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Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Heizkostenabrechnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Heizkostenabrechnung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Heizkostenabrechnung Meta 16.09.2011 13:57
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 16.09.2011 14:32
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 16.09.2011 15:25
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 16.09.2011 14:45
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 16.09.2011 15:44
 RE: Heizkostenabrechnung Adeodatus 16.09.2011 16:17
 RE: Heizkostenabrechnung meilenstein 16.09.2011 16:44
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 16.09.2011 18:55
 RE: Heizkostenabrechnung danilo 16.09.2011 19:12
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 16.09.2011 19:56
 RE: Heizkostenabrechnung Lazarus 16.09.2011 21:38
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 16.09.2011 22:02
 RE: Heizkostenabrechnung Digedag 16.09.2011 23:54
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 17.09.2011 09:26
 RE: Heizkostenabrechnung Lazarus 17.09.2011 13:29
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 17.09.2011 14:04
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 17.09.2011 17:12
 RE: Heizkostenabrechnung Lazarus 17.09.2011 17:55
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 18.09.2011 09:43
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 18.09.2011 14:03
 RE: Heizkostenabrechnung meilenstein 18.09.2011 16:44
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 18.09.2011 21:24
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 18.09.2011 22:05
 RE: Heizkostenabrechnung Digedag 19.09.2011 10:03
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 19.09.2011 11:28
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 19.09.2011 13:01
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 19.09.2011 14:56
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 19.09.2011 15:31
 RE: Heizkostenabrechnung Meister 19.09.2011 16:25
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 19.09.2011 19:12
 RE: Heizkostenabrechnung Adeodatus 20.09.2011 09:02
 RE: Heizkostenabrechnung herrenlos 20.09.2011 11:27
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 20.09.2011 15:33
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 20.09.2011 19:49
 RE: Heizkostenabrechnung strubbel 20.09.2011 22:47
 RE: Heizkostenabrechnung Meta 21.09.2011 06:57
 RE: Heizkostenabrechnung strubbel 21.09.2011 08:36
 RE: Heizkostenabrechnung Adeodatus 21.09.2011 08:59
 RE: Heizkostenabrechnung strubbel 21.09.2011 09:20
 RE: Heizkostenabrechnung Adeodatus 21.09.2011 10:37
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 13:57 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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erhaltene Verwarnungen:
Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510465
gelesener Beitrag - ID 510465


Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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16.09.2011 ~ 14:32 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
292 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510467
gelesener Beitrag - ID 510467


Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 13:57 Uhr folgendes geschrieben:
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.


Zu Frage 1: Wegen den Verlusten durch die Rohrleitungen, welche anteilsmäßig getragen werden müssen.

Zu Frage 2: Bei der Warmwasserabrechnung wird die mittlere Temperatur angenommen, außerdem wenn du die Temperatur an der Zapfstelle misst, ist es eine andere, als dort wo die Zirkulationsleitung an die Warmwasserleitung angebunden ist.
Die Zirkulationsleitung sollte eigentlich vor der letzten Zapfstelle eingebunden werden, ist aber teilweise im Installationsschacht schon eingebunden.
Lässt du das Warmwasser länger laufen, stimmt auch die Temperatur wieder.

Zu Frage 3: Eine Heizkostenabrechnung bei Wohnungsleerständen darf es in umliegenden Wohnungen nicht geben, vorausgesetzt das Gebäude bzw. die leere Wohnung ist wie es sein sollte, baulich ordentlich gedämmt, so das sich die Temperatur nicht negativ auswirkt.

Alle Antworten natürlich ohne Gewehr.

Frettchen.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 15:25 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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erhaltene Verwarnungen:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510475
gelesener Beitrag - ID 510475


Zitat:
Frettchen hat am 16. September 2011 um 14:32 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 13:57 Uhr folgendes geschrieben:
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.


Zu Frage 1: Wegen den Verlusten durch die Rohrleitungen, welche anteilsmäßig getragen werden müssen.

Zu Frage 2: Bei der Warmwasserabrechnung wird die mittlere Temperatur angenommen, außerdem wenn du die Temperatur an der Zapfstelle misst, ist es eine andere, als dort wo die Zirkulationsleitung an die Warmwasserleitung angebunden ist.
Die Zirkulationsleitung sollte eigentlich vor der letzten Zapfstelle eingebunden werden, ist aber teilweise im Installationsschacht schon eingebunden.
Lässt du das Warmwasser länger laufen, stimmt auch die Temperatur wieder.

Zu Frage 3: Eine Heizkostenabrechnung bei Wohnungsleerständen darf es in umliegenden Wohnungen nicht geben, vorausgesetzt das Gebäude bzw. die leere Wohnung ist wie es sein sollte, baulich ordentlich gedämmt, so das sich die Temperatur nicht negativ auswirkt.

Alle Antworten natürlich ohne Gewehr.

Frettchen.


Zu 1.) Dann könnte man ja auch gleich die Heizkostenanteile der Wohnungsheizkörper mit einrechen, so spart man die Kosten für Erfassungsgeräte für Heizkosten und deren Ablesung. dann wird vieles billiger. verwirrt

Zu 2.) Soll das eine Antwort auf die Frage sein? großes Grinsen

Zu 3.) Oh, oh.

Darauf kann man nur antworten:
http://www.youtube.com/watch?v=2v-8s6-Zv3k
http://www.youtube.com/watch?v=Z-GCQGIkvTM



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 14:45 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510469
gelesener Beitrag - ID 510469


Strangabgleich Erfordernisse und Folgen:

Wegen der zu betreibenden Pumpe besteht eine generelle Abhängigkeit der Einrohrheizung von der Stromversorgung. Zudem wirken sich Störungen in einem Heizkörper im ganzen Heizungssystem aus. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch der gewollte Eingriff in einen Heizkörper (z. B. Abschaltvorgänge) Auswirkungen auf alle weiteren hat.

Da während der Heizperiode alle Rohrleitungen ständig vom Heizwasser durchströmt werden, tritt während dieses Zeitraumes auch ständig eine Wärmeabgabe auf. Bei zu hoch gewählter Vorlauftemperatur kann durch die Wärmeabgabe der Rohrleitungen allein der gesamte Wärmebedarf des Gebäudes gedeckt werden. Die Heizung ist dann über Thermostatventile nicht mehr sinnvoll regelbar. Daher ist ein sauberer hydraulischer Abgleich und eine korrekte Einstellung der Vorlauftemperatur unbedingt erforderlich.

In Heizungssystemen mit Parallelschaltung (verwirklicht als sog. Bypässe) kommt es auch bei nicht gegebener Wärmeabnahme (geschlossenen Heizkörperventilen) zu permanenter Heizwasserströmung. Dies verbraucht nicht nur sinnlos Pumpenstrom, sondern führt auch Heizwasser aus dem Vorlauf unabgekühlt in den Rücklauf und vermindert so die Spreizung der Wassertemperatur was u. a. zu einer schlechteren Wärmeabnahme am Heizkessel führt.


Das verhindern temperaturabhängig geführte Drosseln am Heizstrangrücklauf.

Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere beim Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die Energieeinsparverordnung in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.


Der hydraulische Abgleich in der Theorie
Seit dem 1. April 2004 gilt in Deutschland die DIN EN 12831 (Juni 2003). Danach ist eine fachgerechte Planung mit Heizlast-, Rohrnetz-, und Heizflächenberechnung von einem Planer erforderlich. Aus der Planung ergeben sich Wärmebedarf und Volumenströme. In Deutschland ist der Handwerker, der sein Werk im Sinne der Verbände vollständig ausführen möchte, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C verpflichtet, Heizungsrohrnetze hydraulisch abzugleichen.
Ein hydraulischer Abgleich ist erreicht, wenn alle parallelen Systeme (etwa Heizkörper an einem Strang oder Wohnungen in einem Gebäude) jeweils den gleichen hydraulischen Widerstand besitzen. Praktisch ist das jedoch nur bei gleichbleibenden Bedingungen möglich. Zum Beispiel darf die Pumpenfördermenge nicht schwanken oder einzelne Heizkörper dürfen nicht geschlossen werden. In der Praxis ist das nicht möglich. Deshalb erfolgt der hydraulische Abgleich für den kritischsten Zustand: der maximalen Heizlast, bei der alle Heizflächen durchströmt werden.
Der hydraulische Abgleich in der Praxis
Um die Durchflussmenge für jeden Heizkörper voreinzustellen, werden entweder Thermostatventile mit Durchflusskennwert (angepasste kV-Kegel) eingesetzt und der berechnete Wert eingestellt oder durch die Rücklaufverschraubungen werden die Durchflusswiderstände reguliert. Auch hier ist eine Einstellung entsprechend der Berechnung möglich.
Es können auch Heizkörperventile mit integriertem Volumenstromregler eingesetzt werden. Bei diesen Ventilen wird der für den Heizkörper maximal erforderliche Volumenstrom einmalig eingestellt. Danach wird der Thermostat auf dem Ventil montiert. Der Thermostat regelt jetzt nur noch im Bereich von Null bis zum voreingestellten Volumenstrom. Eine so ausgerüstete Anlage arbeitet zu jeder Zeit stabil, da die Einflüsse anderer Anlagenteile keine Rückwirkungen auf den Heizkörper haben. Es muss nur dafür gesorgt werden, dass am Heizkörper ein ausreichender Differenzdruck ansteht.


§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.

(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen.
Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.


§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
(2) Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Absatz 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer kann auch bei unterschiedlichen Nutzungs- oder Gebäudearten oder aus anderen sachgerechten Gründen eine Vorerfassung nach Nutzergruppen durchführen.


§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

(4) Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach § 7 Absatz 1 Satz 1, §§ 8 und 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann diese für künftige Abrechnungszeiträume durch Erklärung gegenüber den Nutzern ändern

1. bei der Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen,

2. nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken oder

3. aus anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung.
Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe sind nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig.


§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden.
Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.
Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.


§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden auf Räume,

b) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; oder
c) die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;

Rohrwärmeabgabe:

Was kann man nun allesin die Rohrwärmeabgabe hineinschummeln?
Treppenhausbeheizung, Anteile der Warmwasseraufbereitung (Erwärmung).
Wer genau seine Abrechnung nachrechnet findet auch nioch anderes.

Also was habt ihr bisher gefunden? 12 Leser, aber keiner antwortet - schade.


##########################
#Aufklärung zur Heizenergieabrechnung:#
##########################

Für Einrohrheizung – bei allein mit den Heizungsrohren geheizter Wohnung – Heizkörper immer ausgeschaltet.

Fall 1 Niemand dreht die Heizkörper an bzw. alle tun es gleichmäßig.
Dann zahlen wir zB. ca. 300 € pro Wohnung.

Fall 2 Sollte diese Wärme jedoch Einem zu wenig sein und alle Anderen heizen nicht mit Heizkörpern zusätzlich, so verteilen sich die Kosten wie folgt:
Bei 10 Wohnungen im Abrechnungsbereich:
Einer Zahlt 10x200 + 100 = 2100,-€
Alle Anderen Zahlen je 100,- €

Sind noch mehr Wohnungen in einer gemeinsamen Abrechnung zusammengefasst, zB. 50, so zahlt der Eine 10100,- €
Alle Anderen Zahlen nur wie zuvor je 100,- €
Über Thermostatventile + Rohre lassen sich ca. 2 - 8°K der Raumtemperatur bei Einrohrheizungen regeln (also zB. von 16 bis 24°C Raumtemperatur), sofern die Vorlauftemperaturen der Heizrohre richtig angepasst sind.

Kritisch wird es wenn Wärmespeicherung des Gebäudes und Heizung in die gleiche Richtung wirken, weil das Heizsystem nur über die Außentemperatur gesteuert ist und keine Rücklauftemperaturregelung hat. So kann es schnell bei hoher Wärmedämmung zur Überheizung des Gebäudes kommen, wenn nicht eine ausreichende Abklingzeit der Temperatur bei der Beheizung einplant wird.

So kann es wegen Überheizung durch die Heizungsrohre sehr schnell zu einer massiv ungerechten Heizkostenverteilung kommen.
Wer unter solchen Bedingungen, als gerade mal Wärmebedürftiger, lieber elektrisch nachheizt kommt allemal besser weg.

Heizkostenverteilung und Strangabgleich
Der Strangabgleich hat einen erheblichen Einfluss auf die Heizkostenverteilung.
Befinden sich innerhalb eines Abrechnungsobjektes Heizstränge, welche mehr Wärme als andere Heizstränge, wegen unzureichenden Abgleichs abgeben so steigt der Verbrauch über die Heizkörper an den Heizsträngen, wo weniger Wärme abgegeben wird.

Die Folge davon ist, das an den Heizsträngen welche weniger Wärme abgeben die Heizkörper länger im Betrieb sind und somit mehr Heizkosten entstehen. Das ist bei unisolierten Einrohrheizungen, welche unzureichend abgeglichen sind, ein Problem, denn dort wo weniger Wärme anliegt entstehen auch noch höhere Heizkosten.
Quintessenz:
Weniger Wärme aus den Rohren, mehr Wärme aus den Heizkörpern, ungerechte Heizkostenverteilung.
Das alles weil der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage nicht stimmt!

Sind zB. die Rohrdurchmesser und die Temperaturen in den Heizrohren konstant, oder sind die Rohre bei unterschiedlichen Temperaturen so dimensioniert das sie die gleiche Wärme abgeben, dann klappt es mit der gerechten Heizkostenverteilung.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 16.09.2011 14:50.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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Wohnort: Deutschland



16.09.2011 ~ 15:44 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
292 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510477
gelesener Beitrag - ID 510477


Ja und was möchtest du nun damit sagen?
Wir können dir aus der Einrohrheizung keine Zweirohrheizung machen.
Bei einer Hydraulische Abstimmung von Pumpe und Heizkörper auch nicht. Bei der Wärmedämmung von Rohrleitungen, gem. Heizungsanlagenverordnung und den Wärmerezeuger usw. kann dir doch hier auch keiner weiterhelfen.

Außerdem unterscheidet man nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: (Neubau,Altbau) optimale Regelung, Wärmedämmung Wartung......

Ökologischen Gesichtspunkten: Energieeinsparung, Kraft-Wärme Kopplung, regenerative Energien.

Maßnahmen für Anlagenbetrieb: störungsfreie Betriebsweise, ausreichende Betriebssicherheit,..........

Komfortansprüche und Behaglichkeit: gute Temperaturverteilung einfache Bedienung,, keine Geräusche ausreichende Trinkwassererwärmung (TWE).........

Aber was soll nun der Kramm in der betreffenden DIN ist alles geregelt.

Frettchen.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



16.09.2011 ~ 16:17 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510479
gelesener Beitrag - ID 510479


Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt.

Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 16.09.2011 16:20.



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meilenstein   meilenstein ist männlich Zeige meilenstein auf Karte FT-Nutzer
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16.09.2011 ~ 16:44 Uhr ~ meilenstein schreibt:
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36 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510483
gelesener Beitrag - ID 510483


Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. .

das stimmt, dabei muss der Verbrauch der Heizkörper in Treppenhäusern nicht einmal gezählt werden, deren Verbrauch ergibt sich aus der Messdifferenz zwischen den beteiligten Wohnungen und dem Gesamtverbrauch

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt..

das ist zumindest für die Wohnungen falsch, weil ein bestimmtes Quorum (30 bis 50 Prozent) der Heizkosten nach der anteiligen Fläche umgelegt werden. D.h., dass auch bei null Prozent direktem Verbrauch immer auch anteilige Kosten entstehen.

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

den Verbrauch von leer stehenden Wohnungen muss der Eigentümer tragen, für jede Wohnung ist eine eigene Heiz- bzw. Betriebskostenabrechung zu erstellen, selbst wenn die Wohnung im gesamten Abrechnungszeitraum unvermietet war.

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.

jeder Mieter hat das Recht, sich die Abrechnungsunterlagen nach Terminabstimmung beim Eigentümer resp. beim Verwalter einzusehen


Dieser Beitrag wurde 5 mal bearbeitet, zum letzten Mal von meilenstein: 16.09.2011 16:48.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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16.09.2011 ~ 18:55 Uhr ~ Meister schreibt:
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292 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510489
gelesener Beitrag - ID 510489


Eigentlich ist alles richtig.

Besitze ich ein Eigenheim, frage ich auch nicht, wer mir die Rohleitungsverluste bezahlt.
Abgesehen davon, das Haus verliert nichts, natürlich immer unter der Voraussetzung von einem guten (K) Wert sprich Dämmung.
Heizen die Rohre mit, machen eben die Thermostadtventile eher zu.
Schlimmstenfalls ist es eine Verschwendung von Material wenn es bei der Heizlastberechnung nicht mit berücksichtigt wird.

In Friedenszeiten haben wir aus Rohren Heizkörper gemacht, da bekanntlich Heizkörper Mangelware war und die Plattenheizkörper sich nicht so perfekt eigneten, wegen den Druckverlusten für eine Schwerkraftheizung.
Und doch war es dann möglich, auch mit hydraulischen Nachteilen die Häuser zu installieren. Immer vorausgesetzt man klaute sich Heizkörper oder man ist an Bück-dich Ware ran gekommen.

Frettchen.



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danilo
Benutzerkonto wurde gelöscht



16.09.2011 ~ 19:12 Uhr ~ danilo schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510490
gelesener Beitrag - ID 510490


Wow, hab mich extra wegen diesem Beitrag hier angemeldet und wollte mich bei allen bedanken. Ich hatte ähnliche Fragen und die sind alle beantwortet worden. Mein Vermieter hat mir Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahgr gestern zugestellt und da sind die oben genannten Fragen aufgetaucht. Danke an alle!!!



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 19:56 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510493
gelesener Beitrag - ID 510493


Zitat:
danilo hat am 16. September 2011 um 19:12 Uhr folgendes geschrieben:
Wow, hab mich extra wegen diesem Beitrag hier angemeldet und wollte mich bei allen bedanken. Ich hatte ähnliche Fragen und die sind alle beantwortet worden. Mein Vermieter hat mir Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahgr gestern zugestellt und da sind die oben genannten Fragen aufgetaucht. Danke an alle!!!


Rechnet man die Heizkostenabrechnung einmal nach so kommt man auf einen Gemeinkostenanteil von 55%.
Unter solchen Verhältnissen rechen aber bestimmte Vermieter für WBS 70 Wohnungen 70% nach Verbrauch und 30% nach gleichmäßiger Verteilung auf die Grundfläche ab.

Bezieht man die Treppenhausheizkosten in die Rohrwärme ein, so werden Mieter mit größeren Wohnungen, wegen ihrer Kinderzimmer benachteiligt.
Bei 600€ Heizkosten um ca. 100€ pro Jahr ca, 16,7% müssen diese dann zuviel Zahlen.

Abgesehen davon wollen alle Mieter nur noch mit ihren Heizungsrohren die Wohnung beheizen und beschweren sich beim Vermieter wenn das nicht klappt.
Dadurch werden die Wohnungen überheizt und beobachten Sie mal wieviel Fenter im Gegensatz zu DDR-Zeiten jetzt tagsüber während der Heizzeit stundenlang offen stehen.

So schaukelt man die Heizkosten hoch damit der Energielieferant besser verdient.
Überheizte Räume sind allerdings nicht gesund. Der Körper des Menschen verbraucht dadurch weniger Energie und man muß weniger essen oder wird dicker.

Mit intelligenten Termostatventilen könnte viel Energie einspart werden. Man programmiert die Heizzeit unter Berücksichtigung einer Aufheizzeit ein und schon sinkt massiv der Verbrauch. Wenn, ja wenn die Vorlauftemperaturen der Heizungsrohre gesenkt zB. von 68 auf 63°C werden.

Niedertemperaturheizungen haben weniger Energieverluste und verbrauchen weniger Energie. Allerdings müßte man teilweise die Heizkörper entsprechend anpassen dh. etwas größere Heizkörper verwenden. Ca. 20 - 25% Energieeinsparung könnte man so erziehlen. So,it müßte derjeniger der heute 600€ heizkosten zahlt dann nur noch 450€ zahlen ohne es ungemütlicher in seiner Wohnung zu haben.

Wenn Sie mehr wissen wollen schauen Sie hier unter Informationen:
http://www.****



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5.5. Werbung (wenn überhaupt) nur dort, wo sie zugelassen ist



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16.09.2011 ~ 21:38 Uhr ~ Lazarus schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510505
gelesener Beitrag - ID 510505


Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 19:56 Uhr folgendes geschrieben:
Überheizte Räume sind allerdings nicht gesund. Der Körper des Menschen verbraucht dadurch weniger Energie und man muß weniger essen oder wird dicker.

Wo ist das Problem? Was man an der Heizung mehr bezahlt, spart man am Futter. großes Grinsen

Aber gut dass den frisch angemeldeten Usern hier geholfen werden konnte, gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da. Augenzwinkern



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16.09.2011 ~ 22:02 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510508
gelesener Beitrag - ID 510508


Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:

Wo ist das Problem? Was man an der Heizung mehr bezahlt, spart man am Futter. großes Grinsen




Genau, außerdem ist jetzt noch keine Heizkosten Zeit, sondern Pflaumen Zeit. fröhlich

Also Kuchen backen und futtern wie bei Muttern. Ja



Frettchen.



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16.09.2011 ~ 23:54 Uhr ~ Digedag schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510520
gelesener Beitrag - ID 510520


Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:
gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da.


Das finde ich aber auch, gut wenn man kompetente Fragesteller in der Runde hat. cool



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17.09.2011 ~ 09:26 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510533
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Hier findet ihr die Informationen zur Gesetzesvorlage mit Stellungnahmen zur Heizkostenverordnung:
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/pars...texte=0570_2D08

Übrigens: Erst auf Grund einer Verbrauchsanalyse darf die Rohrleitungswäre in der Berechnung berücksichtigt werden.
Diese Verbrauchsanalyse sollten Sie sich genau ansehen, denn dabei wird geschummelt, indem Wärmeanteile anderer Verbraucher nicht berücksichtigt werden und diese sodann als Rohrwärmeverbrauch in die Verbrauchsabhängige Berchnung verschoben werden - und das obwohl sie auf diesen Verbrauch gar keinen Einfluß haben.

Genutzt wird dazu die Verringerung der Temperatur zur Warmwassererzeugung und Verbraucher wie die Beheizung des Treppenhauses, die man nur wirklich nicht beeinflussen kann. Letzters muß gleichmäßig auf alle Mieter verteilt werden.


Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2011 09:42.



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17.09.2011 ~ 13:29 Uhr ~ Lazarus schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510555
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Die meisten Leser hier interessiert doch ihre HK-Abrechnung gar nicht, die wird eh vom Staat bezahlt. Und die, die sie aus eigener Tasche bezahlen, kennen andere Möglichkeiten um den Preis zu drücken - weil ob meine Wohnung nun von Rohren oder Heizkörpern warmgehalten wird wäre mir völlig Rille, weil's in der Summe nur marginale Abweichungen sind, da die Kosten eh zu 70% gleichverteilt auf die Mieter umgerechnet werden. Da bringt's mehr, wenn ich gegen den MWh-Preis an sich vorgehe, der ist nämlich nicht gottgegeben.



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17.09.2011 ~ 14:04 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510558
gelesener Beitrag - ID 510558


Hallo Laszarus, das ganze ist ein Schummelspiel, um die Mieter gegeneinander aufzubrinden macht man ungerechte Abrechnungen. Beschwert sich dann einer und weist auf den Schmuh hin hat der Andere dann einen Rochuis auf ihn, so ist das mit der Schummelabrechnerei. Die Verwaltung dividiert die Menschen auseinander um sie besser im Griff zu haben und die Deppen spielen da mit.

Schaut man sich die Abrechnungsprobleme an so sind diese vom Vermieter gemacht. Da sind Genossenschaften oft auch keine Ausnahme. Für 100€ im Jahr hassen schon manche mal ihren Nachbarn der sich wert, so ist das und so teuflisch sind die Abrechnungsspielchen. So hämefreundlich wie die sind weiß man genau mit wem man es zu tun hat.
Siehe zur Sachinformation:
http://www.bmgev.de/uploads/media/Heizkosten.pdf

Auszug:
§7 HkVO
In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden.
(Was ist jedoch wenn mehrere wesentliche Wärmeverbräuche nicht erfaßt werden; soll es ja auch geben!? Die Treppenhausbeheizung ist mit ~60% und die Rohrwärme mit ~40%, als wesentliche Anteile des nicht erfaßten Wärmeverbrauchs Vorhanden. Dabei ist die Rohrwärme anders zuzuordnen als die Treppenhausbeheizung. Übrigens die Schummelei bei der Warmwasserabrechnung gehört eigentlich auch dazu. 10°C weniger beim Warmwasser sind ein ganz schöner Batzen der dann zur Heizkostenabrechnung hinzukommt.)
Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.
Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.

Wozu soll denn ein Vermieter etwas vernünftig machen, wenn er damit die Leute ausspielen und sich so Vorteile verschaffen kann? Schmiergeld und Bestechungsgeschenke etc. pp.. So läuft es doch in der Praxis und deshalb wird es so getan. Selbstbestimmungen werden, wo möglich, hintertrieben zB. bei Genossenschaften. Sonst könnte ja Friede und Eintracht unter den Menschen aufkommen und man kann sie nicht mehr ausnutzen. Unfrieden ist der Gewinnzweig derer die ihn schaffen.


Dieser Beitrag wurde 5 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2011 14:13.



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17.09.2011 ~ 17:12 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510574
gelesener Beitrag - ID 510574


Damit jeder genau weiß was wirklich bei der Heizkostenabrechnung gespielt wird werde ich in den nächsten Tagen einmal vorführen wie man bei einem Grundverbrauch von ca. 55%, womit nie eine 70% (Verbrauch) zu 30% (Grundkosten) Abrechnung möglich ist, diese trotzdem zustande bringt.
Gleichzeitig werde ich zeigen was man macht wie man so eine Abrechnung organisiert, wer davon Vorteile hat und wer die leidtragenden davon sind.
Warum man so eine List anwendet und wie man so die Heizkosten in die Höhe treibt. Erstaunlich ist für mich das sich bisher noch keiner damit beschäftigte. Wo es sich doch, wenn man es genau betrachtet, dabei um eine bandenmäßig organisierte Wirtschaftskriminalität handeln könnte.
Das zeigt wie vertrauensseelig oder nachlässig die Bevölkerung Geras im Blick auf ihr Geld ist.

Hier noch ein Stichwort was dabei nicht vergessen werden darf, die Verlustwärme, welche durch mangelhafte Rohrdämmung von der Energiewäreübergabestation in den Kellern bis in die Wohnräume entsteht. Leider bin ich nicht mehr so fit um mir einmal die Dämmung der Rohrleitungen über der oberen Geschoßdecke der WBS 70 und den Dachgeschoßplatten anzusehen, um mir ein Bild davon machen zu können wieviel Wärme da verschwindet.

Solche Einstiege in den Zwischenboden befinden sich im Treppenhaus wo oben eine Leiter an der Wand hängt. Wer kann der schaue sich dort bitte einmal um und teile es mir mit. Ein paar Bilder mit der Digitalkamera von Mängeln an der Dämmung aufzunehmen und mitzusenden wäre auch nicht schlecht.
Schreibt bitte auch einmal wie warm es bei Euch in den Kellern und Treppenhäusern ist sowie was Euch sonst noch auffällt. Je mehr Fakten wir zusammentragen können um so besse, denn am Ende kommt es allen zu gute.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2011 17:16.



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17.09.2011 ~ 17:55 Uhr ~ Lazarus schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510579
gelesener Beitrag - ID 510579


Zitat:
Meta hat am 17. September 2011 um 17:12 Uhr folgendes geschrieben:
Warum man so eine List anwendet und wie man so die Heizkosten in die Höhe treibt. Erstaunlich ist für mich das sich bisher noch keiner damit beschäftigte. Wo es sich doch, wenn man es genau betrachtet, dabei um eine bandenmäßig organisierte Wirtschaftskriminalität handeln könnte.

Sorry, aber ich versteh immer noch nicht ganz das Problem. smile

Bedingt durch Heizverhalten der Mieter und bauliche Gegebenheiten kauft der Vermieter uebers Jahr eine bestimmte Heizleistung ein, entweder zentral beim Kraftwerk oder in Form von Gas/Oel. Diese Kosten werden dann in irgendeiner Form auf alle Mieter umgelegt, wie genau spielt jetzt erstmal keine Rolle. Der Vermieter kann damit die Heizkosten doch gar nicht hochtreiben, die Rechnung kriegt er ja vom Lieferanten, das kannst Du doch dort auch einsehen, die muss er 1:1 an seine Mieter verteilen ... absolut hochtreiben kann er die nur, indem er künstlich einen Mehrverbrauch schafft, indem er z.B. Rohre durchs kalte Treppenhaus nicht isoliert. Aber anstatt hier irgendwelche Wirtschaftskriminalitaet zu unterstellen wuerd ich als Mieter dann erstmal verlangen diese Rohre zu isolieren, kost irgendwas um die 1€ pro Meter, gibts im Baumarkt, tut das der Vermieter nicht kuerzt man halt (zur Not mit Hilfe des Mieterschutzbundes) die NK-Abrechnung von sich aus. Eine komplette Hausisolierung ad hoc zu veranlassen geht freilich nicht, aber ein paar PU-Rohre durchs Haus zu verlegen ist zuzumuten und angemessen, das kann man vom Vermieter verlangen. Und wenn ich als Mieter der Meinung bin, durch die Waende geht zu viel verloren, weil nix isoliert ist, muss ich mir halt ne andre Wohnung suchen - im Hausflur haengt ja immer der Energiepass fuers Gebaeude. Ich hab das mal nachgerechnet, man kann davon tatsaechlich seine eigenen Kosten ableiten.

Dass derjenige, der seine Wohnung bei 18°C haelt, denjenigen, der bei offenem Fenster auf 25°C heizt, durch die Grundgebühren zum Teil mitbezahlt, ist natuerlich nicht unbedingt angenehm, aber halt so gewollt, damit den Leuten im Erdgeschoss und unter dem Dach nicht uebermaessig Nachteile durch die vielen Aussenwaende entstehen.

Also: Wieviel Wärme ein Haus im Jahr kostet, steht praktisch im Hausflur angeschlagen, das ist Pflicht. Und genau diese Kosten werden komplett auf alle Mieter umgeschlagen, halt mehr oder weniger gleich verteilt - es hat ja auch jeder in etwa dieselbe Temperatur. Oder soll der Vermieter draufzahlen? Wenn sich die Mietparteien darueber nicht gruen sind, kann doch der Vermieter nix dafuer, soll er wie ein Kindermädchen Streit schlichten? großes Grinsen

Zitat:
...um mir ein Bild davon machen zu können wieviel Wärme da verschwindet.

Physik 7. Klasse sagt aber, dass Waerme nicht einfach verschwinden kann. Alles was im Haus verlaeuft, kommt wenigstens teilweise den Wohnungen zugute. Und wenn die Daemmung defekt oder nicht vorhanden ist, dann sollte man das doch erstmal angehen, und nicht mit der Wirtschaftskriminalitaetskeule kommen ... dem Vermieter ist der Zustand zwar erstmal schnuppe, aber wenn die Mieter anfangen deswegen zu noergeln und NK-Abrechnungen zu kuerzen wird er denk ich ganz fix die paar Euro investieren.



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18.09.2011 ~ 09:43 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510648
gelesener Beitrag - ID 510648


Zitat:
Meta hat am 17. September 2011 um 17:12 Uhr folgendes geschrieben:

Sorry, aber ich versteh immer noch nicht ganz das Problem. smile

Ich hab das mal nachgerechnet, man kann davon tatsaechlich seine eigenen Kosten ableiten.

Dass derjenige, der seine Wohnung bei 18°C haelt, denjenigen, der bei offenem Fenster auf 25°C heizt, durch die Grundgebühren zum Teil mitbezahlt, ist natuerlich nicht unbedingt angenehm, aber halt so gewollt, damit den Leuten im Erdgeschoss und unter dem Dach nicht uebermaessig Nachteile durch die vielen Aussenwaende entstehen.


Und wie weiter nun? großes Grinsen

Unter dem Dach bekommt man einen Dachschaden.
Im Erdgeschoss friert man an die Hufe.

Also einfach umziehen in die mittlere Wohnung und schon wird man von unten und oben beheizt.

Und wegen der Außenwände habe ich berechnet, fröhlich -hüben und drüben in den Arm nehmen und knuddeln. (Wärme durch Reibung)
Was auch geht, ist Party machen. Jede eingeladene Person gibt bekanntlich Wärme ab.

Was wollen wir nun machen mit dem ganzen Heizungskram? Lachen

Frettchen.



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18.09.2011 ~ 14:03 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510681
gelesener Beitrag - ID 510681


Hallo Frettchen, was halten Sie davon wenn sich die für die Abrechnung Verantwortlichen ganz einfach an die Vorschriften halten würden?

Es müßte doch auch ohne sinnloses Gequatsche und krumme Turen gehen!

Je länger die faulen Sachen gemacht werden um so mehr Ausreden haben diese Praktiker natürlich parat. Daran erkennt man ihrer Einstellung zu den Dingen.

Unser TV usw. heuzt die Wohnung mindestens uim 1°C auf. zieht man die Übergardienen zu so macht das mindestens noch 1°C.

Aber was tut man wenn im Hause Leute den ganzen tag das Fenster in der Heizperiode offen die Heizung am Anschlag, auf 5 beteiben und sich beschweren das ihre Wohnung zu kalt ist, etc. pp.?

Was macht man 2 Etagen darüber, wenn dann in der Wohnung 25°C sind und man dann noch zusätzlich für Wärme bezahlen soll welche man nicht will? Ganz abgesehen davon das man sich auch in so warmen Wohnungen nicht wohl fühlt.

Ich halte die Treppenhausbeheizung für groben Unfug. Damit könnte man 4 80m² Wohnungen beheizen; also weg damit und den Erdgeschoßmietern einen Bonus von 20% auf die Heizkosten gewähren, welche man dann umverteilt, das müßte Reichen um Probleme auszugleichen. Vielleicht sollte man noch bei der nächsten Eingangsrekonstruktion an einen kleinen Windfang denken.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 18.09.2011 14:17.



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18.09.2011 ~ 16:44 Uhr ~ meilenstein schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510711
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Zitat:
Meta hat am 18. September 2011 um 14:03 Uhr folgendes geschrieben:
....
Ich halte die Treppenhausbeheizung für groben Unfug. Damit könnte man 4 80m² Wohnungen beheizen; also weg damit und den Erdgeschoßmietern einen Bonus von 20% auf die Heizkosten gewähren, welche man dann umverteilt, das müßte Reichen um Probleme auszugleichen. Vielleicht sollte man noch bei der nächsten Eingangsrekonstruktion an einen kleinen Windfang denken.


so berechtigt Deine Klagen über alte, schlecht gedämmte, schlecht eingestellte, schlecht gewartete und auch noch falsch abgerechnete Heizungsanlagen sind, so halte ich Deine Einschätzung bezüglich der Treppenhausheizung in dieser Absolutheit für falsch; eine Treppenhausheizung ist dann sinnvoll, wenn sie so eingestellte ist, die Temperaturdifferenz zwischen Treppenhaus und Wohnung auf einem definierten Niveau zu halten; das verhindert zum einen allzu große Wärmeverluste in den Wohnungen und zum anderen das Verwerfen von Wohnungseingangstüren (und damit ebenfalls Wärmeverlusten); natürlich kann man bei Neubauten und komplexen Sanierungen Wohnungseingangstüren mit entsprechender Klimaklasse einbauen, die aber sind zum einen sehr teuer und zum anderen auch nicht überall einsetzbar (z.B. im Denkmal) oder nicht wünschenswert (kein Denkmal, aber eine bestimmte Bauzeit, z.B. Jugdenstil etc. repräsentierend); ein Heizkörper, der nur "anspringt, wenn eine bestimmte Temperatur ansteht und die abschaltet, wenn eine andere bestimmte Temperatur erreicht ist, ist heutzutage regelungstechnisch überhaupt kein Problem;

da solche Heizkörper sinnvollerweise im EG installiert werden, ist ein weitere Bonus für die im EG befindlichen Wohnungen m.E. nicht notwendig;

ein Windfang ist darüber hinaus natürlich immer sinnvoll, wenn der entsprechende Platz zur Verfügung stehen sollte ....



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18.09.2011 ~ 21:24 Uhr ~ Meta schreibt:
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erhaltene Verwarnungen:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510750
gelesener Beitrag - ID 510750


Im Beitrag geht es um die WBS 70 Neubauten aus DDR-Zeiten, welche inzwischen teilsaniert sind. Das Treppenhaus erwärmt sich auch ausreichend selbst, wenn ein Windfang vorhanden ist. Abgesehen davon sind eh alle Keller ohne Heizkörper warm.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 18.09.2011 21:27.



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18.09.2011 ~ 22:05 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510757
gelesener Beitrag - ID 510757


In Ordnung die Punkte gehen alle an @meta. Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen




Frettchen.



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19.09.2011 ~ 10:03 Uhr ~ Digedag schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510837
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Ich muss mich glücklicher Weise nicht wegen einer Heizkostenabrechnung mit Vermietern herumplagen. Mich würde mal zum Vergleich Interessieren, was ihr so im Jahr für Heizkosten ausgeben müsst.

Ich tanke alle 2 Jahre rund 3000 Liter Öl und das wird bekanntlich immer teurer.
Beim momentanen Heizölpreis von 85 Cent sind das 2550 €.

Im Übrigen habe ich vor 12 Jahren noch 45 Pfennig je Liter gezahlt.
Das entspräche heute bei der selben Menge Öl rund 675 € !!!


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Digedag: 19.09.2011 10:07.



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19.09.2011 ~ 11:28 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510847
gelesener Beitrag - ID 510847


Also ich habe gerade 2000 Liter Heizöl getankt. =1647,78 Euro
Dazu Kaminholz fertig gespalten und getrocknet 3,5 m. für =240,00 Euro
Was mir meine Solarzellen an Geld bringen, weiß ich nicht, da es auch vom Verbrauch des warmen Wassers und der Sonnenstrahlung abhängig ist.

Das muss reichen für eine Heizperiode.

Und das hat der Staat an Heizöl verdient:http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/...m-liter-diesel/
In dem dokumentierten Jahr, geht es um Diesel, aber bitte es kommt mir auch nicht um ein paar Kröten mehr oder weniger an.

Also bin ich doch ein guter Bürger. großes Grinsen


Frettchen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 19.09.2011 11:52.



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19.09.2011 ~ 13:01 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510852
gelesener Beitrag - ID 510852


Ja warum verfeuert ihr eigentlich Euer Heizöl? Man kann schließlich auch mit BHKW´s heizen. Ich weiß zwar nicht wieviel Heizleistung Ihr benötigt, aber die habt Ihr umsonst wenn es genug Geld für den Strom gibt.
Bei den heutigen Strompreisen könnte man jedoch auch einen Teil des Stromes selbst verbrauchen, dann spart man nochmals Geld.
Das BHKW ist preiswerter als ein Kessel und es gibt sie für Diesel und Gas.
Siehe:
http://www.baumarkt.de/nxs/514///baumark...izwert-hat-Holz

Aus 3000 Liter Heizöl lassen sich für ca. 10°000 KWh Strom herstellen und ca. das doppelte an Heizenergie.
Verbraucht man den Strom selbst so spart man ca. 2200 - 2400€.



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19.09.2011 ~ 14:56 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510866
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Zitat:
Meta hat am 19. September 2011 um 13:01 Uhr folgendes geschrieben:
Ja warum verfeuert ihr eigentlich Euer Heizöl? Man kann schließlich auch mit BHKW´s heizen.


Berechtigte Frage.

Block-Heiz-Kraftwerke haben nur einen Wirkungsgrad von 94%

Brennwertkessel oder Thermen haben noch einen höheren Wirkungsgrad.
Im Moment stellt sich aber die Frage ob Wasserstoff die Zukunft bedeutet.

Beides bedeutet natürlich Neuinvestitionen.
Also muss man erst abwarten was die Zukunft bringt, bevor man alles umbaut und neu investiert.


Frettchen.



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19.09.2011 ~ 15:31 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510871
gelesener Beitrag - ID 510871


Schon klar, aber so ein Kessel hält ja auch nicht ewig. Verwandte von mir haben schon den 2ten Holzvergaserkessel der erste war nach nicht mal 5 Jahren Durchgeheizt. Holz ist zur Zeit der billigste Brennstoff auf dem Land.



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19.09.2011 ~ 16:25 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510874
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Ja das ist richtig, aber man hat natürlich das Problem mit der Asche.

Ein Verwandter von mir, der den Euro nicht umdrehen muss hat im letzten Jahr ein Vermögen verbaut in eine neue Anlage.

Die Alte Ölanlage demontiert, das Gebäude gedämmt, neue Fenster, den Garten aufgerissen und im Erdreich Rohre verlegt und dann eine Wärmepumpe mit Speicher installiert.
Das ganze sollte ein Null Emissionshaus werden.

Ist es auch geworden, nach der letzten Heizperiode hat er sich einen Holzkamin in die Stube gestellt. fröhlich

Wer nicht hören will muss fühlen. (auch Wärme) großes Grinsen
Ich hatte ihm mein fachliches Wissen als Heizungs- Projektant (Planer) zur Verfügung gestellt, aber die Werbung war eben stärker.
Man darf nicht immer auf schöne Sprüche der Werbung rein fallen.
Nicht alles was veröffentlicht wird, ist auch brauchbar und praxistauglich.
Zur Zeit spielen alle verrückt und suchen alternative Energien, stellen Musterhäuser vor, die aber alles andere als Praxistauglich sind.
Also gut Ding will Weile haben.
Wer investiert tut es nicht für ein Labor sondern möchte auch für die Zukunft (10-20 Jahre) was vernünftiges haben.
Von der Theorie und Schulweißheiden, bekommt keiner einen warmen Hintern.

Frettchen.


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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510893
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Hinsichtlich Wärmedämmung kenne ich ähnliche Probleme. Ein Haus mit geringer Masse hat schnell ein barackenartiges Klima, wogegen 60cm starke Lehmwände eine sehr gute Dämmung und Wärmespeicherung besitzen. Allerdings braucht man auch eine bestimmte Fenstergröße damit es zusammen harmonisch funktioniert. Obwohl ich mich auf diesem Gebiet auskenne habe ich noch keine Bewertungen von Gebäuden hinsichtlich optimaler Massen und Fenstergrößen gefunden.



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Adeodatus
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20.09.2011 ~ 09:02 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510975
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Wenn Du schon von Wärmedämmung sprichst musst Du auch von unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten der Baustoffe reden, die Vor- und Nachteile einer Wärmedämmung an und im Gebäude benennen, den tatsächlichen Nutzen für Natur und Umwelt herausstellen etc. Und wenn Du meinst das Du als Mieter bei einer Wärmedämmung die allen Vorschriften entspricht auch nur einen Cent einsparst wirst Du enttäuscht werden, denn alles was sich auf mittlere Sicht rechnen soll kostet erst einmal und zwar dem Vermieter eine richtige Stange Geld die er sich vom Mieter in Form einer saftigen Mieterhöhung zurückholt, ergo es sinken zwar die Heizkosten aber die Kaltmiete steigt, mit viel Glück und Billigarbeitskräften aus Fernost könnte es klappen das eine Nullnummer entsteht also das man nach der Energetischen Sanierung ebenso viel Miete zahlt wie davor, aber das wird wohl nix die Mieten werden mit Umlagen das Niveau von vorher weit übersteigen, und die Zeche zahlen so oder so die kleinen Leutchen hat aber den Vorteil es gibt wieder was zum Diskutieren!


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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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20.09.2011 ~ 11:27 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510989
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mein mütterlein sagte immer: "freuden, die man übertreibt, werden schmerzen", und sie hat recht, und ich kann mich dem eindruck nicht entziehen, dass neben waffen-, atom-, öl-, pharma- und auotlobby die dämmstofflobby dieses land derart dominieren, dass gesunder menschenverstand und praxiserfahrungen außen vor bleiben

wer eigentlich hat schon einmal eine gesamtgesellschaftliche betrachtung gemacht, wieviele jahre benötigt werden, um die energie einzusparen, die bei der produktion des dämmstoffes aufgewendet wurden? das dürften jahrzehnte sein

das nächste ist, das je dicker (und dichter) unsere häuser eingepackt werden, desto schwieriger wird die gewährleistung des notwendigen klimas; schwarzschimmel innen und algenbefall außen sind derzeit probleme, die hausbesitzer, hausverwalter und bewohner in einer art beschäftigen, die beängstigend ist

die ddr ist aus vielen gründen gescheitert, auf ökonomischen gebiet unter anderem, weil das verhältnis einmaliger aufwand zu laufendem aufwand sträflich zugunsten des einmaligen aufwandes betrieben wurde (das von meta genannte einrohr-heizsystem ist ein solches beispiel, aber eben auch die "einsparung" von wasserzählern etc. pp); wenn das so weiter geht, wird die jetzige gesellschaft vielleicht an dem umgekehrten verhältnis zugrunde gehen, denn die zusätzlichen aufwendungen von einmaligem aufwand zugunsten einer einsparung des laufenden aufwandes armortisieren sich (wenn überhaupt) bei gesamtgesellschaftlicher betrachtung erst nach generationen (da kann aber, nicht zuletzt dank dem wirken der menschheit) das klima schon ein ganz anderes sein ... und die produktion der dämmstoffe dürfte auch nicht ohne co2-abgabe vollzogen werden ....



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20.09.2011 ~ 15:33 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511002
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Weiter mit der Heizkostenabrechnung:
Die Politische These lautet:
Wer profitiert von der Rohrwärmeabgabe – und wer nicht
Davon profitieren Mietparteien, die einen geringen Wärmebedarf aufweisen (Niedrigverbraucher) und die aufgrund ihrer Wohnungslage diese Rohrwärmeabgabe stärker nutzen können als andere Mieter. Die Mieter benötigen neben der Rohrwärmeabgabe nur in geringem Umfang eine Wärmezufuhr über die Heizkörper. Das heißt, an den Heizkörpern werden nahezu keine Verbrauchseinheiten mehr erfasst.

Demnach müßte man bei der Rohrwärmeberechnung die Temperaturspreizung im Strang berücksichtigen, das macht die VDI 2077 jedoch nicht.

Eigentlich dreht es sich in Wahrheit bei dem ganzem Geschwätz darum zu beweisen, daß alles prima gedämmt ist, keine Verluste vorhanden sind, und die Kosten gerecht verteilt werden.
Nach dem veranstalteten Schauspiel ist es jedoch nicht so, denn die Rohrleitungen befinden sich hinter Gardienen und Vorhängen. Also an einer Stelle im Raum wo die Wärmeabgabe überhaupt nicht optimal ist und das oft auf mehr als 2/3 ihrer Länge, oder eingeklemmt zwischen Schränken und Wand. Woher soll da viel Wärme kommen?
Ich vermute die Wärme kommt eher aus den unteren Wohnungen als aus den Rohrleitungen!
Bei der Berechnung der Rohrwärmeabgabe nach VDI 2077 wird weder der Rohrdurchmesser noch die Temperaturspreizung im Rohr von der oberen bis zur unteren Wohnung berücksichtigt.
Die Temperaturspreizung beträgt maximal 15°C. Andererseits verbrauchen Giebel-, Erdgeschoß-, und die Wohnungen unter dem Dach wesentlich mehr Wärme, aber auch diese will der Vermieter vermieten!

Die Rohrwärmeverluste außerhalb von Wohnungen sind auch nicht unerheblich. Da wären die Leitungen welche unter der Kellerdecke verlegt sind und durch den gesamten Keller über die gesamte Hauslänge verlaufen und den Keller erwärmen.
Selbiges gilt auch für den Raum im Attikabereich über der oberen Geschossdecke unter dem Dach, wo die Leitungen zur Verteilung der Heizwärme verlaufen, in welchem Zustand sich deren Dämmung wohl befindet, falls eine da ist?

Als letztes fehlt in der Erfassung des Wärmeverbrauchs noch die Treppenhausbeheizung, welche man auf Grund der Verbrauchshöhe keinesfalls über Rohrwärmeabgabe verteilen kann!
Nicht einmal jeder Hauseingang profitiert gleichmäßig davon und das alles ohne Heizwärmeerfassung entgegen den seit langem dem Vermietern bekannten bekannten gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung zur Erfassung großer Verbraucherer (§7).
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.
Anmerkung: Treppenhaus!

Hier muß ich erst einmal Schluß machen, morgen mehr.



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20.09.2011 ~ 19:49 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511035
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Rohrwärme und Überheizte Wohnungen in der Übergangszeit usw.
Da die Beheizung der Wohnungen nur über einen Außentemperaturfühler erfolgt werden die Wohnungen oft überheizt, weil Tagsüber die Sonnenstrahlung die Wohnungen aufheizt, diese Nachts aber nicht dementsprechend auskühlen. Auf diese Weise hält sich die überhöhte Wohnraumtemperatur über Monate. So lange tagsüber Außentemperaturen bis 20°C auftreten gibt es ca. 24 - 25 °C Innentemperaturen, wenn man zur Belüftung die Querlüftung und nicht die Dauerlüftung verwendet. Abgesehen davon geben auch die elektrischen Geräte einiges an Wärme ab. Kühlschrank, TV. Computer, Toster, E-Herd usw.. Das alles ignoriert man bei der Wohnungsbeheizung.

Irgendwie werden werden wohl die Rohrleitungen in den Wohnungen von den Fernheizunternehmen für Kühlzwecke verwendt ihrer Blockheizkraftwerke verwendet. denkt man dann als Mieter.
Das ergibt über das Jahr eine ganze Menge nicht erfaßter Wärme. Ich zB. sperre wenn es Dunkel wird die Wärme in meiner Wohnung ein, indem ich sämtliche Vorhänge zuziehe. Das macht 1 - 2°C mehr Raumtemperatur aus, ohne das ich mehr heizen muß.
Nun diskrininiert man abrechnungsseitig Menschen wie mich als Rohrwärmeverbraucher. Über die Extremverbraucher die den ganzen Tag ihre Fenster gekippt ofen stehen lassen sagt man nichts. Von denen bekommt man ja richtig Geld. Ich sage dazu selber schuld wenn sie so mit ihrer Wärme umgehen.
Daraus macht dann die Regierung eine Strafexpedition mit der Rohrwärmeverordnung.
Eigentlich wäre ja nach den sonstigen politischen Agitationsreden ein Orden mit Prämie dafür angebracht, denn schließlich schont man die Umwelt.

Hinter dem Rohrwärmekrimi versteckt man in Wirklichkeitetwas ganz anderes.
Die gesamte Abrechnungsmethodik ist falsch, bei uns wird zB. der Straßenzug mit 30/70 abgerechnet (30% Allgemeinverbrauch). Untersucht man jedoch die Abrechnungen so stellt man fest, daß der Allgemeinverbrauch an Heizwärme ca. 55% beträgt.
Bei 55% Allgemeinverbrauch wird man mit einer 30/70 Kostenverteilung nie eine gerechte Heizkosternverteilung erhalten. So einfach sind die Tatsachen, welche man zu verschleiern versucht.
Dabei ließe sich die Berechnung ohne Probleme mit einer kleinen Änderung des Abrechnungsverfahrens rechnerisch viel besser lösen. Man berechnet die Kosten bei Umlegung der Heizwärme pro m² Wohnfläche. Dann ermittelt man die durchschnittliche Punktezahl pro m² Wohnfläche. Jetzt folgt die Ermittlung der durchschnittlichen Abweichung in % von der Punktezahl nach oben bzw. nach unten.
Mit diesen Werten kann man nun den über dem Allgemeinverbrauch liegenden Wärmeverbrauch verteilen.
Den allgemeinen Wärmeverbrauch ermittelt man nach den anerkannten Regeln der Technik und schon hat man keine Probleme mehr, es sei den die ermittelten Werte, nach den Anerkannten Regeln der Technik, verdienen keine Anerkennung.

Je mehr sich die Heizkostenzähler drehen um so weniger Energie wird verbraucht.
Jeder möchte möglichst wenig Energie verbrauchen und deshalb sollen sich die Heizkostenverteiler so wenig wie möglich drehen. Das ist die Methode der Vorteilsnahme derer die Behaupten ihre Wohnung würde nicht warm. Deshalb stehen bei diesen Mietern ständig die Fenster offen falls der Vermierter zur Kontrolle derAngaben kommt. Ich verstehe echt nicht warum Vermieter solchen Leuten glauben schenken, es soll schon Heizstränge gegeben haben wo Niedrig- und Höchstverbraucher an einen Strang hingen und sich die Wohnungen mit gerade einer dazwischen übereinander befanden, bzw. der darunterliegend Mieter keinerlei derartige Probleme hatte; ist das nicht eigenartig, so etwas bekommt man von den Vermietern zu hören.
Aber immer wieder schrauben auf Grund solcher Aussagen Fachkräfte an den Heizleitungseinstellungen herum.
Toll mein Außenthermometer zeigt heute 19:30 17,6°C Außentemperatur und es wird flott mit 40°C geheizt, wer soll bei solchen Zuständen noch an die Witze der angeblichen Umweltkatastrophe durch Heizen und den Willen zur Heizenergieeinsparung glauben? Übrigens im Wohnzimmer bei mir sind es 25°C, habe erst einmal alles aufgemacht was geht.



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20.09.2011 ~ 22:47 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511066
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ich lese die ganze zeit ja mit. natürlich habe ich vom fach null ahnung, aber habe bei so mancher beschreibung genickt und bei verhaltensweisen wie falsche lüftung (oder manchmal gar auch kaum) und übermäßiges heizen den kopf geschüttelt (im sinne von "ich stimme dir da zu und kann es auch kaum nachvollziehen"). z.B. t-shirt und hochgedrehte heizung mit arger zimmertemperatur (damit es mit dem t-shirt nicht zu kalt wird

tja,ich bewohne inzwischen die 5.wohnung und hatte recht verschiedene bedingungen und diese machten sich trotz selbem verhaltens natürlich bemerkbar (z.B.heizungsrohre im wohnzimmer, "außenwohnung" oder wie es sich nennt, erdgeschosswohnung ohne dämmung, wohnung unter dem dachboden und ohne dachboden..., isolierte häuser und nicht isolierte häuser)

profitiert hatte ich natürlich von den heizrohren in der wohnstube beispielsweise (ganz oben) und von den heizenden mietern um mich herum. es machte sich immens bemerkbar (es war ohne mein zutun recht früh hochsommer in hütte *g),auch die isolierung machte sich gut bemerkbar, da ich das andere "extrem" ebenfalls kennenlernte

auch andere extreme wie nicht isolierte keller und häuser, "außenwohnung" (hilfe, wie nennt man das sonst? Lachen ) und erdgeschoss.

die rückerstattungen der damaligen wohnung hätte ich also 1:1 als nachzahlung in die letzten wohnungen umsetzen können

heizungen und ggf. rohre zu verdecken (schränke, dicke vorhänge etc.) ist eines, nur mit permanent angekipptem fenster zu lüften das andere, was ich bei damaligen nachbarn mitangesehen hatte und saftige nachzahlungsforderungen anlagen. mich trifft es derzeit ebenfalls trotz unverändertem heizverhalten (19-20 grad, gelegentliche stoßlüftung, vorhänge je nach jahreszeit (um die heizkörper nicht zu verdecken)

schimmelflächen, die man fast für eine trendige tapete halten könnte,kenne ich auch zur genüge und zwar bei allen nachbarn, die auf "meiner" seite wohnten und einige trotz vernünftigem heiz- und lüftungsverhalten (man bekommt es als nachbar ja eben mit), da die temperaturunterschiede zwischen außenwand und wohnstube zu groß sind.

neu war mir allerdings (ihr dürft ruhig lachen), dass es heizkörper in treppenaufgängen gibt), als ich jemanden besuchte, war ich verblüfft (ja, ich!), so etwas zu sehen

und was für eine firma auf den gedanken kommt,eine übermäßig große heizung (locker für eine wohnstube einsetzbar) in einem rückwärtsreindamitmanvorwärtsrauskommt-nasszelle geschockt (da kommt sicher auch noch hammermäßig etwas zusammen,da ich im bad natürlich etwas mehr heize als in anderen zimmern...man duscht schließlich nicht im daunenanzug geschockt

wieviele sich gedanken um ihre heizkosten machen, unabhängig, ob selbstzahler oder nicht, wäre wohl mal in zahlen oder %werten interessant großes Grinsen und wie man nun tatsächlich sparen kann, wenn man eben nicht selbst umherbauen kann...tja...steht zwar in einigen ratgebern, sind aber aufgrund der bedingungen/ beschaffenheit der häuser und wohnungen fast hinfällig...

ich wäre für die abschaffung des winters... effektiv, gell? Augenzwinkern



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21.09.2011 ~ 06:57 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511097
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Hallo strubbel, wenn der Keller (zB. durch Heizungsrohre) warm ist dannn ist eine Dämmung der Kellerdecke nicht angebracht, wird aber oft trotzdem gemacht, da es Mieter gibt welche glauben der Keller bedürfe einer Dauerlüftung, besonders im Winter!
In einer Wohnung wo in den Wohnräumen Schimmel ist sollte man nicht wohnen bleiben, denn es gibt ja genügend leerstehnde. Schimmel hat 3 Ursachen, schlechte Dämmung mit Tauwasserbildung auf der Wand. Schlecht gelüftete Innenräume wegen ungenügender Zuluft und mangelhaftem Abzug. Weiterhin kommt noch durch Außenwände eindringendes Wasser in Frage, so daß die Wand stellenweise oder ganz durchfeuchtet.

Auch wenn es zur Zeit nicht so aussieht, so könnte es bald zur Abschaffung des Winters kommen (2018?). Beobachten Sie mal dieTemperaturen in Rußland, da ist es zur Zeit viel wärmer als bei uns. Übrigens soll auch der Nordpol dieses Jahr weniger Eisbedeckung haben als 2007, wo bisher die geringste Eisbedeckung am Nordpol gemessen wurde. Leider bekommen wir zur Zeit nur die Kälte ab, mal sehen wie lange es so bleibt.
Siehe:
http://www.wetter.com/wetter_aktuell/wet...e/?id=RU0MC0002
Petersburg - Oslo
Moskau - Kopenhagen
Kiew - Prag
Das sind Orte die sich Breitengradmäßig entsprechen.
http://www.wetter.com/ukraine/kiew/UA0KC0001.html



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21.09.2011 ~ 08:36 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511104
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moins smile nun, ich kenne bislang keinen (neubau-)keller, der keine heizrohre an der decke hat. dennoch habe ich den unterschied schon bemerkt. freundin wohnte andernorts im EG, haus war isoliert und es war seit dem keine fußkälte. ich wohnte andernorts ebenfalls in einer EG-wohnung, es war nichts isoliert und ich hätte moonboots anziehen mögen Lachen
dass in vielen kellern alle fenster und permanent aufstanden hatte ich auch oft gesehen und sie teilweise oftmals geschlossen (aber der nächste öffnet sie ja wieder *g). und es war auch die wohnung, in der im ganzen aufgang der schimmel an der wohzimmerwand der meisten nachbarn nur so gedieh... ich hatte ihn allerdings nicht in der stube,sondern im flur.
als ich mich bei einem nachbarn bereit erklärte, die handwerker wegen "schimmelbehandlung" in die wohnung zu lassen, traf mich dort der schlag, als vorbereitend ja die möbel abgerückt wurden geschockt hätte man wirklich glatt als designtapete verkaufen können... die behandlung allein reicht natürlich nicht aus und sieht wegen nur flächenweise neu übertapezierter rauhfaser käse aus. der clou war dann die "belehrung" durch den vermieter, die möbel stünden bei ALLEN nachbarn zu dicht an der wand. dem war in dem falle nicht so, da die sockelleisten ja noch für abstand sorgen und keine ausssparung in die schranksockel gesägt wurde (so hätte also noch luft zirkulieren können)
tja, hier haben wir in den bädern das problem, allerdings in den bädern (mit fenstern). es wurde hier und da behandelt, löst das ganze problem aber nicht. heizen und lüften alle mieter des blockes falsch,wie von vermietern dann gern behauptet wird? wohl kaum.bei einzelfällen könnte ich es glauben
es ist also offensichtlich (selbst für laien), dass nicht isolierte außenwände auch bei richtigem heiz- und lüftungsverhalten schnell von schimmel betroffen ist
stoßlüften und auch gelegentlicher durchzug ist (m.E.) eine selbstverständlichkeit, nicht nur der oft zu findenden empfehlungen wegen, auch für das allgemeine wohlbefinden in der wohnung, auch wenn man im winter in dieser zeit erstmal leicht fröstelt (schrank voller strickjacken hilft *g).man hat ja irgendwo ein "ritual", wann man es für sich einrichtet, für durchzug und stoßlüftung zu sorgen, während man anwesend ist (bei längerer abwesenheit halt nachbarn)
andererseits heißt es hier und da, dass gerade sanierte häuser mit mehr schimmel betroffen wären (erlebte ich noch nicht in der damals sanierten und isolierten wohnung, da war nichts)

tja,nun wird es wieder frisch auf der hühnerbrust, die schienbein-und brusthaartoupéts werden wieder hervorgeholt Augenzwinkern und alles geht von vorn los. wir tun wieder etwas für die heizkosten, damit die abrechnung wieder ->
isolierung wird hier wohl kaum noch erfolgen (trotz mündlicher vertröstung, das dieses in wenigen jahren erfolgen wird), aber bis dahin wird wohl genügend wohnraum mehr frei werden *g, um die hütten noch gar abreißen zu können (was ich wohl eher vermute)
schlimmer finde ich eher, die wohnungen zu "hartz-konditionen" anzubieten und aufgrund der beschaffenheit sind die warmmieten dank der hammer-BK ruckzuck auf ganz anderem niveau (vorher sind die sanierten und isolierten wohnungen für die genehmigung oft zu teuer), also für betroffene ein hickhack mit amt und vermieter


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von strubbel: 21.09.2011 08:46.



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Adeodatus
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21.09.2011 ~ 08:59 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511109
gelesener Beitrag - ID 511109


Zitat:
Leider bekommen wir zur Zeit nur die Kälte ab


Und wo kommt die her?

Aber davon abgesehen ab der Mitte des 11. Jahrhunderts bis Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Temperaturen in Mitteleuropa deutlich höher, in dieser Zeit lässt sich Weinanbau Ostpreußen, Pommern und Südschottland im heutigen Norwegen wurde Getreide nahezu bis zum Polarkreis angebaut. Das Klima auf der Erde unterlag und unterliegt ob mit oder ohne Menschengroßen Schwankungen nach oben und nach unten, nur gibt es jetzt einen Unterschied in der Warmzeit zwischen 11. und 13. Jahrhundert wollte keiner Geld verdienen an der Klimaerwärmung.

Schimmel hat 3 Ursachen,

Die häufigste Ursache für die Schimmelpilzbildung in der Wohnung ist der Mensch weil er den Luftaustausch im Gebäude durch falsches oder unterlassenes Lüften verringert, hinzu kommt falsches Heizverhalten wodurch die relative Luftfeuchte stark ansteigt dadurch bilden sich sehr schnell die ersten sichtbaren Schimmelflecken. Übrigens war die Schimmelbildung in Wohnungen vor der Wärmedämmung in der Regel durch Bauschäden verursacht das hat sich aber in den letzten 15 Jahren gravierend geändert in Gebäuden mit Wärmedämmung in Verbindung mit Fenstern die einen natürlichen Luftaustausch unterbinden sind nur noch selten Baumängel als Ursache auszumachen. Die Mieter hören es ungern wenn man ihnen sagt das ihr Heiz- und Lüftungsverhalten die Hauptursache ist, in der Regel sind es die gleichen Mieter die äußerst wenig Heizen die auch über Schimmel klagen.



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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21.09.2011 ~ 09:20 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511113
gelesener Beitrag - ID 511113


spidy:
Zitat:
Die Mieter hören es ungern wenn man ihnen sagt das ihr Heiz- und Lüftungsverhalten die Hauptursache ist, in der Regel sind es die gleichen Mieter die äußerst wenig Heizen die auch über Schimmel klagen.
da fällt mir der dialog mit meiner damaligen älteren nachbarin ein, deren heizung voll aufgedreht war, den ganzen tag das fenster sperrangelweit aufhatte, weil in einem zimmer permanent geraucht wurde (im schnitt etwa 2-3 gäste und mehr in einem kleinen zimmer), obwohl ein balkon vorhanden war geschockt
das andere extrem wie überwiegende oder völlige unterlassung des heizens und lüftens kann ich mir (für mich persönlich) kaum vorstellen, aber gibts sicher auch, ja

aber spidy,du kennst auch die zustände mancher hütten hier Augenzwinkern (ich winke mal "rüber") und es kann nicht ausschließlich an den mietern liegen

eher teilweise das von dir hier beschriebene
Zitat:
Übrigens war die Schimmelbildung in Wohnungen vor der Wärmedämmung in der Regel durch Bauschäden verursacht das hat sich aber in den letzten 15 Jahren gravierend geändert in Gebäuden mit Wärmedämmung in Verbindung mit Fenstern die einen natürlichen Luftaustausch unterbinden sind nur noch selten Baumängel als Ursache auszumachen.
. dass bei neuen fenstern (die ja dichter sind) natürlich mehr gefahr durch mangelnde lüftung besteht, ist ja einleuchtend. vorher übernahmen die undichten alten fenster ja die stoßlüftung und durchzug in gewissem maße Augenzwinkern (reichte natürlich auch nicht aus *g)



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Adeodatus
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21.09.2011 ~ 10:37 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511121
gelesener Beitrag - ID 511121


Zitat:
und es kann nicht ausschließlich an den mietern liegen


@ strubbel ich habe ja auch nicht von ausdrücklich sondern von der häufigsten Ursache "Mensch" gesprochen um nicht den Eindruck zu erwecken das es keine anderen Ursachen gibt.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 21.09.2011 10:40.



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