.:. Vielen Dank an Liesa44, Jumpa, James T. Kirk, nightwolf, KIWI, Susi37, Saltiel, Jule, Micha1962, Jens626, HeMu, guenniev, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
|
+ Portal-Navigation + |
|
|
KATZ UND MAUS-SPIELE
|
|
RudiRatlos Benutzerkonto wurde gelöscht
30.11.2009 ~ 10:04 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
|
|
|
|
|
|
|
KATZ UND MAUS-SPIELE |
Beitrag Kennung: 352824
|
|
|
|
Ohne Angabe der Bank, bei der der Schuldner sein Konto führt, kann der Gläubiger beim Gericht keinen Antrag auf Kontopfändung stellen. Und zunächst ist der Schuldner nicht verpflichtet, seine Konten anzugeben. Erst bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner über seine Konten und Bankguthaben wahrheitsgemäß Auskunft geben.
http://www.akademie.de/private-finanzen/...opfaendung.html
Interessant in Anbetracht der Tatsache das immer mehr Menschen mit den Schulden nicht mehr klar kommen.
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| |
|