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29 000 Altenburger wahlberechtigt
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Mina
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FT-Nutzerin
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28.08.2009 ~ 08:34 Uhr ~ Mina schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
680 erhaltene Danksagungen
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29 000 Altenburger wahlberechtigt |
Beitrag Kennung: 312193
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Am 30. August werden die Altenburger erneut an die Wahlurnen gerufen.
Am Sonntag wird von rund 29.000 wahlberechtigten Altenburgern der 5. Thüringer Landtag gewählt.
228 Wahlvorstandsmitglieder werden am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf der Wahl in den 29 Wahlräumen und 6 Briefwahl- vorständen der Stadt Altenburg sorgen. Für dieses Ehrenamt konnten 121 Beschäftigte der Stadtverwaltung, 22 Bedienstete anderer Behörden und 85 weitere Bürger gewonnen werden.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, ihren Wahlraum aufzusuchen, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Etwa 1600 Altenburger Bürger haben bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Wahlbüro ist für Briefwähler bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr geöffnet.
Bei der Landtagswahl treten 9 Parteien zur Wahl an. Im Wahlkreis 44 Altenburger Land II, zu dem die Stadt Altenburg gehört, gibt es fünf Wahlkreisbewerber. Jeder Wähler hat zwei Stimmen - eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Diese Stimmen vergibt er, indem er auf der linken (schwarzen) Seite des Stimmzettels einen Wahlkreisbewerber und auf der rechten (grünen) Seite des Stimmzettels eine Partei ankreuzt.
Zu den Wahlkreisbewerbern sind neben dem Namen der Beruf, der Wohnort und die Parteizugehörigkeit angegeben. Für die Landesstimme sind auf dem Stimmzettel der Name und die Kurzbezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten fünf Bewerber der Landesliste zu finden.
Die Wahlräume sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach beginnt die Auszählung der Stimmen. Die vorläufigen Wahlergebnisse für die Stadt Altenburg werden unter www.altenburg.eu abrufbar sein. Mit dem Vorliegen der Wahlergebnisse erster Wahlbezirke ist ab 19:30 Uhr zu rechnen. Das Wahlergebnis der Stadt wird um ca. 21:00 Uhr erwartet. Welcher Wahlkreisbewerber die Wahl im Wahlkreis und damit einen Sitz im Landtag gewinnt, steht jedoch erst fest, wenn das Ergebnis des Wahlkreises durch den Kreiswahlleiter ermittelt ist. Das endgültige Wahlergebnis wird durch den Kreiswahlleiter per amtlicher Bekanntmachung veröffentlicht.
Link: http://www.abg-net.de/index.php?id=home
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