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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht
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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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27.05.2020 ~ 10:09 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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1305 erhaltene Danksagungen
RE: Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht Beitrag Kennung: 991649
gelesener Beitrag - ID 991649


Zitat:
gastli hat am 27. Mai 2020 um 07:54 Uhr folgendes geschrieben:
Solange leistungsberechtige Kinder und Jugendliche noch keine Leihgeräte von ihrer Schule erhalten, ...
Gaaaaanz problematisch! Das liegt aber nicht (nur) am vorhandenen Geld.

Wenn man für irgendeine Sache nichts bezahlen muss, dann genießt ebendiese Sache genauso viel Achtung und Respekt, wie die kostenlose Zeitung, die uns wöchentlich in den Hausflur geworfene Zeitung. Wenn ein Schüler nicht arbeiten kann (und muss), weil von der Schule kein betriebsbereites Gerät zur Verfügung gestellt wird, ist das sehr sehr ungünstig für die Haltbarkeit von Leihgeräten.

Dementsprechend halte ich es für schlicht unbezahlbar, wenn Schulen Leihgeräte für die Schüler zur Verfügung stellen und betriebsbereit halten sollten. Noch teurer wäre es, einen Klassensatz bereit zu halten, der bei Bedarf von Klasse zu Klasse wandert. Einschlägige Erfahrungen liegen bereits vor.


Zitat:
gastli hat am 27. Mai 2020 um 07:54 Uhr folgendes geschrieben:
muss unseres Erachtens nach das Jobcenter die Kosten für die Anschaffung der digitalen Endgeräte übernehmen.
In dieser Form wird auch noch nicht bei allen Schülern ausreichend materielle Interessiertheit an diesem Gerät hervorgebracht. Doch das ist möglicherweise nur falsch formuliert.



Für sehr praktikabel halte ich allerdings die Anschaffung der Geräte aus eigenen Mitteln in Eigenverantwortung, wie etwa so wie bei der Anschaffung von Taschenrechnern oder Linealen. Bei diesen Geräten liegt immer ein Gefühl von "Meins" vor und dementsprechend sorgsam geht man damit um.
Überhaupt nichts ist bei Bedürftigen Haushalten gegen einen finanziellen Zuschuss zur Anschaffung eines Endgerätes einzuwenden. Im vorliegenden Fall dürfte es um einen solchen Zuschuss gehen, denn was für ein Gerät würde man für 150 Euro bekommen?



Zitat:
gastli hat am 27. Mai 2020 um 07:54 Uhr folgendes geschrieben:
damit die Kinder und Jugendlichen nicht wochen- oder monatelang ohne Laptop und Co. vom Unterricht ausgeschlossen sind.
Das wird auf lange Zeit hin ganz sicher nicht passieren. Aber das hat noch andere Gründe, die garantiert nicht in dieses Thema passen.



Pfiffikus,
der das allerhöchstens für einzelne Stunden so sehen würde



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25.06.2020 ~ 07:05 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht Beitrag Kennung: 994520
gelesener Beitrag - ID 994520


Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren:

Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...=esgb&id=211953

Urteilsbegründung:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...&max=true&bs=10


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 25.06.2020 07:06.



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17.08.2020 ~ 08:08 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht Beitrag Kennung: 999676
gelesener Beitrag - ID 999676


Ausbildungsförderung und SGB II /Aktualisierte Skripte von Joachim Schaller

- SGB II und Ausbildungsförderung: https://t1p.de/gk0b

- BAföG für Ausländer: https://t1p.de/gf89

- Wohngeld für Auszubildende: https://t1p.de/keig



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11.10.2020 ~ 11:08 Uhr ~ gastli schreibt:
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2258 erhaltene Danksagungen
RE: Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht Beitrag Kennung: 1005435
gelesener Beitrag - ID 1005435


1. EUGH Urteil: Der Leistungsausschluss für EU-Bürger*innen in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II ist europarechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Menschen mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (schulpflichtige Kinder ehemaliger Arbeitnehmer*innen und deren Eltern) in Deutschland nicht pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden dürfen. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II sei europarechtswidrig und somit unanwendbar.  EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2020; Rechtssache C 181/19 („J.D. gegen Jobcenter Krefeld“)

Ein grandioses und wichtiges Urteil, hier die EUGH Links dazu:

Eine zusammenfassende Presseinformation: https://t1p.de/vwjy

und das Urteil im Wortlaut gibt es hier: https://t1p.de/ledp

Lto zum Urteil: https://t1p.de/v60q

Fachinfo des DPWV dazu: https://t1p.de/5i7y

Mail von Claudius Voigt dazu: https://t1p.de/4fiu

und noch ein Artikel von Stefan Sell dazu: https://t1p.de/q2ib



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