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@ Leona
Wo hast Du diese Weisheiten her,
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Praxisgebühr fällt EINMAL im Quartal an. Als Bedürftiger bist du von der ZUzahlung an Medikamenten befreit. |
Ich lach micht kaputt, aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen nach einem Krankenhausaufenthalt 10,00 € pro Tag des Aufenthaltes, 10 € Praxisgebühr, Zuzahlung zu den Medikamenten und Abzug von 3,50 € von der Arge für die erhaltene Vollverpflegung. Macht bei 10 Tagen Krankenhausaufenthalt 14,50 € denn die 2 % Regelung gillt auch bei Hartz VI.
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Ich weiß nicht, wie das jetzt mit den Sonderzuwendungen ist, die es bei Sozialhilfeempfängern gab: Neuer Wintermantel, Fernseher, 1x Urlaub im Jahr... usw. Fakt ist, daß du das alles selbst wissen und beantragen mußt, es trägt dir keiner was ins Haus. Aber wenn du es weißt und beantragst, kannst du ganz gut damit leben. |
Solche Zuwendungen gibt es nicht und waren nie vorgesehen, ich empfehle aber vorher informieren und dann schreiben!
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 20.05.2006 10:55.
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