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RE: Hartz IV ist offener Strafvollzug |
Beitrag Kennung: 884465
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Zitat: |
gastli hat am 27. Juni 2017 um 06:17 Uhr folgendes geschrieben:
Der flächendeckenden Mindestlohn ist ein Schritt in diese richtige Richtung.
Er kann auch bleiben für die, die noch die Möglichkeit haben Erwerbslohn im herkömmlichen Sinn zu erhalten.
Für alle Anderen, ist das BGE in gleicher Höhe immer dringender erforderlich. |
Moment mal! Damit wir uns nicht falsch verstehen! Wir reden hier von einem BGE, also einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Wir reden hier nicht von einem Einkommen, welches unter der Bedingung zu zahlen ist, dass der Bezieher dieser Leistung nicht arbeitet. Das BGE ist nicht nur für "die Anderen", sondern für alle zu zahlen.
Für diejenigen, die "Erwerbslohn im herkömmlichen Sinn" beziehen, kann der Mindestlohn sogar um den Betrag gesenkt werden, der in etwa dem BGE entspricht. Langfristig, je besser das BGE wirkt, kann er sogar ganz abgeschmolzen werden.
Genau darin sehe ich ja den Vorzug eines BGE gegenüber einem Mindestlohn. Ein BGE macht auch Arbeitsverhältnisse zumutbar, die unterhalb des heutigen Mindestlohnes bezahlt werden. Somit verlieren die Arbeitgeber nach und nach Anreize, bestimmte Produktionen nach Osten in Billiglohnländer auszulagern. Das hätte einen sehr wohltuenden Einfluss auf den hiesigen Arbeitsmarkt. Ein gesetzlicher Mindestlohn stört da nur. (Er zwingt diejenigen Menschen zu Arbeitslosigkeit, die nicht bereit oder nicht in der Lage sind, Leistungen im Wert des gesetzlichen Mindestlohnes zuzüglich Nebenkosten zu erbringen.)
Und ein BGE, welches wegen seiner Bedingungslosigkeit diesen Namen verdient, schafft für die Bevölkerung sehr starke Anreize, freiwillig sehr gern ein Arbeitsverhältnis einzugehen, denn das daraus erzielte Einkommen wird nicht auf das BGE angerechnet. Solche Possen wären dann undenkbar!
Und das BGE hätte noch einen ganz anderen Charme: Die Menschen können selber über die Zumutbarkeit eines Jobs und dessen Bezahlung entscheiden. Kein Schreibtischtäter im Jobcenter und kein gastli hätte dann mehr hineinzureden, ob zumutbar oder nicht.
Aber niemals darf ein BGE so verstanden werden, dass es als Ersatz für ein reguläres Arbeitsverhältnis dienen und trotzdem ein auskömmliches Leben ermöglichen kann.
Na gut, ganz bedingungslos kann ein Grundeinkommen nicht gezahlt werden. Das gebe ich zu. Es muss mindestens die Bedingung gelten, dass der Bezieher die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Und auch eine Anrechnung von hohen Einkommen wäre nach meiner Meinung nicht störend. Immerhin sind die Millionäre nicht auf ein BGE angewiesen.
Pfiffikus,
der sich auch eine Differenzierung nach Alter des Beziehers gut vorstellen kann
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