art nur durch einen gewissen Frieden, den sie durch Begatten, Erzeugen, Gebären, durch Hut und Pflege der Jungen betätigen, obwohl sie der Mehrzahl nach ungesellig und Einzelschwärmer sind, also nicht wie Schafe, Hirsche, Tauben, Staare, Bienen, sondern wie Löwen, Wölfe, Füchse, Adler, Nachteulen. Brummt nicht der Tiger zärtlich seine Jungen an und sänftigt seine Wildheit zu Liebkosungen? Und der Geier, wenn er auch immer nur einsam auf Raub umherkreist, gesellt er sich nicht ein Weibchen zu, trägt ein Nest zusammen, brütet die Eier, nährt die Jungen und hält sozusagen mit seiner Hausfrau die häusliche Gemeinschaft, so gut er es versteht, im Frieden zusammen? Um wieviel mehr wird der Mensch gleichsam durch Naturgesetz dazu gedrängt, gesellige Verbindungen anzuknüpfen und den Frieden, so viel an ihm liegt, mit allen Menschen aufrechtzuerhalten, da doch selbst die Bösen für den Frieden der Ihrigen Kämpfe auf sich nehmen und, wenn sie könnten, alle zu Ihrigen machen möchten, damit einer über alle und alles herrsche; wozu es doch nur dadurch kommen kann, daß man in den Frieden mit dem einen gern oder aus Furcht einwilligt. Darin nämlich ahmt der Hochmut auf verkehrte Weise Gott nach1707. Ihm ist die Gleichheit mit dem Nebenmenschen in der Unterordnung unter Gott verhaßt, er will vielmehr dem Nebenmenschen seine Herrschaft an Stelle Gottes aufdrängen. Verhaßt also ist ihm die gerechte Friedensordnung Gottes, er liebt einen ungerechten Eigenfrieden. Aber ohne Liebe zu irgendeinem Frieden kann auch der Böse nicht sein. Denn welches Gebrechen sich auch an einem Wesen finde, keines ist doch so völlig wider die Natur gerichtet, daß es deren Grundzüge vernichtete.
Wer also verständig genug ist, das Rechte über das Schlechte und die Ordnung über die Verkehrtheit zu stellen, der erkennt leicht, daß der Friede der Ungerechten im Vergleich mit dem Frieden der Gerechten nicht einmal den Namen Friede verdiene. Aber dennoch muß auch das Verkehrte wenigstens teilweise in, aus und mit den Dingen, worin es sich findet und woraus es besteht, gefriedet sein; sonst wäre es überhaupt nichts. Zum Beispiel, wenn einer mit dem Kopfe nach unten aufgehängt ist, so ist gewiß die Lage des Körpers und die Ordnung der Glieder verkehrt; denn das, was von Natur aus oben sein sollte, ist nach unten gekehrt, und was von Natur aus unten sein sollte, ist nach oben gekommen; diese Verkehrtheit hat den leiblichen Frieden gestört und darum ist sie lästig; indes die Seele ist mit ihrem Leib im Frieden und müht sich ab für dessen Wohlergehen: daher die Empfindung von Betrübnis; wenn nun die Seele, durch solche Beschwernisse vertrieben, entweicht, so ist das, was zurückbleibt, solange der Zusammenhalt der Glieder andauert, nicht ohne einen gewissen Frieden der Teile untereinander, und daher kann man immer noch von einem Hängenden reden. Und damit, daß der irdische Leib der Erde zutrachtet und der Fessel, woran er aufgehängt ist, entgegenarbeitet, strebt er nur nach der ihm entsprechenden Friedensordnung und verlangt sozusagen durch die Stimme des Schwergewichts nach einem Ort, wo er ruhen könne, und obwohl bereits entseelt und aller Empfindung bar, läßt er doch nicht von dem seiner Art von Natur aus zukommenden Frieden, sondern behauptet ihn, sei es dadurch, daß er den vorhandenen festhält, oder dadurch, daß er einem neuen zustrebt. Wird ihm nämlich durch Salbung eine Pflege zuteil, welche die Zersetzung der Leichenform hintanhält, so verbindet immer noch eine Art Friede die Teile untereinander und birgt die Masse als Ganzes an einer irdischen und passenden und demnach auch gefriedeten Stätte. Wenn man ihm aber keine Begräbnispflege zuwendet, sondern ihn dem Lauf der Natur überläßt, so ist er zwar gleichsam in Aufruhr, der sich in fremdartigen und unserem Geruchssinn widerlichen Ausdünstungen äußert [ich meine den Geruch der Fäulnis], aber doch nur so lange, bis er sich
1707Vgl. oben XIV 13 am Anfang [2. Band 329 f.].
619
den Elementen der Welt anpaßt und nach und nach, Stück für Stück, in Frieden mit ihnen eintritt. Keineswegs jedoch entzieht sich auch nur ein Teilchen davon den Gesetzen des höchsten Schöpfers und Lenkers, des Friedenswartes über das ganze Weltall; denn mögen auch aus dem Kadaver eines größeren Lebewesens kleine Tiere hervorgehen, so dienen eben nach dem Gesetze des Schöpfers alle, auch die kleinsten Körper, ihren Seelchen im Frieden des Wohlergehens; mag selbst das Fleisch toter Körper von anderen Lebewesen aufgefressen werden, es findet, wohin immer es kommt, womit immer es sich verbindet, in was immer es sich verwandelt, die gleichen über das All hin verbreiteten Gesetze, die zum Wohlergehen einer jeden Art vergänglicher Wesen Gleiches bei Gleichem zum Frieden bringen.


20. Buch
1. Zu jeder Zeit richtet Gott; aber in diesem Buch ist von seinem Jüngsten Gericht im besonderen zu handeln.

2. Der unterschiedslosen Verteilung der menschlichen Lose liegt ohne Zweifel ein göttliches Gericht zugrunde, wenn man ihm auch nicht auf die Spur zu kommen vermag (Vgl. oben I 8; II 23.).
1763Gen. 3, 22 f.
17642 Petr. 2, 4.
1765Luk. 8, 28.
1766Röm. 9, 14.
1767Ebd. 11, 33.
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Bis dahin aber lernen wir mit Gleichmut Übel ertragen, die auch Gute zu erdulden haben, und kein großes Gewicht legen auf Güter, die auch den Bösen zuteil werden; und so ist auch da, wo Gottes Gerechtigkeit nicht in die Erscheinung tritt, Gottes Lehre heilsam. Es ist uns nämlich unbekannt, auf welchem Gottesgericht es beruht, wenn dieser Gute arm, jener Böse reich ist; wenn der eine, der nach unserer Meinung ob seiner Sittenverderbnis zehrender Trübsal überliefert sein sollte, in Freuden lebt, ein anderer, dem sein lobenswerter Wandel Freude verbürgen sollte, ein bekümmertes Dasein führt; wenn der Schuldlose vor Gericht nicht bloß keine Genugtuung erlangt, sondern auch noch Verurteilung davonträgt, ein Opfer richterlicher Ungerechtigkeit oder falscher Zeugenaussagen, und umgekehrt sein schuldbeladener Widerpart nicht nur ungestraft, sondern auch noch gerechtfertigt voll Hohn frohlockt; wenn der Gottlose sich strotzender Gesundheit erfreut und der Fromme in Krankheit und Schwäche dahinsiecht; wenn Erwachsene bei bester Gesundheit dem Räuberhandwerk nachgehen und Kinder, die niemand auch nur mit einem Wort etwas zuleide tun konnten, von verschiedenen schrecklichen Krankheiten heimgesucht werden; wenn Leute, die der menschlichen Gesellschaft von Nutzen wären, durch frühzeitigen Tod dahingerafft werden, und solche, die, möchte man glauben, besser gar nicht geboren wären, auch noch recht lange leben; wenn ein mit schwerer Schuld beladener Mensch zu hohen Ehren gelangt und der Mann ohne Tadel im Dunkel der Unbekanntheit verschwindet, und andere Fälle derart, wie es unzählige gibt. Fände sich wenigstens noch Beständigkeit in ihrem scheinbaren Widersinn, so daß im gegenwärtgen Leben, wo der Mensch, wie es im heiligen Psalme heißt1768, „der Nichtigkeit ähnlich ist und seine Tage vorübergehen wie ein Schatten“, nur die Bösen diese vergänglichen und irdischen Güter erlangten und nur die Guten derlei Übel zu erdulden hätten, so könnte man das auf ein gerechtes oder auch gütiges Gericht Gottes zurückführen: wer die ewigen, allein beglückenden Güter nicht erlangen soll, würde dann durch die irdischen Güter gemäß seiner Schlechtigkeit verblendet und gemäß der Barmherzigkeit Gottes getröstet, und wer keine ewigen Peinen zu erdulden haben soll, würde durch zeitliche Übel für all seine und auch die geringsten Sünden heimgesucht und zur Vervollkommnung seiner Tugenden geprüft. So aber, da nicht ausschließlich die Guten im Schlimmen sitzen und die Schlimmen im Guten, was scheinbar ungerecht wäre, sondern im Gegenteil sehr häufig den Schlimmen Schlimmes widerfährt und den Guten Gutes zuteil wird, so werden die Gerichte Gottes noch unerforschlicher, seine Wege noch unaufspürbarer. Wir wissen schlechterdings nicht, nach welchem Gerichte Gott das tut oder zuläßt, bei dem sich doch die höchste Kraft, die höchste Weisheit, die höchste Gerechtigkeit findet und jede Schwäche, jede Unbedachtsamkeit, jede Unbilligkeit ausgeschlossen ist; aber gleichwohl lernen wir daraus zu unserem Heile, kein großes Gewicht zu legen auf Güter oder Übel, die ganz offensichtlich Guten und Bösen gemeinsam sind; wir lernen die Güter anzustreben, die ausschließlich den Guten, sowie die Übel vor allem zu meiden, die ausschließlich den Bösen eigentümlich sind. Wenn wir aber bei jenem Gerichte Gottes erscheinen werden, dessen Zeit in einem besonderen Sinne der Tag des Gerichtes und zuweilen der Tag des Herrn genannt wird, da wird offenbar werden, daß vollkommen gerecht sind nicht nur alle Urteile, die dann gefällt werden, sondern ebenso auch alle Gerichte, die von Anbeginn an ergangen sind und bis zu jener Zeit noch zu ergehen haben. Dabei wird auch kund werden, auf welch gerechtem Gottesgericht es beruht, daß hienieden so viele, ja fast alle gerechten Gottesgerichte der Erfahrung und Erkenntnis der Sterblichen verborgen bleiben, obwohl ja dem Auge des Glaubens die Gerechtigkeit des Verborgenen nicht verborgen ist.
1768Ps. 143, 4.
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3. Salomons Ausführungen im Buch Ecclesiastes über die den Guten und den Bösen hienieden gemeinsamen Lose.
Bekanntlich hat Salomon, Israels weisester König, der in Jerusalem regierte, sein Buch Ecclesiastes, das auch bei den Juden zum Kanon der heiligen Schriften gerechnet wird, begonnen mit den Worten1769: „Eitelkeit über Eitelkeit, sprach der Prediger, Eitelkeit über Eitelkeit, alles ist Eitelkeit. Was bleibt dem Menschen übrig von all seiner Mühe, womit er sich abmüht unter der Sonne?“ An diesen Spruch anknüpfend, entwickelt er die übrigen Leitsätze, gedenkt der Mühsale und Irrgänge des irdischen Lebens und wie darüber die Zeit dahinschwindet, in der nichts feste Beständigkeit, nichts die Dauer bewahrt; und als eine der Eitelkeiten unter der Sonne beklagt er auch1770 in gewissem Sinne, daß, obwohl die Weisheit über der Torheit stehe so hoch wie das Licht über der Finsternis und des Weisen Augen in seinem Kopfe seien, während der Tor in der Finsternis wandle, doch ein und dasselbe Geschick über alle hereinbricht, in diesem Leben natürlich meint er, das sich unter der Sonne abspielt, und deutet damit jene Übel an, die Guten und Bösen, wie der Augenschein lehrt, gemeinsam sind. Er sagt überdies ausdrücklich, daß Guten Schlimmes widerfährt, als wären sie schlimm, und Schlimmen Gutes zuteil wird, als wären sie gut; seine Worte lauten1771: „Eine Eitelkeit, die sich findet auf Erden, ist die, daß es Gerechte gibt, über die es kommt, als hätten sie gottlos gehandelt, und daß es Gottlose gibt, über die es kommt, als hätten sie gerecht gehandelt. Ich sage, auch dies ist eine Eitelkeit.“ Inmitten dieser Eitelkeit, deren möglichst eindrucksvoller Schilderung der weise Mann das ganze Buch gewidmet hat [natürlich nur, damit wir uns nach einem Leben sehnen sollten, worin sich keine Eitelkeit findet unter der irdischen Sonne, sondern die Wahrheit in Unterordnung unter den, der die irdische Sonne erschaffen hat], inmitten dieser Eitelkeit also schwindet der Mensch selbst auch dahin, aber auch er nur, weil er durch ein gerechtes Gottesgericht „der Nichtigkeit ähnlich geworden“1772 ist. Indes kommt es in den Tagen seiner Nichtigkeit sehr darauf an, ob er der Wahrheit sich widersetzt oder gehorcht und ob er der wahren Frömmigkeit bar oder teilhaft ist; nicht weil er je nachdem erlangen und meiden könnte vergänglich dahinschwindende Güter und Übel, sondern wegen des künftigen Gerichtes, durch das ewig dauernde Güter und Übel zugeteilt werden. Und so hat jener Weise sein Buch beschlossen mit den Worten1773: „Fürchte Gott und halte seine Gebote; denn das ist der ganze Mensch; denn jedes Werk hienieden wird Gott vor sein Gericht ziehen bei jedem Verachteten, sei es gut oder schlecht.“ In der Tat das Kürzeste, Wahrste und Beste, was man sagen kann. „Fürchte Gott und halte seine Gebote; denn das ist der ganze Mensch.“ Wer immer nämlich überhaupt ist, ist das; ich meine ein Beobachter der Gebote Gottes; denn wer das nicht ist, ist nichts; er gestaltet sich ja nicht um zum Abbild der Wahrheit, und so bleibt er der Nichtigkeit ähnlich. „Denn jedes Werk hienieden, ob gut oder schlecht, wird Gott vor sein Gericht ziehen bei jedem Verachteten“, das will sagen selbst bei jedem, der hienieden als verächtlich angesehen und deshalb sogar übersehen wird; denn Gott sieht ihn und verachtet ihn nicht und übergeht ihn nicht im Gerichte.



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10.10.2014 ~ 09:26 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719354
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Zitat:
Meta hat am 10. Oktober 2014 um 09:02 Uhr folgendes geschrieben:

...Es wäre auch wenn Du die Erwartungen an einen Rechtsstaat einmal definierst. Dann wirst Du feststellen müssen das es Dir gar nicht um den Rechtsstaat, sondern womöglich um Gerechtigkeit geht.

Ein Rechtsstaat muß nicht gerecht sein sondern nur eine Rechtsordnung haben. Mehr kann man von einem Rechtsstaat nicht erwarten. Auch das III. Reich war zB. ein Rechtstaat; das nur einmal dazu. ...


Diese Erwartungen sind rein subjektiv. Eine objektive Deffinition gibt es dafür nicht.
Gesetze sollten menschlich sein und sich immer nach den Interessen einer Mehrheit orientieren. Hier regiert die deutsche Regierung eindeutig am Volk vorbei.

Wieso sollte ein Rechtsstaat nicht gerecht sein müssen? Darf er sich trotzdem so nennen wenn er ungerecht ist?

Die Schweiz kann ich leider nicht beurteilen, da ich mich mit der Materie zu wenig auskenne.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Bernhard P.: 10.10.2014 09:52.



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10.10.2014 ~ 09:40 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719358
gelesener Beitrag - ID 719358


Zitat:
Ein Rechtsstaat muß nicht gerecht sein sondern nur eine Rechtsordnung haben.


Und an diese halten.

Die B'R'D scheißt aber sowohl auf eigene Gesetze als auch auf das Völkerrecht.

Regimekritiker werden psychiatrisiert, Prügelbullenopfer zu Tätern erklärt, faschistische Organisationen bis hin zu Serienmörderbanden gefördert, geschützt und gedeckt, ferne Länder überfallen und dort gezielt Zivilisten massakriert, wofür die Täter dann belohnt werden ...

Das Bundes'verfassungs'gericht' sorgt (in einem verfassubngslosen Staat!) dafür, mit winkeladvokatische Tricks selbst offensichtliches Unrecht irgendwie zu Recht umzulügen.

Die B'R'D ist, wenn es Unrechtsstaaten gibt, was ja keine definierte Kategorie ist, einer von ihnen.



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10.10.2014 ~ 11:04 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719378
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Heute schimpft man in Deutschland immer noch auf Preußen, obwohl Preußen ein Rechtsstaat war. Vielleicht liegt es gerade daran, oder man nimmt ihm die Sache mit Lenin übel.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 10.10.2014 11:05.



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12.10.2014 ~ 17:26 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719755
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Was versteht man eigentlich unter einem Rechtsstaat? Dafür habe ich für euch aus dem Juaforum folgernde Deffinition herausgesucht

Zitat:
Unter einem Rechtsstaat ist ein Staat zu verstehen, bei dem das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird. Dadurch soll staatlicher Willkür vorgebeugt werden. Für die Bürger des Staates bedeutet dies auch, dass ihnen Grundrechte gewährt und diese auch garantiert werden. Unabhängigen Gerichten obliegt zudem die Aufgabe, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Für Deutschland legt Art. 28 Abs. 1 GG fest, dass es sich um einen republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat handelt.

Quelle:
http://www.juraforum.de/lexikon/rechtsstaat


Was heißt das im Einzelnem?
- Achtung der Grundrechte
- Gewaltenteilung der Organe der Rechtssprechung
- Vorbehalt der Gesetze. Sie sind allgemein gültig fürJedermann
- Zweckmäßigkeit der Mittel. Urteike nüssena auf dir jeweilige Tat angepasst sein.

Wer war dem Rechtsstaat näher? Die DDR oder die BRD?


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13.10.2014 ~ 04:52 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719835
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Es geht letztendlich nie darum ob ein Staat ein Rechtsstaat ist oder nicht sondern darum ob der Bevölkerung in einem Staat Gerechtigkeit herrscht oder nicht.
Ob ein Staat ein Rechtsstaat ist oder nicht ist spiegelt sich in den Rechtsmöglichkeiten wider.
Zumindest gehört die rechtliche Anhörung vor Gericht zum Rechtsstaat. Wo das nicht mehr der Fall ist hört der Rechtsstaat auf zu existieren.
Wenn ihnen ein Richter eine schriftliche Verhandlung aufdrängt, wie es in der Bundesrepublik immer häufiger geschieht, ist der Rechtsstaat am Ende und der Unrechtsstaat so gut wie vollendet. Damit ist Rechtbetrug und Diktatur Tür und Tor geöffnet. Verhandlungen sind dann nicht mehr öffentlich und Sachverhalte können so nach belieben verbogen werden, indem man in Schriftstücken Doppeldeutigkeiten in der Wortwahl verwendet um damit Tatsachen zu verdrehen.



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13.10.2014 ~ 06:32 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719838
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Zitat:
Meta hat am 13. Oktober 2014 um 04:52 Uhr folgendes geschrieben:
Es geht letztendlich nie darum ob ein Staat ein Rechtsstaat ist oder nicht sondern darum ob der Bevölkerung in einem Staat Gerechtigkeit herrscht oder nicht.


Beides gehört meiner Meinung nach eng zusammen. Wo kein Rechtsstaat ist kann es auch keine Gerechtigkeit geben. Wann sprechen wir überhaup0t von einem Rechtsstaat? Es kann nicht gelingen die Interessen jedes Einzelnen zu berücksichtigen. Es sollte aber wenigstens eine deutliche Mehrheit sein.



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13.10.2014 ~ 08:22 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719853
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Hallo Bernhard P. in einem Rechtsstaat gilt: "Keine Strafe ohne Gesetz"! "Es ist alles erlaubt außer es ist verboten." Um es einmal drastisch auszudrücken, wo Irreführung und Betrug nicht ausdrücklich verboten ist da ist es erlaubt. Jede Partei kann dann zB. lügen so viel sie will, es ist erlaubt und nicht strafbar. Egal ob das gerecht ist oder nicht, wenn Millionen von Menschen in die Irre geführt werden. Auch Nachrichten müssen nicht wahr sein.
Es kann sein das es für die Mehrheit der Menschen keine Gesetze gibt, aber wenn es sie gibt müssen sie theoretisch (so die Theorie) ohne Rücksicht auf Mehrheiten angewendet werden.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 13.10.2014 08:25.



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13.10.2014 ~ 08:41 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719856
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Das festlegen von Gesetzen ist rein subjektiv und meistens auf das jeweilige Land mit seinen Besinderheiten zugeschnitten. Gesetze sind aich in vielen Ländern nicht so ohne weiteres auf ein anderes Land übertragbar. Was in dem einen Land erlaubt ist kann in einem anderen Land durchaus verboten sein un umgekehrt.



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13.10.2014 ~ 09:25 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat? Beitrag Kennung: 719867
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Zitat:
Bernhard P. hat am 13. Oktober 2014 um 08:41 Uhr folgendes geschrieben:
Das festlegen von Gesetzen ist rein subjektiv und meistens auf das jeweilige Land mit seinen Besinderheiten zugeschnitten.


Das ist paradox.

Gesetze entsprechen den jeweiligen Interessen der herrschenden Klasse unter vorliegenden Bedingungen. Da sich die Bedingungen aber ändern, hinken die Gesetze den aktuellen Interessen hinterher.

Weshalb reaktionäre Staaten wie die B'R'D anfangen MÜSSEN, auf ihre eigenen Gesetze zu scheißen und gemäß den aktuellen Interessen ihrer Herrschenden, in dem Falle des Finanzkapitals, zu handeln



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