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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter
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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.785 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



25.10.2011 ~ 19:08 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
167 erhaltene Danksagungen
Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter Beitrag Kennung: 517429
gelesener Beitrag - ID 517429


Tja, ich hab da mal wieder eine kleine Auseinandersetzung mit dem AA.

Eine Bekannte von mir bezieht Hartz IV. Seit Mitte Okt hat das Kind ( 22 J ) einen Job. Erster Lohn natürlich Mitte Nov.

Erstens ist das AA berechtigt das gesamte ALG II für die Mutter einzustellen bis das erste Schreibsel namens "Einkommensnachweis" vom Arbeitgeber kommt ? (Wären ja fast zwei Monate ohne Geld.)

Zweitens wird, wie von einer Mitarbeiterin angekündigt, das Einkommen des Kindes überhaupt angerechnet? Immerhin findet man im Netz ( leider nur von 2009 ) Texte dass es nicht angerechnet werden dürfte.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue...meinschaft.aspx

Danke schon mal für Infos Ja



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.062 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



25.10.2011 ~ 20:16 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2259 erhaltene Danksagungen
RE: Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter Beitrag Kennung: 517442
gelesener Beitrag - ID 517442


Zu Erstens:

Nein. Ein Anspruch auf ALG II besteht dem Grunde nach. Eine im Voraus gezahlte Leistung kann bei Einkommensnachweis zurück gefordert werden.
Unbedingt Rechtsbeistand suchen. Hinweise beachten.

http://www.beratung-kann-helfen.de/wider...Info_Rechte.pdf

Zu Zweiten:

Auf den ALG II-Anspruch wird das bereinigte Einkommen angerechnet. Das bereinigte Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen vom Kind
- minus abzusetzende Beträge nach § 11 Abs.2 SGB II
- minus nach dem Bruttoverdienst berechnete Freibeträge für Erwerbseinkommen nach § 30 SGB II

Beispiel:
Nettoeinkommen Kind: 1023,-
abzüglich Freibetrag: 250,-
abzüglich Freibeträge: 30,-
= anzurechnendes Erwerbseinkommen: 773,-


Mutter und Kind bilden da Kind noch unter 25 Jahre ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Der Anspruch an Regelsatz und KdU von Mutter und Kind wird um 773,- gemindert.

Alternativen:
Kind kann sofern es durch eigenes Einkommen nicht ALG II anspruchsberechtigt ist sich verselbstständigen.



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.785 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



26.10.2011 ~ 06:05 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
167 erhaltene Danksagungen
RE: Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter Beitrag Kennung: 517499
gelesener Beitrag - ID 517499


danke @ gastli

das heist also, im gegensatz zu dem link den ich in meinem beitrag habe, dass das einkommen doch angerechnet wird ? ergo am besten zwei getrennte wohnungen.



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