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RE: Elternteil eines EU-angehörigen Kindes hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis |
Beitrag Kennung: 1194992
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holgersheim hat am 24. August 2025 um 11:13 Uhr folgendes geschrieben:
Und noch einmal: Es betrifft EU-Recht! Dagegen versuchte Deutschland erneut zu verstoßen. |
Ja, das habe ich schon verstanden.
Der europäische Gesetzgeber hatte das Recht offenbar nicht ausreichend präzise formuliert. Und in solchen Fällen ist es üblich, dass Gerichte diese Lücken präzisieren.
Durch dieses Urteil ist eine Präzisierung erfolgt, die ich persönlich für unvernünftig halte. Die Begründung hatte ich schon geschrieben.
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holgersheim hat am 24. August 2025 um 11:13 Uhr folgendes geschrieben:
Und NEIN !!!! Über die Nominierungung von Richtern muss nicht diskutiert werden wie der Angriff des rechten Mob auf die von der SPD nominierte Verfassungsrichterin gezeigt hat. |
Sag mal, stehst Du wenigstens noch mit einem Bein auf dem Boden der deutschen Verfassung? In welchem Artikel unseres Grundgesetzes steht denn das, was Du hier postulierst? Welcher Artikel verbietet denn die Diskussion über eine Kandidatin?
Personen, die maßgeblich an der Ausgestaltung des bundesdeutschen Gesetzgebung beteiligt sind, haben selbstverständlich eine demokratische Legitimierung nötig!
Selbstverständlich hätte es nur wenig mit Demokratie zu tun, wenn sich irgendein Zentralkommitee im Hinterzimmer die Richter festlegen, die unser Bundestag gefälligst abzunicken hat, so wie Du das hier verlangst. Nein, das ist kein Abnickverein!!!
Die Parteibosse dürfen selbstverständlich Vorschläge unterbreiten, wie neulich geschehen. Und Du kannst in Artikel 38(1) nachlesen, dass die Abgeordneten des Bundestages nur ihrem Gewissen unterworfen sind und anders, als von Dir behauptet, keineswegs dazu verpflichtet sind, die Vorschläge "ohne Diskussion" zu bestätigen.
In der Vergangenheit mag es wohl nicht üblich gewesen sein, über die Kandidaten zu diskutieren. Die Roten, die Schwarzen, die Grünen und die Gelben durften jeweils ihre Vorschläge machen und es gab mutmaßlich eine stillschweigende Übereinkunft (Kungelei), dass die Kandidaten der Gegenseite jeweils ohne Diskussion durchgewunken werden. Um diese Kungelei nicht zu gefährden, wurde heuer die komplette Richterwahl abgesetzt, auch die Wahl der unstrittigen Kandidaten.
Auf dieses "Gewohnheitsrecht" zur Kungelei scheinst Du Dich hier zu berufen.
Nun gibt es aber auch Abgeordnete, die aus irgendwelchen Gründen kein Vorschlagsrecht haben. Du hättest zwar gerne, dass die sich trotzdem an diese stillschweigende Kungelei halten mögen, wie von früher gewohnt. Aber warum sollten sie das?
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holgersheim hat am 24. August 2025 um 11:13 Uhr folgendes geschrieben:
Der Angriff, welcher auf Lügen basierte. |
Tu nicht so naiv!
In jedem Wahlkampf sind Lügen oder wenigstens Halbwahrheiten und Unterstellungen durchaus üblich. Schau in unser Forum!
Es wurde ein Weckruf in die Welt posaunt, dadurch wurden offenbar einige Abgeordnete aus dem Tiefschlaf gerissen und haben sich erst einmal schlau darüber gemacht, über wen sie da abstimmen sollten.
Im vorliegenden Fall traf der Wahlkampf eine Kandidatin völlig unerwartet und deshalb wurde sie und ihr Gefolge relativ unvorbereitet in die Diskussion geworfen - das Resultat ist bekannt.
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holgersheim hat am 24. August 2025 um 11:13 Uhr folgendes geschrieben:
Dieser Mob versteckt sich hinter irgendwelchen falschen Gefasel von Demokratie und Aufklärung. Anscheinend befürwortest Du so etwas. |
Ich fühle mich nicht als Mob.
Ja, ich bin für Demokratie und Aufklärung.
Und nein, ich halte das nicht für "falsches Gefasel".
(Diese Aussage würde ich zurücknehmen und würde mich bei Dir entschuldigen, wenn Du den oben erfragten Grundgesetzartikel zitieren könntest.)
Pfiffikus,
der dem Leser ein Urteil überlässt, wer von uns beiden auf dem Boden des Grundgesetzes argumentiert und wer diesen Boden verlässt
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