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| RE: Thema Bürgergeld |
Beitrag Kennung: 1195917
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Eine sachgerechte Höhe von Mindestlohn und Grundsicherung lässt sich nur ermitteln, wenn ihre Interdependenz auf der Basis volkswirtschaftlichen Grundwissens berücksichtigt wird und die Zielvorstellung klar formuliert wird.
Als erstes regelt das Grundgesetz, daß niemand zu einem Leben in menschenunwürdigen Bedingungen gezwungen werden darf.
Dazu muss die Grundsicherung oder das Bürgergeld so hoch sein, daß es eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Entsprechende BVG-Urteile lassen diesbezüglich KEINEN Raum für "Auslegung".
Dazu bedarf es einerseits eines Mindestlohnes, den gerne die Tarifpartner vereinbaren dürfen, dessen Untergrenze aber der Gesetzgeber festlegen muss, damit nicht die Tarifpartner das Gemeinwesen über das Menschenwürde-Gebot des Grundgesetzes zwingen können, die Löhne zu bezuschussen.
Zudem muss der Mindestlohn so hoch sein, daß der daraus resultierende Nettolohn so deutlich über der Grundsicherung oder dem Bürgergeld liegt, daß niemand mehr gezwungen werden braucht, angebotene Arbeit anzunehmen, da jeder Mensch in Grundsicherung sich nichts mehr wünscht, als da wieder rauszukommen, und daher jede zumutbare Arbeit annimmt, die ihm die Demütigung der Beantragung ergänzender Sozialleistungen erspart, wenn die Entlohnung so hoch ist, daß ergänzende Leistungen nicht erforderlich sind und die Vermittlung eines Arbeitsangebotes deshalb nicht als Bestrafung empfunden wird, sondern als Belohnung.
Genannt wird das Ganze: "Lohnabstandsgebot", wobei die, die damit argumentieren, stets unterschlagen, daß die Untergrenze durch die Menschenwürde-Definition des BVG definiert ist.
Das Lohnabstandsgebot kann also NUR durch das ANHEBEN des Mindestlohnes gewahrt werden.
Beim heutigen Preisniveau bedeutet das einen Mindestlohn von eher 16 als 15 Euro, was zudem die Konjunktur erheblich ankurbeln würde, da im unteren Einkommensbereich der Großteil von Einkommenssteigerungen in den Konsum geht.
Dass das Gemeinwesen durch die Tarifpartner nicht gezwungen werden darf, die Löhne zu bezuschussen, heißt aber auch, daß nach 45 Jahren Mindestlohn die sich aus dem Mindestlohn ergebende Rente so hoch sein muss, daß der, der sein ganzes Leben gezwungen wurde, für den Mindestlohn zu arbeiten (freiwillig macht das niemand!), dann beim Renteneintritt nicht doch wieder gezwungen ist, ergänzende Grundsicherung zu beantragen; denn das wäre wieder das Austricksen des Gesetzgebers durch die Tarifparteien, die den Mindestlohn keinesfalls so niedrig vereinbaren dürfen, daß der Gesetzgeber oder das Gemeinwesen nach 45 Jahren die daraus resultierende unzureichende Rente dann doch wieder bezuschussen muss.
Und das würde nach der volkswirtschaftlichen Logik einen Mindestlohn zwischen 16 und 17 Euro fordern.
Dass das Arbeitsplätze kosten könnte, ist ein btw. ein von neoliberalen Ideologen gestreuter Mythos, der JEDER volkswirtschaftlichen Basis entbehrt.
Der Effekt auf die Arbeitsplätze wäre über die konjunkturelle Wirkung eher positiv, wie bisher ALLE Einführungen von Mindestlöhnen bisher eindrücklich belegt haben.
Es gibt keine wirklich faulen Menschen.
Es gibt nur Menschen, die so klug sind, daß sie erkennen, daß der angebotene Lohn für manche Tätigkeiten nicht nur unzumutbar, sondern sogar beleidigend ist.
Für die Volkswirtschaft insgesamt wirkt das sogar innovationsfördernd, da die z.T. unzumutbar geringen Löhne es erlauben, notwendige Investitionen zur Effizienssteigerung von Arbeitsabläufen zu verschieben, was der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland enorm schadet.
Es kann durchaus auch ein Wettbewerbsvorteil sein, Produktion in Hochlohnländern zu betreiben ...
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