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Mina   Mina ist weiblich Zeige Mina auf Karte FT-Nutzerin
32.032 geschriebene Beiträge
Wohnort: ...



14.06.2009 ~ 20:56 Uhr ~ Mina schreibt:
images/avatars/avatar-1935.gif im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
680 erhaltene Danksagungen
Urlaubsantrag Beitrag Kennung: 273838
gelesener Beitrag - ID 273838


Urlaubsantrag bei Arbeitslosigkeit jetzt auch telefonisch möglich


Peter B. kam gut gelaunt und erholt aus dem Urlaub zurück. Doch die gute Stimmung währte nur kurz - war das Konto doch im Minus. Dabei hatte er seine Möglichkeiten in der Urlaubszeit genau kalkuliert. Und dennoch waren die finanziellen Reserven bei der Rückkehr aufgebraucht, und der Ärger nahm seinen Lauf. Was war passiert?

Peter B. ist arbeitslos und erhält deswegen Arbeitslosengeld. Das Gesetz verpflichtet ihn dazu, mit der Agentur für Arbeit abzustimmen, ob und wann er Urlaub machen kann. Das hatte er versäumt, und die Arbeitsagentur musste ihm daraufhin das Arbeitslosengeld entziehen.

"Urlaub von der Arbeitsuche" gibt es laut Gesetz nicht. Peter B. muss, wie jeder Arbeitslose, jeden Tag für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Tut er dies nicht, so hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf die Sozialleistung.

Wenn absehbar ist, dass er nicht jeden Tag den Briefkasten leeren und auf eventuelle Einladungen und Stellenangebote selbst sofort reagieren kann, hätte Peter B. einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen müssen. Er hat dann die Möglichkeit, sich bis zu drei Wochen im Kalenderjahr unter Fortzahlung seiner Leistung vom Wohnort entfernt aufzuhalten.

Der Antrag auf Ortsabwesenheit kann nicht langfristig vorher gestellt werden, da für die Mitarbeiter in der Arbeitsagentur absehbar sein muss, wie sich die Vermittlungsaussichten für ihn in der nächsten Zeit entwickeln werden. Deshalb empfiehlt es sich, eine Woche vor der Reise die Genehmigung einzuholen.

Peter B. hätte sich Unannehmlichkeiten und finanzielle Einbußen ersparen können, hätte er vorher die zuständige Arbeitsagentur informiert.

Die erforderliche Zustimmung kann telefonisch eingeholt werden. Es genügt ein Anruf unter der Service-Rufnummer 01801 – 555 111*.

Der telefonische Service der Agentur für Arbeit ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und somit auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar.

* Die Kosten betragen 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz. Die Kosten bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können abweichen.


Link dazu: http://www.abg-net.de/index.php?id=home



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